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Autor Thema: Kennzeichen - Größe und Ärger mit der Zulassungsstelle
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Ich habs zwar schon im Wartburgforum gepostet, aber nicht jeder von hier liest dort mit. Da es evtl. für andere auch interessant sein könnte, hier nochmal.

Ich habe grade sooooooooooooo einen Hals !!!!

Wollte heute meinen 353 Tourist zulassen und habe dabei auch die alten, kurzen Schilder mitgenommen, 46 cm lang. Als ich das Auto 2001 zugelassen habe, gabs damit keine Probleme. Das sah dann so aus

Als erstes wurde mir heute gesagt, das ich kein STL mehr bekommen werde, sondern mich mit ERZ abfinden müsse. Okay, damit müsste und könnte ich eben leben. Aber bei der Diskussion darüber (weil ich reserviert hatte und mir im Dezember 2008 am Telefon gesagt wurde, das ich nicht mehr weiter reservieren muß, weil eh nur noch ERZ ausgegeben werde und mir daher das Kennzeichen sicher sei, solange es keinen Halterwechsel gibt) wurden schon die anderen Wartenden aufmerksam und auch die Dame am Schalter nebenan.

Dann gings um die Länge des Kennzeichens und der Ärger begann. Die Dame am Schalter (die sich wirklich Mühe gegeben hat) musste mir sagen, das generell nur noch Kennzeichen mit 52cm Länge vergeben werden. Ich habe daraufhin angebracht, das 52cm einfach nicht zwischen die Rückleuchten passen und ein versetzen nach oben oder unten nicht geht. Dann verschwand sie kurz, um nachzufragen - und kam zurück, ohne von den 52cm abzuweichen.
In der Zwischenzeit hatte ich mein Handy rausgekramt und ihr ein Foto gezeigt. Deutlich zu sehen, das über dem Kennzeichen der Knopf für die Heckklappe ist und ein tiefer setzen des Kennzeichen auch nicht geht, weil es dann unten überstehen und an der Stoßstange bzw. der Kennzeichenbeleuchtung schleifen würde.
Alle anderen Wartenden hörten aufmerksam zu und auch die Dame am Schalter nebenan guckte sich das Foto an. Die Dame an meinem Schalter fragte, ob sie mit dem Foto und meinem Handy nochmal zur Chefin gehen könnte, nach der ich mittlerweile sowieso schon gefragt hatte. Ich machte ihr den Vorschlag, das wir gemeinsam zur Chefin gehen könnten, den mein Handy gebe ich nicht so gern aus der Hand. Das haben wir dann getan, die Chefin saß an einem anderen Schalter im selben (Groß)raum. Alle anderen Wartenden hörten und sahen aufmerksam zu - aber das schrieb ich ja bereits....

Die Chefin machte den Eindruck, leicht genervt zu sein. Wie kann sich ein steuerzahlender Bürger auch die Freiheit nehmen, gegenüber der Behörde mal einen außergewöhnlichen Wunsch zu äußern....
Das Foto hat sie garnicht interessiert, ich habe dann nochmal alles haarklein erklärt und sie meinte darauf nur, das ich dann ja auch Engschrift haben müsse. Ich erwiderte, das dem so wäre und es auf meinen alten Kennzeichen auch so wäre, ich diese mithabe und ob sie diese sehen wolle. Sie wollte, also lief ich einmal quer durch den Großraum und die anderen Wartenden (die immer noch zuhörten, aber das schrieb ich bereits), holte als Beweis meine alten Kennzeichen vom anderen Schalter und zeigte diese vor. 46cm lang und in Engschrift.
Das Ergebnis war das gleiche, es gibt kein kurzes Kennzeichen. Oder ich soll einen Termin vereinbaren und mit dem Auto vorbeikommen. Natürlich nicht auf eigner Achse, das wäre ja verboten (was nicht stimmt, denn mit Doppelkarte und alten Kennzeichen dürfte ich das). Zwischendurch hatte ich mal vorgeschlagen, das ich die Heckklappe demontiere und diese vorbeibringe. Das brachte zumindest Erheiterung bei den anderen Wartenden, wurde aber von Amts wegen abgelehnt.

