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Autor Thema: H-Kennzeichen trotz anderen Farbton des Lackes
edaegelm

Beiträge: 8
Registriert am: 23.08.2018


Hallo in die Runde, da ich ein gebeutelter Leipziger bin und meinen guten alten Kübel die letzten Jahre dank Umweltzone nur in der Garage bestaunen konnte, hat er jetzt seine 30 Jahre auf dem Buckel und die Idee eine H Kennzeichens war geboren. Technisch steht er top da, TÜV hat er ebenfalls ... jedoch verweigert der Gutachter Aufgrund des nicht zeitgenössigen Farbtons ( Lackzustand 1a) die Erteilung des H Kennzeichnens ... Was nun ? Kennt jemand ähnliche Fälle bzw. verständigere Gutachter ? Über kurze Rückmeldungen würde ich mich freuen. Beste Grüße aus LE
Jabberwockey

Beiträge: 1.391
Registriert am: 14.11.1999


Wer hat geprüft? Dekra in der Torgauer Str.? Die waren bei mir (allerdings 2011) echt in Ordnung.
Uni-Lack, oder hast du etwas ausgefallenes?
areasunshine

Beiträge: 62
Registriert am: 02.03.2014


Das scheint mir neu zu sein aber da wurden wahrscheinlich die Bedingungen verschärft.


Kleiner Auszug:
3.2.1.2. Lack

Nur zeitgenössische Farbgebung zulässig,

d. h. gemusterte Lacke und/oder Motive (Airbrush)
nur zulässig als zeitgenössische Designvariante, Reklamemotiv oder damalige Firmenauf-
schrift.

Quelle: https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1336049976224756740680/2anfordkat-oldtimer.pdf


TÜV-Nord sieht es mittlerweile auch so:
"Die Farbgebung Ihres Fahrzeugs muss zeitgenössisch sein, einschließlich eventueller Verzierungen, Aufkleber, Firmenaufschriften etc."

http://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/oldtimer/


Die Sätze aus den alten Anforderungskatalogen finde ich nirgendwo mehr:

"Lack
•
Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener
Citroën 11CV kann akzeptiert werden.
•
Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke
und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann
anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden.
•
Gemusterte Lacke und Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen
sind z.B. Reklamemotive auf Lieferwagen „aus der Zeit“ oder ihnen nachempfundene Aufschriften etc. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung).
•
Der Lack
muß sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren. Originale Patina und
kleinere Kratzer oder Minidellen sind in kleinerer Zahl akzeptabel. Die Zustandsnote
„DREI“ ist für eine positive Begutachtung ausreichend. Grundsätzlich gilt: je älter das
Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.
•
Eine „Rostlaube“ kann demnach nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die
Zuteilung der
HU-Plakette gem. § 29 StVZO möglich wäre. Durchgerostete Türen,
Radläufe, Hauben, etc. stehen also im Gegensatz zu einer Betriebserlaubnis als
Oldtimer."

[Bearbeitet von areasunshine (24-08-2018 - 08:01)]

edaegelm

Beiträge: 8
Registriert am: 23.08.2018


Zunächst vielen Dank für die Antworten. Unser Kübel ist vollständig magenta. Mir ist bewusst das dies nicht die Tarnfarbe der NVA war ... es gibt wohl noch eine Regelung wenn die Anpassungen älter als 20 Jahre sind werden Sie wohl auch akzeptiert. Habt Ihr von der Regelung schon gehört bzw. Erfahrungen ? Unsere Anfrage lief beim TÜV Süd ...

Wie definiert man zeitgenössige Farben ? 1988 gab es doch auch magenta farbene Autos ... ich verstehe die Definition nicht

[Bearbeitet von edaegelm (24-08-2018 - 08:46)]

areasunshine

Beiträge: 62
Registriert am: 02.03.2014


Das liegt an der Ansicht des Prüfers. Kann auch sein heute lässt es einer durchgehen und der nächste in 2 Jahren sagt dann nein (das Gutachten fürs H-Kennzeichen muss wie die HU alle 2 Jahre erneuert werden).

