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Autor Thema: sitze
t bird fan

Beiträge: 124
Registriert am: 07.09.2000


gestern habe ich einen zufälligen glücksgriff gemacht und aus dem sperrmüll einen top erhaltenen (ledernen)sportsitz mit sitzheizung gezogen.würde prima in den trabi passen,nur:was sagt der tüv dazu?
alexs

Beiträge: 13
Registriert am: 24.12.2000


Was nützt Dir einer?Oder hast Du einen Einsitzer?Der TÜV wird deshalb nicht mitspielen,da 2 gleiche Sitze verbaut sein müssen.Zumidestens bei meinem Prüfer.Und mal ehrlich,siehts denn auch nicht ein bisschen komisch aus mit 2 verschiedenen?Aber dein Glücksgriff ist zu 50% ziehmlich glücklich gewesen.Wegen des Sitzes selber,würde es keine Probleme geben,wenn die Sitzkonsolen anständig gemacht sind,und der Sitz in seiner senkrechten neigung 7°verstellbar ist.
Rudi

Beiträge: 1.595
Registriert am: 06.05.2000


Also das 2gleiche Sitze sein müssen habe ich noch nie gehört,solange sie in der Neigung verstellbar sind,ist es wurscht ob gleich oder nicht.
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Wichtig ist meines Wissens auch nur, daß sie "gut" befestigt sein müssen und das Sie irgendwie klappbar befestigt sein müssen (um die hinteren Sitze zu erreichen. Ist das nicht möglich bleibt dir nur ihn auf 2Sitzer umschreiben zu lassen. Die Behauptung "Ich nehme hinten sowieso keinen mit" wird dem TÜV nicht reichen, denke ich. Mit einer "richtigen" Befestigung dürfte die Eintragung glaube nicht einmal erforderlich sein, da es für den Sitz ja bereits eine Abnahme gibt. Ich bin mir mit dieser Behauptung nicht ganz sicher. Eine Eintragung sollte aber IN JEDEM FALL angestrebt werden.
panne

Beiträge: 116
Registriert am: 18.04.2000


Richtige Befestigung setzt hauptsächlich voraus, daß die original Sitzverankerungen auf dem Bodenblech genutzt werden und nicht irgendwo, wo es gerade passt. (Und nicht nur mit Schweißdraht festgetütelt! :))
Dann dürfte es mit der Eintragung keine Probleme geben.
HUGOzwei

Beiträge: 2.817
Registriert am: 26.01.2000


Genau so sehe ich das auch! Die Sitze sollten gut befestigt sein und möglichst auf den Originalsitzschienen (dann halt den Sitz unten umschweißen, damit er passt)! Dann dürfte das - nachdem was ich bisher so gehört habe - auch mit der Eintragung keine Probleme geben.

Und klappbar sollten sie natürlich auch sein - möglichst nicht nur nach vorn, denn was nützt ein gut befestigter Sitz, wenn man ihn nicht nach hinten in die "Liegestellung" klappen kann?! So ein Sitz sollte immerhin "universell" einsetzbar sein!

t bird fan

Beiträge: 124
Registriert am: 07.09.2000


aber hugo,warum sollte sich der sitz auch nach hinten umklappen lassen?(UNSCHULDIGGUCK)?da liegt man im kinderwagen noch bequemer...
Rudi

Beiträge: 1.595
Registriert am: 06.05.2000


laut STVZO muß die Lehne auch verstellbar sein,wieviel Grad das genau sind müsst ich noch irgentwo zu stehen haben.
HUGOzwei

Beiträge: 2.817
Registriert am: 26.01.2000


Ein umgeklappter Sitz im Trabi ist aber immer noch bequemer als gar kein Sitz oder einer, den man nicht umklappen kann! Oder etwa nicht???
Little

Beiträge: 1.815
Registriert am: 04.09.1999


Ihr schwört alle auf die originalen sitzschienen???
Anscheinend werden bei vielen Prüfern die Sitze dann wohl leichter eingetragen???

Die originalen Schienen sind nur schlecht mit dem Bodenblech verbunden und ein anderer (meistens wesentlich schwererer) Sitz lässt sich mit den originalen schienen besch.. verstellen und man kann zusehen, wie die schienen mit der zeit rausreisen.

Ich habe also immer irgendeine bequeme "West"-Sitzschiene genommen und diese vernünftig mit sitz und Bodenblech verschweist. Eintragung war nie ein problem.

 

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