Ich habe den Vorgang Fahrzeugzulassung dann meinerseits abgebrochen, es hatte keinen Sinn.

Ich habe dann heute abend noch an einem anderen Tourist (dem Ersatzteilspender) mal probiert, wie das mit einem 52cm Kennzeichen wäre, und das entspricht den Berichten der anderen User von weiter oben. Sieht dann z.B. so aus

Ich restauriere doch nicht über mehr als 2 Jahre lang mein Auto bis ins kleinste Detail, um mir dann vom Kennzeichen die Rückleuchten zu zerkratzen und den Gesamteindruck zu versauen! Gehts noch?!
Kennzeichen selber kürzen fällt auch aus.

Hat jemand aktuelle Informationen oder Erfahrungen?
Die Chefin sprach von einer Ausnahmegenehmigung oder -regelung. Hat evtl. jemand von euch dieses Papier schon vorliegen, auf dem "Warturg Tourist" oder ähnliches steht und was er mir zukommen lassen könnte?

PS: Die anderen Wartenden haben sich gut amüsiert und ich glaube, die Mehrzahl hatte ich auf meiner Seite.

PPS: Wie nennt sich das im Amts- bzw. Rechtsdeutsch gleich, wenn überzogenene Anforderungen gestellt werden? Ich komme grade nicht drauf

Link zum Wartburgforum
http://www.w311.info/viewtopic.php?f=4&t=6919

111karsten

Beiträge: 744
Registriert am: 06.08.2009


na Beppo, das ist ja ein riesen mist. ich glaube aber so leid es mir tut dir bleibt nichts anderes wie WaBu im Wartburg Forum geschrieben hat.
Beppo

Beiträge: 12.828
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Abwarten, so schnell gebe ich mich nicht geschlagen.
Murphy

Beiträge: 1.775
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diese Probleme gibt es in anderen Zulassungsbezirken auch. Für L habe ich festgestellt, dass man nach dem L noch einen Buchstaben und vier Ziffern bekommen kann. Damit ist ein kürzeres Kennzeichen möglich, soweit der Schilderfritze Lust dazu hat... also nicht selbstverständlich.
Ansonsten sieht das so aus....
Beppo

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Tourist(en) in L.
Super Bild!
heckman

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Mossi hat dir den entscheidenden Tipp im Wartburgforum gegeben.
Gutachten.
Aber: nicht immer muß sich die Zulassungsstelle an die Dekra"empfehlung" halten.
Ich wette, wenn im Gutachten steht, daß du ein kürzeres KZ brauchst, wird die Zulassungsstelle einlenken. Bei einer normalen Zulassung sollte das möglich sein.
Bei mir half leider auch das Gutachten nichts, angeblich keine kürzeren Nummern frei...
Nun hab ich ein unbeleuchtetes KZ hinten, weil es so weit absteht. Ich lasse es einfach drauf ankommen, bekomme ich einen Mängelschein, werde ich sehen, was passiert. Im dümmsten Fall kann aber eine zusätzliche Beleuchtung erforderlich werden. Wäre dann ein selbstleuchtendes KZ.
Bilder-Space.de - Hostet DEINE Bilder
Ist dein Tourist denn schon fertig?
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Ein Gutachten der DEKRA wäre kein Problem, das habe ich der Zulassungsstelle auch vorgeschlagen - ohne Erfolg. Werde aber ggf. trotzdem eins einholen, schaden kann es nichts.

Nein, ganz fertig ist das Auto noch nicht, ich muß es aber aus versicherungstechnischen Gründen ( ) schnellstens zulassen. Neue HU liegt natürlich vor.