[Bearbeitet von areasunshine (24-08-2018 - 10:12)]

Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Okay, da bin ich mal auf nächsten Monat gespannt, weil da mein Kübel HU-fällig ist und ich das mit der H-Abnahme verbinden will.
Jabberwockey

Beiträge: 1.391
Registriert am: 14.11.1999


Werde doch einfach mal in der DEKRA in der Torgauer Str vorstellig. Uni-farbenes Magenta sollte doch im zeitgenössischen Rahmen stehen, also Baujahr + 10 Jahre.
Gunnar

Beiträge: 923
Registriert am: 28.05.2004


H-Gutachten muß alle 2 Jahre erneuert werden? Bei mir hat sich noch kein Prüfer dahingehend geäußert.

Ich kenne das nur so, daß die H-Zulassung jederzeit im Rahmen der HU widerrufen werden kann, z.B. wenn der Zustand sich arg verschlechtert hat oder das Fahrzeug verändert wurde. Aber ich finde auf dem HU-Protokoll nirgends einen Vermerk, daß die Berechtigung zum Führen des H-Kennzeichens nochmals regelrecht überprüft wurde.

Jabberwockey

Beiträge: 1.391
Registriert am: 14.11.1999


Ganz so einfach ist es ja auch nicht, weil ja im Fahrzeugbrief die Schlüsselnummern verändert wurden.
areasunshine

Beiträge: 62
Registriert am: 02.03.2014


Wenn der Prüfer der Meinung ist der Zustand des Fahrzeuges entspricht nicht einem "H" prüft er nur eine normale HU (meiner sagt es meistens vorher und die Leute ziehen wieder ab).

Vorgehensweise ist hier beschrieben:
https://oldtimer-veranstaltung.de/2013/05/h-kennzeichen-kann-entzogen-werden/

hotwheelz

Beiträge: 979
Registriert am: 23.02.2009


Stimmt schon, Extra-Gebühren werden aber nicht fällig. Ist mir auch schon mehr als einmal passiert, dass da die HU, obwohl sonst einigermaßen mängelfrei, negativ besiegelt wurde, einfach weil der Zustand in meinen Augen keines H-Kennzeichens würdig war. Der nächste Prüfer klebt trotzdem...
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Ich kann nächsten Monat berichten, wenn die HU meines Kübel vorbei ist.
88er Limo

Beiträge: 6
Registriert am: 10.06.2012


Hallo allerseits,

bei mir ist es hoffentlich in Kürze auch soweit.
Meiner ist weitestgehend unrestauriert, d.h.
mit der einen oder anderen kleinen Roststelle. Das sind aber nur leichte Schönheitsfehler, die dann irgendwann mal ausgebessert werden sollen. Wie sieht es aus, wenn ich später mal z.B. die Plastegriffe gegen Alugriffe tausche oder die eckigen Stoßstangen gegen Runde?
Meine Sitzgarnitur müsste auch mal aufgewertet werden. Könnte ich von Stoffbezügen auf Leder/Kunstleder umrüsten?

Sind das alles negative oder zu bemängelnde Bewertungspunkte um den H-Status zu verlieren bzw. gar nicht erst zu bekommen?

Gruß Jan

Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


Du scheinst den Sinn des Oldtimerstatus nicht zu verstehen.
Das Fahrzeug soll so nahe wie möglich am Werksausgangszustand der Nachwelt erhalten bleiben und dennoch selbst fahrend unterwegs sein. Also dürfte es ein penibler Prüfer nicht durchgehen lassen, wenn ein Spätachtziger mit Anbauteilen eines Siebziger Trabis ausstaffiert wird.
Und originell ist das auch schon lange nicht mehr.
88er Limo

Beiträge: 6
Registriert am: 10.06.2012


Ich danke für die "nette" Begrüßung und die Antwort!

Der Sinn ist mir schon bekannt. Ich habe auch nicht vor eine Kasperbude draus zu machen. Mir geht es nur darum, für gelegentliche Fotozwecke einen anderen Zustand herzustellen. ( Sitze mal ausgeschlossen)Da könnte es durchaus mal passieren, dass das eine oder andere Teil noch nicht zurück gebaut wurde.

