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Autor Thema: Die Polizei, dein Freund und Helfer?
Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


X-men,meinst du mit hochmotivierte beamte die frischlinge von der schule,welcher unbedingt ihr frisch erworbenes wissen an den bürger bringen wollen und dabei das basiswissen(spezielles beispiel:mir wollte so ein streifenhörnchen weismachen,das DDR-Emblem wäre verfassungsfeindlich) irgendwie vergessen haben?
gott sei dank ist (fast)immer ein altgedienter genosse(sorry:Beamte )dabei,welcher dies(nicht abgedeckte blaulichter) nicht so eng sieht.
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


andererseits: der Krug geht so oft zum Brunnen...

wenn er schlecht gekackt hat zahlst du halt. Punkt....

mir hat son PMA/PM auch mal 3 Punkte aufgenackt... wg. 0,2 mm zuwenig Profil....

kann man so und so sehen....

Heute würde ich auch anders reagieren als 2 tage nach ablauf der Probezeit mit den richtigen Reifen schon im Kofferraum....

Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


na,ich fahre ja nun nicht täglich damit durch die gegend.wenn dann bin ich auf dem weg zu einem treffen und hab halt dummerweise die mützen in der eile vergessen
sicher kann man auch da an einem krümelkacker geraten,dem,wenn ich pech habe,auch mein Deo mißfällt.
ich denke mal,das es auch auf das auftreten meinerseits gegenüber der ordnungsmacht ankommt.wenn ich hier den macker aushängen lasse,findet der sheriff mit 100%iger sicherheit was.bin ich aber nett und höflich und bedauere mein "vergehen",komme ich mit einer ermahnung oder einer kleine spende an den staat weg.
ich hab das bei meinem letzten verschuldeten unfall erlebt.ich hab meinen fehler eingesehen,auch nicht versucht,den gegner mit rein zu ziehen(auch wenn er ne teilschuld hatte,das hat aber auch der polizist gewußt) und bin statt mit 50€ und einem punkt mit ner OWI und 20€ davongekommen.
meist macht der ton die musik,stimmts x-men
Elfriedewilli

Beiträge: 1.918
Registriert am: 09.03.2005


@X Men: Du verwirrst mich immer wieder: "Kleiner Tip mach die blauen Dinger runter und mach orange drauf"

Ich dachte immer, auch die Orangen gehören nicht einfach so auf´s Dach geschraubt. Soll das jetzt heißen, ich nagel mir die gelbe Rundumleuchte auf das Dach vom Landy und niemand kann etwas dagegen haben? Bis dato hab ich die immer nur temporär aufgesteckt, wenn es absolut nicht anders ging und es "harig" wurde.

X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


genauso ist es aber auch nicht!

Dazu sagt der §38 StVO etwas aus.

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Und dann hast Du da noch den §52 StVZO

(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

Aber Orange wird da nicht so beachtet!!

Grins ich hoffe Du weisst was ich damit sagen will.

MfG

X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


@ saxonier

genau so ist es, der Ton macht die Musik.
Immer daran denken die Beamten haben im OWi-Recht immer einen Ermessensspielraum.
Ich kenne es aus meiner täglichen Arbeit

MfG

Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


@x-men,
ich glaub,wir hatten das schonmal,habs aber irgendwie verdrängt.darf ich bei einem schweren VU zur absicherung und gefahrenabwehr das blaulicht anmachen?bin ja zur hilfeleistung verpflichtet.
oder ist das dann auch ermessensache des beamten?
ich hoffe aber,dies nie machen zu müßen.
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


da du kein zugelassenes Sonder-Kfz. bist formal nicht.....

Warnblinker, Dreierck und Lampe... wie das restliche automobile Fußvolk auch.....

Sollte sich aber im Nachgang ergeben das dies wirklich gefahrenmindern war wird von einem Aufhängen aber evtl. abgesehen...

Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


na Mossi,meine einladung im Wabu-Forum gelesen?

das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


meine Antwort gelesen?
Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


das ist hier jetzt quasi stereo
Trabbifahrer

Beiträge: 587
Registriert am: 24.12.2000


"orange" auf dem Dach = "gelb" im Gesetzestext. (wenn ich mich nicht irre, wie Sam Hawkins zu sagen pflegte)
X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


Bei Gefahren darfst Du das Blaue formal auch nicht anmachen, aber das Orange!!
Es warnt zwar vor Gefahren, wurde aber von Dir widerrechtlich benützt. Heisst also OWI, denn Du hättest ja mittel Warndreieck und Warnblinkanlage den nachfolgenden Verkehr warnen können.
Mißbräuchliche Benutzung Blaulicht, Ahndungsatz glaub ich 50 € und 1 Punkt.

Denn dieses kann jeder mit sich führen, aber es darf nicht stationär (dauernd) auf dem Fahrzeug befestigt sein, für Autonormalbenutzer.

MfG

Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Ein Glück, ich hab nur gelb / orange und das Ganze mit Magnetfuß.