Toni

Beiträge: 5.932
Registriert am: 23.10.2005


Ich würde ganz einfach die Ecken vom Kennzeichen schön abschnippeln und eine neue Sicke reinarbeiten

Die hier (KYF) haben sich aber auch so affig mit den Kennzeichen was die Länge angeht. Trotzdem sieht man des Öfteren Fahrzeuge mit kurzen Blechen.. Beziehungen sind immernoch das wichtigste wen man was erreichen will...

601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
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Beppo, haste mal den Leiter der Zulassungsstelle befragt? Mitunter denkt der ganz anders als die Bratzen an den Abfertigungsschaltern.
Ansonsten gibt es noch die Dienstaufsichtsbeschwerde und Leute, die Spaß daran haben, sich mit solchem Kokolorus rumzuschlagen.

Ich weiß, dass es in MZ-Kreisen üblich ist, per DEKRA-Gutachten auf die unzureichende Leuchtkraft der KZ-Beleuchtung aufmerksam zu machen, um das gefürchtete Kuchenblech zu vermeiden.

Frag doch einfach mal nach konkreten Gründen, warum man nicht in der Lage ist, auf ein oder zwei Zeichen zu verzichten. Ob das evtl. eine unbillige Härte des Verwaltungsaktes darstellt oder ähnliches.

Ach so: Und um einen vorzeitigen Apoplex zu vermeiden, demontier mal noch das Aufputzkabel an Deiner Kopf-Rumpf-Verbindung!

Matze

Beiträge: 346
Registriert am: 14.04.2001


Ich verstehe nicht, warum die Zulassungsstelle über die Länge des Kennzeichens entscheidet/entscheiden darf.

Was würde passieren, wenn man sich das Kennzeichen online reserviert, sich die (kürzeren) Schilder anfertigen lässt (z.B. über ebay) und die Zulassungstelle einfach vor vollendete Tatsachen stellt und nur noch die Marke kleben lässt?

Auf welcher Grundlage beruht das Verhalten der Zulassungsstelle? Ist die Länge des Kennzeichens irgendwo in der StVO oder StVZO geregelt?

heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Die Zulassungsstelle ist oberstes Organ für Zulassungen und entscheidet im Grunde alles, was in ihrem Einzugsbereich fällt. Und wenn es heißt, es werden keine kurzen Schilder vergeben, dann ist das so...(Aussage Straßenverkehrsamt hier...)
Nur die Exekutive kann dir noch in die Quere kommen und dann hast du zusätzlichen Ärger.
So ist das hier, das genannte Aufputzkabel hatte ich schon oft genug gehabt, daran änderte auch der Dienststellenleiter nichts...
Und ja, bevor es wieder kommt, ich war immer freundlich.

[Bearbeitet von heckman (21-08-2010 - 23:21)]

Schorschdeluxe

Beiträge: 1.255
Registriert am: 21.03.2006


geht mal auf Ami-Treffen... ich kann nicht genau sagen wieviel, aber auf jeden Fall mehr als die Hälfte haben kurze Kennzeichen so ala XY-V8

Ist durchaus nicht selten, versteh nicht, warum sich ne Behörde in dem Fall so bescheiden anstellt.

heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Das sind in den meisten Fällen ältere Zulassungsverfahren, heute ist das anders.
Oder haben uns die Amis die ganzen Nummern weggeklaut?
601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


Dann muss sich die Zul.stelle aber auch die Frage gefallen lassen, ob es in Ordnung ist, das Kennzeichen zu biegen und damit die Lesbarkeit (z.B. durch Zeugen bei Flucht nach schwerem Bankraub oder normalem Attentat) stark einzuschränken.
heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Das KZ darf ja nicht gebogen werden, dann kommt die zusätzliche Beleuchtung ins Spiel.
Marlene

Beiträge: 1.083
Registriert am: 17.01.2007


Gib der Tante mal die Anlage zur FZV zu lesen: Ganz unten steht, daß sie Dir ne zwei- oder dreistellige Ziffer zuteilen kann. (Und wenn sies kann, muß sies auch, sonst ist es ermessensfehlerhaft) zitiert nach juris (www.gesetze-im-internet.de) Ggf. DEKRA-Gutachten, daß dahinten kein langes Kz. ranpaßt.

