Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: Die Polizei, dein Freund und Helfer?
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Die Jungs sind bei Euch auch grün?
Ich hätte auf blau getippt. Na - man lernt nie aus und bei uns sollense ja auch blaue Uniformen erhalten. Die Prototypen wurden kürzlich mal im TV vorgestellt.
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Ist ja auch logisch, daß D-Land ausgerechnet jetzt für -zig Millionen die Polizeiuniformen tauschen muß - ist wirklich dringend! Aber das ist schon wieder ein anderes thema...
601_at

Beiträge: 384
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_Noch_ sind bei uns die meisten grün. Soll aber auch demnächst geändert werden-wohl eine EU-weite Aktion.
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Ja klar - EU! - Weil´s auch DA nix wichtigeres gibt...
Taddyka

Beiträge: 2
Registriert am: 25.01.2004


Hab nach langer Zeit mal wieder hier rein geschaut.
Na da bin ich ja froh, dass die meisten von euch überwiegend gute Erfahrungen mit grünweiß haben.
Zu dem Eröffnungsbeitrag "Mein Auto nicht sichergestellt" möchte ich mich mal kurz äußern.
Die Polizei stellt ein Fahrzeug nur dann sicher, wenn der Eigentümer nicht selber entscheiden kann. Sprich: Fahrer hat einen Unfall, kommt ins Krankenhaus und wird am Unfallort nicht mehr angetroffen. Zur Eigentumssicherung muß der Beamte jetzt tätig werden. Heisst: "Sicherstellung"
Wenn der Eigentümer jetzt aber das Abschleppen und Unterstellen usw. nicht zahlen kann, muß die Behörde die Musik zahlen, die sie ja bestellt hat. Na ja, können sie ja wieder einklagen...
Wird der Unfallfahrer aber noch angetroffen, kann er ja selber äußern, was mit seinem "Liebling" passieren soll. Dann bestellt die Polizei "Im Auftrag". Ist aber dann keine Sicherstellung, sondern ein abschleppen. Wenn der Fahrer sich jetzt unglücklich ausdrückt (oder der Sheriff ganz einfach nur blöd fragt) ist der Unfallfahrer für sein Fahrzeug verantwortlich und kann es auch offen und ungesichert da stehen lassen.

Bei dem offenen Porche von Audi gesponsert ist das was anderes gewesen. Der stand da offen. Die Polizei muß davon ausgehen, dass der Eigner vergessen hat, den abzuschließen. Zur Eigentumssicherung (nicht nur die Karre, sondern auch z.B. das Radio da drinnen)muß der Beamte jetzt tätig werden. Könnte sonst wiederum haftbar gemacht werden, wenn sooon unschuldiger Zeuge gesehen hat, wie die weggefahren sind, ohne was zu machen. Die Polizei hätte den Wagen aber vermutlich auch verschließen können. Bei den meisten Autos geht das über die Beifahrertür. Aber auch Sheriffs sind nur Menschen und keine geschulten Techniker.
Ach ja, da war da doch noch was mit der nicht eingtregenen Farbe *gg*
Also: Änderungen müssen eingetragen werden. Wenn ihr jetzt mal in den Fahrzeugschein schaut, steht da auch die "Ursprungsfarbe" drin. Mit einer Ziffer auf den "Grundfarbton" verschlüsselt. Also grau oder silber ist vershlüsselt alles grau. Den Farbcode kenn ich aber auch nicht so genau. Wird das rote Auto jetzt aber gelb, hat sich etwas gegenüber den Daten im Fahrzeugschein verändert. Streng genommen köönte man das jetzt so auslegen, dass das jetzt umgetragen werden müßte. Hab ich bis jetzt aber im Gesetzetext noch nicht so gefunden *gg*.
Ich denke, der TÜV-Prüfer oder der von der Straßenverkehrsbehörde würde einen auch ziehmlich doof anschauen.
Aber vielleicht hat der Sheriff ja auch nur einen Scherz gemacht. Es gibt ja Leute, die keinen Humor verstehen.
Ich hoffe, dass ich ein wenig zur Klärung beigetragen habe.
Auch Sheriffs sind nur Menschen, die ihre guten und ihre schlechten Tage haben...

[Bearbeitet von Taddyka (23-01-2005 - 19:52)]

Schumi

Beiträge: 3.544
Registriert am: 08.11.2004


Mal aus gegebenem Anlass:

Heute war (zumindest in Sachsen-Anhalt) wieder einer dieser Tage, an denen "verstärkte Kontrollen" seitens der Grünen durchgeführt wurden (mit Ankündigung im Radio etc.).