Gruß

Murphy

Beiträge: 1.775
Registriert am: 21.03.2006


Grundsätzlich, so wurde mir erklärt, ist ein Trabant 601 ein Trabant 601. Dieser wurde halt von 64 bis 90 unter dieser Serienbezeichnung so gebaut und alles, was aus dem ORIGINAL Trabantregal kommt, ist zulässig.
Hinzu kommt die Möglichkeit des Umbaus innerhalb 10 Jahre und hier geht man schon wieder von der Serieneinstellung 1990 aus.
Somit ist ein Ostermann Umbau H-fähig. Grund dafür ist das offizielle Gutachten.
Sorgen machen sich die Prüfer eher bei Umbauten, die durchaus möglich gewesen wären, aber offiziell nie genehmigt wurden, wie Tieferlegung, Sturzkorrektur, GFK Anbauteile, Alu Felgen usw.
Was die Lackierungen angeht, meinen verblassten 64er fanden die prima, UNI Lacke sind jederzeit möglich gewesen, Metallic Lacke aus dem Anfang der 90er sind auch, vor allem bei Umbauten wie Ostermann, OK.
Alles was knallbunt oder auch auf gammelig gemacht wurde, bringt den Prüfer zum Stirnrunzeln.
Bei der letzten H-Abnahme des B 1000 erklärte mir der Prüfer zudem, dass nicht mehr einfach das Ermessen des Prüfers zählt, sondern das Fahrzeug als solches Fotomässig dokumentiert werden muss und die Gutachten des Prüfers wiederum einer internen Prüfung in der Prüforganisation unterzogen werden können. Heisst also, der Prüfer saht ja, die Prüforganisation nein, wofür sich der Prüfer dann auch bei seinem Chef erklären muss...
88er Limo

Beiträge: 6
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Danke Murphy, für die sachliche Antwort/Auskunft. VG Jan
Hegautrabi

Beiträge: 11.164
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Du meinst, dass ein Spätachtziger mit breiter B-Säule und Alutürgriffen sowie spitzrunden Stoßstangen den Sinn eines Oldtimers erfüllt, Holm?
Murphy

Beiträge: 1.775
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Wir müssen unterscheiden zwischen denjenigen, die jede Änderung innerhalb der Baureihe 601 kennen und denen die Haare zu Berge stehen, wenn hier 3 Jahrzehnte zusammengewürfelt werden, für den Prüfer ist es rechtlich ein Trabant 601.
Ich denke mal, in der Käferszene wird es nicht anders sein.
Beppo

Beiträge: 12.828
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Ob es den Sinn erfüllt, sei dahingestellt. Laut Vorschrift ist es ein zeitgenössischer Umbau mit damals vorhandenen originalen Ersatzteilen und aus diesem Grund darf das H erteilt werden.
edaegelm

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So ... seit gestern hat unser Kübel trotz magenta farbener Lackierung sein H Kennzeichen.
Ein Prüfer der Gesellschaft für Technische Überwachung konnte unserer Argumentation folgen das es 1988 durchaus Hersteller gab, welche Ihre Fahrzeuge serienmäßig mit dem Farbton versahen. Ich denke der technische und optische Topzustand vereinfachte seine Meinungsfindung.
FAZIT: Der persönliche Ermessensspielraum des Prüfers ist in solchen Fragen das Salz in der Suppe. Vielen Dank für anregende Diskussion
edaegelm

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So ... seit gestern hat unser Kübel trotz magenta farbener Lackierung sein H Kennzeichen.
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edaegelm

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edaegelm

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edaegelm

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edaegelm

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Beppo

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Glückwunsch.
Trotzdem musst du dem Forum Zeit lassen, deinen Eintrag zu veröffentlichen. Das Forum ist betagt und braucht manchmal seine Zeit. Ggf. hilft "aktualisieren" des Browsers oder F5 .
Beppo

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Nachtrag: Mein Kübel darf demnächst auch das H tragen.
 

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