Anlage 2 (zu § 8 Abs. 1 Satz 4)
Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen

1.
Zuteilung von Buchstaben
Mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü können alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils entweder allein oder als Kombination von zwei Buchstaben in der Erkennungsnummer zugeteilt werden.
2.
Einteilung der Erkennungsnummern; Zuteilung kurzer Erkennungsnummern
a)
A 1 – A 999 bis Z 1 – Z 999
b)
AA 1 – AA 99 bis ZZ 1 – ZZ 99
c)
AA 100 – AA 999 bis ZZ 100 – ZZ 999
d)
A 1000 – A 9999 bis Z 1000 – Z 9999
e)
AA 1000 – AA 9999 bis ZZ 1000 – ZZ 9999
Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.

[Bearbeitet von Marlene (22-08-2010 - 08:40)]

Beppo

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@Marlene - Danke, das werde ich mir ausdrucken!

Noch ein Nachtrag zum Thema STL-Nummer.

Ich habe vor dem unsäglichen Zulassungsfall einen Trabant abgemeldet, der bis dato eine STL-Nummer hatte. Da fragte mich die Dame, ob ich diese Nummer für eine Wiederzulassung reservieren möchte, kostenpflichtig natürlich. Wohlgemerkt, es ging dabei um eine STL-Nummer, die eigentlich nicht mehr vergeben wird. Momentan zumindest.
Ich habe nicht reserviert, weil das Auto (der ehemalige Wintertrabi) nach seinem Neuaufbau vermutlich gen Westen zu meinem Sohn geht und dann ein dortiges Kennzeichen bekommt.

5 Minuten später sagt mir dann die selbe Dame, das ich mein STL-Schild vom Wartburg nicht mehr nutzen darf und kann, weil es diesen Kreis nicht mehr gibt und sie auf STL-Kennzeichen nicht mehr zugreifen kann. Also wie denn jetzt, erst könnte ich ein STL-Schild reservieren und dann gehts plötzlich nicht mehr ? Ganze 5 Miuten später !

Also ganz sauber ist die Sache nicht, glaube ich.

Leider ist mir dieses Argument dort vor Ort nicht eingefallen.

Marlene

Beiträge: 1.083
Registriert am: 17.01.2007


Gerne! Und in der Anlage vier findet man neben einem Haufen Text auch noch das:
Ergänzungsbestimmungen
Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a oder b einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe c genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.

[Bearbeitet von Marlene (22-08-2010 - 09:00)]

DUOcalle601

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Registriert am: 09.06.2006


Gutchten usw von Dekra/TÜV und und sind sozusagen als empfehlungsschreiben zu betrachten, wie die zulassungsstelle das dann machen kann (eintragen zulassen usw) sie mußes aber nicht und kann/darf gutachten auch anzweifeln

Ich würde mich mit dem Fahrzeug dort vorstellen (in Berlin geht das ) und dann das vor ort klären

Wenn das nichts hilft machste deine Plaketten vom neuen gropßen Schild ab und klebst die auf ein in Engschrift gedrucktes Schild warn Spass

Saxonier

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ich hatte das problem mit den kennzeichen erst kürzlich am ami.
dort passt nunmal nur ein max.36cm breites rein(aussparung in Stoßstange).dies ist aber in S/A nicht mehr möglich.eine kleines Motorradkennzeichen(für die 125ccm)darf auch nicht mehr für PKW ausgegeben werden.
nach ewigen hin und her mit dem chef der behörde und rücksprachen mit dem schilderdienst sowie maßnehmen am Ami hab ich das kleine 36iger gekriegt.also das HZ plus ein Buchstabe und eine Zahl.nur saison ließ sich nicht machen,weil kennzeichen eben zu klein.