Mich hamse kurz nachm Aufstehen auch direkt erwischt. Wo unsere Straße vom Ortsausgang auf die Umgehungsstraße mündet, steht ein Stop-Schild. An einer so saudummen Stelle, wo eigentlich keiner anhält, weil man die Straße (zumindest nach links, das reicht ja als Rechtsabbieger) recht weit einsehen kann.

Genau in dem Moment wo ich flott über die dicke weiße Linie rolle, bemerke ich auf der gegenüberliegenden Seite auf einer Nebenstraße ein Zivilfahrzeug und darin einen Mann mit Mütze und Funkgerät. Da war mir ja schon alles klar, und tatsächlich, nachm rechts abbiegen, 200 Meter weiter in einer Einmündung kam dann die rote Kelle.

Das erfreuliche dabei: "nur" 10 EUR und ein nettes "Fahren Sie vorsichtig, heute stehn wir überall." Gegenüber dem Bußgeldkatalog, wenn ich mich recht erinnere, also 70 EU und einen Punkt gespart

Nur gut, dass es schon hell war und ich ohne Licht gefahren bin (rechts geht nich, muss ich am WE machen), und dass die nich meinen Verbandkasten sehen wollten (der is nämlich noch orschinool verpackt von 1984)

[Bearbeitet von Schumi (14-04-2005 - 19:55)]

Saxonier

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@schumi,
mich hat der trachtenverein heute auch um 5€ angebettelt.
ich park schon seit jahren vor meinem grundstück auf dem seitenstreifen.seit jahren fahren die marsmännchen dran vorbei oder halten auf einen schwatz bei mir an(und schauen sich meinen vopo-wartburg an)
heute hatten sie scheinbar mal nen geistesblitz und meinten doch allen ernstes,sie haben vom ordnungsamt den auftrag,die anwohner kostenpflichtig zu verwarnen.nur weil ich auf dem grünstreifen stehe.ab heute stehe ich nun ganz auf der straße(das darf ich ),verursache dadurch massive behinderungen, mehr umweltbelastung ( feinstaub ) usw.aber mit segen der polizei.mir solls egal sein,und wenn einer auf mein 10 jahre altes blechauto brettert,zocke ich noch die versicherung ab
stoppt schwellerrost

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Echt? Verstärkte Kontrollen in Sachsen Anh. heute? Ich hab keine Rennleitung mitbek. Aber ich muss heut nochmal aufe Straße. Muss mal gucken ob ich heut noch ne Abendunterhaltung habe.
steppi

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Schumi:
Da hast Du ja doppelt Glück gehabt. Denn die Vorfahrt gilt auf der gasamten Straßenbreite. D.h. wenn dort gerade einer überholt und dir dann praktisch von rechtsauf deiner Spur entgegenkommt, ist er im Recht.
Katie

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...und wie ist es, wenn ich gerade zum überholen anziehe (schon 10cm des Autos geschafft), der vor mir plötzlich den Linksblinker anschmeißt und links aus der Einfahrt (Nebenstraße) einer rechts abbiegt weil er meint mich mal ärgern zu können?

Da hilft eigentlich nur eins...Froh sein grad nicht den Trabi unterm Arsch zu haben

PS.: Das obligatorische Vogelzeigen hab ich dabei völlig ignoriert

[Bearbeitet von Katie (15-04-2005 - 07:53)]

kupy

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Ich kann dir für diesen Fall mal meinen neuerworbenen 2er Golf zeigen, Katie. Da bist du dir nicht mehr so sicher, ob nicht der Trabi vielleicht stabiler ist...
Deluxe

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Oh - eine neue Sicherheitsdiskussion - cool...
Katie

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Na nee, eigentlich interessiert mich da nur mal so die Rechtslage im Falle eines Knalls.
Es war ne völlig unvorhersehbare Situation. Wenn ich bereits im Überholvorgang bin kann ich schwerlich Ahnen das der vor mir abbiegt (zumal das Blinken sozusagen recht kurzfristig erfolgte, Bremsen-Blinken) . Von dem Rechtsabbieger auf die Hauptstraße ganz zu schweigen.

d.h. im Klartext, der Abbieger aus der Seitenstraße muß auf alle Fälle warten da ich mich auf der Hauptstraße befinde und der Abbieger vor mir muß eigentlich warten denn schon die Fahrschule lehrt uns...immer Schulterblick und Seitenspiegel.