Das Foto entstand in Uftrungen, allerdings drohte da nicht wirklich Gefahr

Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


X-Men,
was ist daran mißbräuchlich,kann ich nicht wirklich nachvollziehen.ich benutze es ja nicht,um mir nen weg frei zu machen,ich sichere nur eine unfallstelle.sicher würde ich es bei einem banalen unfall mit sicherheit nicht antun,wenn aber eine gefahr für leib und leben bestünde,würde ich es trotz verbots trotzdem anmachen.ich denke mal,wenn dadurch größerer schaden verhindert werden konnte,ist dieser"verstoß" wohl eher eine bagatelle.
du hast genug elend in deinem job gesehen,ich in meinem leider auch.und ich gehöre nun nicht zu den chaoten,welche sich strobo-blinker einbasteln oder ne kojak-leuchte sich aufs dach pappen und damit alte frauen erschrecken
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


der Gesetztestext ist das eine, die Praxis das andere: wie immer: hat der eine schlecht gekackt und vermutet anmaßung ist der gute Vorsatz relativ egal....
der wird dann bei den anderen die den weg zur Hölle pflastern abgelegt.....
Anna601K

Beiträge: 290
Registriert am: 12.12.2005


Hey
jo alkoholkontrolle. Letztens, aber im Benz, morgens um 4 uhr werde ich ja öftern angehalten, allgemeine Verkehrskontrolle, Papiere etc. Frage haben sie Alkohol getrunken,
nein, kann ich nicht mit dienen, komme von der Arbeit und will in`s Bett. Aber es wäre schön wenn ich auch mal Pusten dürfte. Habe nähmlich in den 25jahren noch nie Pusten dürfen.
Na, was glaubt ihr.
Nene lass mal, wir sind ja hier auch nicht nur zum Spass! kam als antwort. Mist.
Irgendwann aber!!!!
gruß
Papamartin
X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


mißbräuchlich ist daran, das Du es gar net erst verwenden dürftest! Es darf eigentlich net einmal montiert sein.
Also wie bereits geschrieben, lass es einfach eintragen, beziehungsweise sprich mal mit deinem Tüver/Dekramann.

Ich will ja auch net so pingelig sein, aber es gibt da dummerweise immer Vorgaben usw.

X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


@Anna601K
Komm vorbei in Thüringen und wir bekommen dat schon hin!!

MfG und smile

Joey_A

Beiträge: 914
Registriert am: 15.09.2004


beim x-man darf jede ma blasen *wechlach
Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


@x-men,
alles klar,dann bitte aber auch von allen ex-feuerwehrwagen,welche unter dem deckmäntelchen einer jugendwehr laufen.
trotzdem werd ich einen teufel tun und die pötte abmontieren oder abzudecken.das verschandelt ja das ganze auto
bin die letzten vier jahre,ohne nur ein einziges mal ärger zu kriegen,mit blaulichtern(nicht abgedeckt) durchs lande getingelt
wir haben auf arbeit übrigens auch alk-tester.und bei uns ist es nicht mit sanktionen verbunden,falls man drüber ist.außer vielleicht ner nacht in unserer suite mit einzelbetreuung und bettsicherung

x-men,nur mal so als frage,in welcher gegend läuft man denn gefahr,dir im dienst zu begegnen

[Bearbeitet von Saxonier (22-09-2007 - 21:23)]

X Men

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Registriert am: 22.08.2003


geheim!!
Saxonier

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gut,dann werd ich jetzt immer meinen imaginären großen bruder mitnehmen
X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


grins
Saxonier

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Registriert am: 10.09.2000


na warte x-men,irgendwann wirst du mir dankbar sein,wenn dich mein MED und mit der jacke mit den ärmeln nach hinten abholt
Frankenstein

Beiträge: 2.378
Registriert am: 18.06.2002


so apropo polizei. habe mal eben ein ossi quiz gemacht was auf der seite von T-Online zu finden war.

da kam folgende frag:


da habe ich die antwort angeklickt: "Stempel in den Führerschein"

und zur antwort kam folgende:

ich kann mir net vorstellen das man ein aufkleber auf die motorhaube bekommen hat? gut ein stempel in den führerschein klang für mich persönlich eher plausibel, wobei ich mir das auch net so recht vorstellen kann.

gab es da net sowas ähnliches wie eine extra karte wo der stempel rein kam oder liege ich da völlig falsch? nun bin ich mal auf eure antworten gespannt.


Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


na gott sei dank war mein trabi damals ohne stempelaufkleber auf der motorhaube,hätte echt sche... ausgesehen
Top recherche T-Online,weiter so

[Bearbeitet von Saxonier (03-10-2007 - 19:15)]

kat

Beiträge: 1.194
Registriert am: 25.11.2004


Den Stempel gab es nicht in den Führerschein, sondern in die Berechtigungskarte, die zum Führerschein dazugehörte. Einige hatten zwei oder mehrere Stempelkarten, was die Polizei natürlich nicht wissen durfte...
Saxonier

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Registriert am: 10.09.2000


oder Vit.B zum VPKA
Frankenstein

Beiträge: 2.378
Registriert am: 18.06.2002


na dann lag ich doch garnet ma so falsch. trotzdem fragt man sich wo t-online solche antworten her hat.

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