PS: im brief waren sogar die kleinen KZ eingetragen,aber das hat den chef nicht interessiert,da die papiere in Rheinland-Pfalz ausgestellt wurden,wir aber in Sachsen-Anhalt sind

[Bearbeitet von Saxonier (22-08-2010 - 11:38)]

das moss

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Willkommen im Land der FZV:

Härte zur Umbau heißt Kostenschwelle was bei 2500,- € - jedenfalls wurde mir das hier mitgeteilt.

Ihr könnt allen möglichen Mist androhen (macht man aber nur wenn noch mehr Zulassungsstellen zur Auswahl hat ) letztendlich ist die Zulassungsstelle der Staat.
Jetzt gibt es die, die das kennengelernt haben und sich mittels einiger Tricks, Eingaben, Kontakte etc. arrangieren und den Rest. Der Rest beinhaltet zum großen Teil Theoretiker......

Hat schonmal jemand umsonst Schilder anfertigen lassen? Die Plakette kommt bekanntlich zum Schluß.....

Bei uns gibt es einen gestempelten Vordruck mit dem Kennzeichen für den Schilderfritzen, wer da manipuliert ist selber schuld.

Das mit der Engschrift ist nach Aussage unserer Zulst. mit der FE-Schrift entfallen. Dahingehend wäre das Alter der Quelle interessant.

Und ich bleibe dabei: der Sachverständige wird sich das ankucken, feststellen das bedingt durch die Beleuchtung von unten beim Tourist eine Ausleuchtung gegeben ist und empfehlen, das Schild etwas auf Abstand (ca. 1 cm reicht) zu befestigen.

Für solch Gedödel hätte ich keinen Nerv......

Beppo

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Wenn du dir meinen Neuaufbau genau anguckst und verfolgst (und ich weiss, das du das bestimmt machst ), dann weisst du auch, das ich schon Nerv für ganz andere Sachen hatte. Da bringt mich sowas auch nicht mehr um.

Die Sache mit dem 1cm Abstand bleibt mir am Ende ja immer noch.

Trabi Torsten

Beiträge: 340
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Hallo
ich habe bei der Neuabnahmen (für einen Kübel)nicht aufgepasst, weil keine Ahnung und unerfahren. Im alten Brief war ein kleines Kenzeichen eingetragen.Doch der "liebe" Prüfer hat es nicht mit umgeschrieben in den neuen Brief! Also immer schön Aufpassen sage ich nur!
Marlene

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Die Quelle [url] http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/anlage_4_62.html[/url] ist aktuell. Jedenfalls sollte das Bundesministerium der Justiz wissen, welche FZV jetzt gilt Es ist schon traurig, wie unfähig gerade die Mitarbeiter der Zulassungsstellen sind. Mit "Staat" hat das nix zu tun, das ist nur persönliche Unfähigkeit/Unwilligkeit nach dem Motto: Ham wa noch nie so gemacht.
Viel Erfolg!
Gruß,
Marlene
Deluxe

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Registriert am: 13.12.2001


An dem Punkt geh ich mit - in den unteren Verwaltungschargen unserer Republik sitzt mitunter ein enormes Laientheater, bestehend aus allerlei üppig beringten Wurstfingermuddis, die sich über die Zeiten gerettet haben und fest verwachsen mit ihren Stühlen dem Ruhestand entgegenfiebern.
Ohne Interesse für Sache und Beruf, sondern nur darauf bedacht, mit möglichst wenig Aufwand und noch weniger Ärger ihre Zeit abzusitzen.

Nur:
Dieses Wissen um die Problematik nützt dem Bürger herzlich wenig, wenn er etwas will...insofern nach mossis Methode verfahren:
Ruhig, sachlich, freundlich - notfalls den Amtsleiter bemühen. AMTsleiter...nicht den direkten Chef der jeweiligen Wurstfingermuddi.

Beppo

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Weil ich ruhig, sachlich und freundlich bin, sage ich mal nichts zu Deli´s Text (und lächle ).

Folgendes kann ich vermelden:
Ich habe nochmal nachgemessen, als max. Größe 49cm festgestellt und heute mal "meinen" Prüfer bemüht. Nun liegt mir folgendes vor (Scan zeigt natürlich nur einen Ausschnitt des Gutachtens)

Damit wird diese Abmessung in die Fahrzeugpapiere eingetragen und dann ist ein für alle mal Ruhe mit dieser Diskussion auf der Zulassungsstelle.