In diesem Falle waren beides völlig verbissene Rentner die der Meinung waren, sie wären im Recht und ICH ein Raudi! Egal ob diese Vermutung nun stimmt oder nicht seh ich aber keine wirkliche Schuld für mich

Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


PS.: Ich sag auch nicht das der Trabi schlechter ist sondern ich war halt nur froh in diesem Moment genug Anzug und Ps zu besitzen um schnell der Gefahr zu entkommen

Deluxe

Beiträge: 14.007
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Das sind so Situationen, in denen es keine verbindlichen Regeln bezüglich der Schuldfrage gibt. Bei solchen Sachen entscheidet zuletzt meistens ein Verkehrsrichter - denn wer will schon absolut objektiv sagen wer wann was gemacht oder versäumt hat? Man kann schwerlich sagen, wer im Recht und wer im Unrecht ist. Der auf der Nebenstraße muß warten - soweit ist es erstmal klar. Aber was das Überholen und das Abbiegen betrifft, könnte es kompliziert werden.
Du kannst nicht nachweisen, daß er zu spät geblinkt hat. Er kann nicht nachweisen, daß er sich vorm Abbiegen nach hinten abgesichert hat - nicht so einfach das ganze...
Elfriedewilli

Beiträge: 1.918
Registriert am: 09.03.2005


Ich bin mal mit meinem damaligen Isuzu hinter einem "Schleicher" der 50 auf der Landstrasse fuhr hinterhergezockelt. Als das Überholverbot zu Ende war bin ich dann mit mehr als durchgetretenem Gaspedal an dem Idioten vorbeigezogen. Dumm war nur, das 1. ich die Bullen hinter mir nicht sehen konnte (Isuzu hatte Wohnkabine drauf und dahinter hatten sie sich versteckt), 2. Isuzu Rauchfahnen rauschob, die noch minutenlang ähnlich wie bei einer Dampflock in der Landschaft standen, 3. der Isuzu es qualmäßig überhaupt nicht mochte, wenn man ihn bergab mit brachialgewalt in hohe Drehzalen zwang, wenn er zuvor kilometerlang mit 1.500 Umdrehungen daherdaddeln durfte, 4. die Bullen diese Rußflocken auf der Windschutzscheibe klebern hatten und auch mit ihrem Scheibenwaschwasser kurzfristig nicht wieder runtergewischt bekamen, 5. sie mich dann verfolgten aber da ich sie zuvor nicht bemerkt hatte, und sie immer noch mit "Stop Polizei" extrem dicht hinter meinem Aufbau herfuhren immer noch nicht bemerkte, 6. sie es nicht schafften, mich auf den nächsten 5 Km zu überholen wegen Gegenverkehr. Dann kam irgendwann eine Ortseinfahrt mit Ampel die rot war, und sie nutzten die Gunst der Stunde, mit ihrem untermotorisierten Streifenwagen Typ Volkswagen Passat rechts über den Radweg an mir, dem LKW mit Wohnkabine, den sie nicht stoppen konnten zu überholen. Dann waren sie sichtlich angesäuert und haben ziemlich rüde rumgepöbelt. Ich hatte gerade eine frische AU (Isuzu hat immer so gequalmt, er war ja nicht umsonst in der schlechtesten Abgaswertstufe eingegliedert) und da will der mir doch eine Mängelkarte ausstellen ich solle mal meinen Auspuff kontrollieren lassen. Da hab ich ihn dann erstmal aufgeklärt, das ein Auspuff nicht filtert oder reinigt, das könne nur ein Rußfliter oder ein Kat, und das ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn erwirken werde, weil ich mir derartige Pöbeleien verbitte. Ich hätte schließlich nicht gestoppt, meinte er. Worauf ich erwiderte, das er sich ja nicht im Windschatten eines LKW verstecken muß, logisch das man ihn nicht sieht, wenn er im Windschatten und im toten Winkel der beiden Außenspiegel hinterherfährt, und das ich das gerne gerichtlich klären lasse. Da hat er ziemlich belämmert auf die Rückwand der Fahrerkabine gegafft, festgestellt, das man in einem LKW nicht durch die hintere Kabine durchsehen kann, wenn da keine Fenster drin sind, seine Mägelklarte in tausend Fetzen zerissen, sich wortlos umgedreht und die Fetzen auf der Strasse entsorgt, stieg mitsamt Kollege wieder in seinen "übermotorisiertes" Bullen-Shuttel und brasute davon. Hab nie wieder etwas davon gehört.
POSTKUGEL

Beiträge: 2.620
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@Deli
Fuer mich eindeutig: Wenn es in so einem Fall kracht, haben beide Schuld, da beide den §1 Stvo nicht beachtet haben. Der Abbieger muss mit jemanden rechnen, der ueberholt und der Ueberholende muss innerhalb geschlossener Ortschaften nunmal mit einem Abbieger rechnen.