Am liebsten würde ich auf die selbe Zulassungstelle gehen, auf der ich letztens war und das Gutachten dort grinsend vorlegen. Aufgrund des neuen Großkreises habe ich aber die Wahl, auch woanders hinzugehen. Mal sehen, wie sich alles entwickelt.

Ich werde weiter berichten....

standard

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Registriert am: 26.01.2002


Dieses Theater hatte die Dame meines Kumpels bei der Zulassung der Murmel seinerzeit auch (wo ja nun wirklich nix normal breites in die Aufnahme der Heckklappe passt). Das amtsseitige Gebahren war ähnlich - ein schmaleres Zeichen kam natürlich überhaupt nicht in Frage...
Daraufhin hat sich die besagte Dame der Sachbearbeiterin gegenüber mit demonstrativ verschränkten Armen hingesetzt und kundgetan: "Ich stehe hier erst auf, wenn ich von Ihnen das passende Kennz. für hinten bekomme!Und ich habe ggf. sehr viel Zeit..."
Und - nach sichtlich aufgeregter Rücksprache des Amtsfräuleins mit ihren Vorgesetzten - hat sie es dann auch tatsächlich bekommen, Zeichen und Wunder! Allerdings ist diese Sache schon etliche Jahre her - ob´s heute auch noch so klappen würde hier bei uns - keine Ahnung. Vmtl. eher nicht...
Ich denke auch, daß man ggf. mit Freund- und Sachlichkeit und eben mit einem den Sachverhalt/die Notwendigkeit des Formates offiziell belegenden Schriftstück weiter kommen wird. Hoffentlich zumindest - ich drück Dir die Daumen!
WANNI

Beiträge: 319
Registriert am: 12.06.2003


@ Beppo Kann muss aber nicht, vorallem in Stolberg. Deluxe und ich kennen da jemanden mit ner schönen Murmel als Kombi. Dem habe ich sogar ne Heckklappe von ner Limo mitgegeben, alles ohne Erfolg. Nach der Zulassung auf ne Große Tafel, kamm die Bemerkung, "Sonderkennzeichen ( Länge )" gehen nur noch in der Kreisstadt also in ANA.
Falls de da hinfährst, nimmst de noch den Jürgen mit!!!!! Denke der kennt da so ein Paar Damen, zwecks Reserviererei von ERZ bevor die überhaupt schon ausgegeben wurden.
Zu Reservierung alter Kennzeichen:
Das alte Kreiskennzeichen muß jetzt immer Reserviert werden, da es die alten nicht mehr gibt. Da die meisten Fahrer ihren Wagen ja nie länger wie 6 Monate abmelden, geht dies ja bei denen. jedoch wird durch die Reserviererei, die ganze Ersparniss aufgefressen. O Ton meiner Zulassungstante, wir sind doch nicht blöd und lassen uns das nicht bezahlen!!!!! Hoffe ich konnte helfen.

[Bearbeitet von WANNI (23-08-2010 - 22:17)]

Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Danke. Werde ich ggf. tun, zu Jürgen habe ich auch Kontakt.

Als nächstes steht erstmal der Besuch in Aue an (Stollberg scheint wirklich seinem schlechten Ruf gerecht zu werden) und wenns da nicht klappt, bleibt mir ANA immer noch. Ich muß da dienstlich demnächst sowieso mal hin.

Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Wenn Du schon da bist, kannste ja auf ein Käffchen vorbeikommen...

Übrigens kann ich sowohl die Zulassungsstelle als auch die Dekra in Annaberg empfehlen - beide im selben Gebäude. Gab bisher keinen Ärger - und wenn alles nicht hilft, gibts ja auch noch Marienberg, die damals nach einigem Würgen einem IFA F8 ein kleines Kuchenblech für hinten genehmigt haben.

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