Ein klassischer Fall, wo es 2 Deppen braucht, damit es kracht.

das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


das gerichtliche Instrument nennt sich dafür : der ideale Autofahrer. An diesem (wohlgemerkt hypothetischen) Ideal muß man sich messen lassen. Und nur wenn dieser den Unfall nicht hätte verhindern können wird vor Gerich von einer Schuldlosigkeit asusgegangen..... ansonsten wie immer: § 1 StVO
Katie

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Postkugel @ Ich sollte vieleicht die kleine Anmerkung machen das das Ortsausgangschild bereits 1km hinter uns lag und wir uns auf einer Überlandstraße befanden. Da mit 60 vorneweg zu zuckeln hielt ich für unangebracht, auch wenn ich vieleicht die Absicht habe mal IRGENDWANN abzubiegen

Es war wirklich der klassische Fall, Rentnerkutsche, voll beladen auf Sidesehing Tour mit Oma!

Katie

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Ich bin kein Depp
Deluxe

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Darum gings wohl auch nicht.
Aber daß am Ende beide Schuld sind - das wird sich nicht ändern. Der Sightseeingtyp genauso wie Du - denn Ihr könnt beide nicht Eure 100%-Unschuld nachweisen. Das ist das Problem.
Katie

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Naja, ist ja nix passiert. War zum Glück schneller
...außerdem ist das schon über ein Jahr her. War nur mal son Ding was mich interessiert hat
POSTKUGEL

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@Katie
Du bist sicherlich kein Depp, denn Deine Geistesgegenwart hat doch den Crash verhindert! Wenn da hingegen noch so ein Sonntagsfahrer...
Katie

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Uwe

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Mir wurde vor 4 Jahren mein Fahrrad ein Erbstück von Opa aus den 40'er Jahren mit
geklaut.
Letzte Woche (bei einem kleinen Kneipenbummel mit meinem Kumpel), sah ich das Fahrrad angeschlossen an einer Hauswand stehen. Anruf bei den "Grünen", 20 Min später war ein Streifenwagen da. Da ich damals die Rahmenummer angegebn hatte und mein Fahrradschloß noch am Rahmen hing (zu dem ich immer noch den Schlüssel am Schlüsselbund habe), konnte ich mein Rad 5 min später mitnehmen ( natürlich geschoben weil die Lampe leider fehlte).
Das waren mal nette "Freunde und Helfer", völlig unkompliziert, denen hat das auch Spass gemacht...

Hat jemand noch so eine alte Fahrradlampe ( für Flachbatterie und mit 2 Lampen) möglichst von Bosch rumliegen?

steppi

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Registriert am: 09.07.2002


Weiter ham die nichts gemacht? Da hätteste Dir das Warten auch sparen können, und es gleich mitgenommen.
Dann hättest Du sogar noch Fahren können (natürlich nur theoretisch, da Fahren ohne Licht lebensgefählich ist )
Uwe

Beiträge: 576
Registriert am: 03.05.2001


Da hätte ich ja mein geklautes Rad zurückgeklaut...
Es war ein kabelschloss dran.
Wir wollen doch korrekt bleiben.....

Ausserdem hatten die dann mal ein Erfolgserlebnis- "nach 4 Jahren unermüdlicher Ermittlungsarbeit, im Kampf gegen Fahrradschieber, Mörder und Erpresser......."

sa4_one

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Katie

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Ich hätte warscheinlich erst mal auf den "freundlichen" Neubesitzer gewartet und DANN die Bullen gerufen. So macht es gleich noch mehr Spaß
POSTKUGEL

Beiträge: 2.620
Registriert am: 24.04.2002


Was ich daran nicht verstehe: Weshalb haben die Gruenen eigentlich nicht gewartet? Schliesslich liegt ja durch die Anzeige, auch wenn sie 4 Jahre her ist, ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren vor. Und die Chancen, ueber den "Neubesitzer" den Dieb oder wohlwoeglich Hehler & Co. zu schnappen, stehen hier nicht schlecht. M.E. liegt da eine Dienstpflichtverletzung seitens der Polizei vor. Eine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft kann nicht schaden!
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