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Autor Thema: Wieviel kg darf er ziehen?
stoffel

Beiträge: 15
Registriert am: 31.03.2001


Wieviel kg darf (kann) denn ein Trabant 601 in Form eines Anhängers (Wohnwagen) ziehen? Und ab wieviel kg muss der Anhänger selbst mitbremsen? Ist es schwer einen passenden Wohnwagen dafür zu finden?
Sven

Beiträge: 1.169
Registriert am: 13.03.2000


350 gebremst
450 ungebremst
stoffel

Beiträge: 15
Registriert am: 31.03.2001


warum sollte man einen Anhänger mit 350 kg bremsen und einen mit 450 kg nicht? Das verstehe ich nicht, umgekehrt würde es mehr Sinn ergeben

[Bearbeitet von stoffel (03-04-2001 - 20:25)]

Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


Eigentlich 400 gebremst und 300 ungebremst laut KFZ-Brief!
Da hat sich Sven wohl etwas vermehrt
Sven

Beiträge: 1.169
Registriert am: 13.03.2000


ja na klar, eigentlich umgedreht...
also nochmal zum mitschreiben:

350 ungebremst
450 gebremst

was katie mit 300 und 400 hat, weiss ich nicht, jedenfalls auf den AHZV stehen 350 bzw 450

kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Auf den AHZV steht das vielleicht, aber lt. Zulassungseintrag gelten 300kg ungebremst und 400kg gebremst, Sven. Da muß ich Katie schon rechtgeben.
Chiba

Beiträge: 330
Registriert am: 15.04.2000


Mal eine Frage zu den Lasten ändern die sich eigentlich wenn ich die Scheibenbremse einbaue oder bleibt da alles beim alten?
Leo

Beiträge: 236
Registriert am: 14.09.1999


Die zulässigen Lasten ändern sich bei anderer Bremsanlage auf jeden Fall. Das mußt du mal mit der DEKRA klären (Gutachten). Aber wenn du einen 601èr hast dann würde ich dem kleinen auf keinen Fall mehr zumuten! Das ist bei 300 od. 400 kg schon eine Quälerei für ihn (vor allem im Sommer). Tu ihm das nicht an !!!
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Die zulässigen Anhängelasten sind nicht nur eine Frage der Bremse, sondern der Statik und Dynamik des gesamten Kfz überhaupt...
Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


sag ma Kupy...du MUßT mir recht geben?
Das klang ja wie, "eher würde ich ne Niere spenden aber wenn SIE mal recht dann stimme ich eben mal zu... "
Professor

Beiträge: 1.648
Registriert am: 14.04.2001


Du kannst auch einen schwereren Anhänger nehmen, und du änderst das gewicht vom Hänger, das ist einfacher und geht ohne Probleme.
Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


Ja Professor,das ablasten bezieht sich aber nur auf das zulässige Gesamtgewicht.Dadurch verringert sich auch die Nutzlast den am Leergewicht des Anhängers kannst du nichts verringern.Und die Anhängelast vom zugfahrzeug bezieht sich auf das Gesamtgewicht des Anhängers.
Gesamtgewicht=Leergewicht+Nutzlast
Tino

Beiträge: 60
Registriert am: 05.08.2000


Auf jeden Fallist die zulässige Anhängelast beim Trabant 601, (ab Duplexbremse vorn) sowie beim Trabant 1.1 300 (dreihundert) kg ungebremst und 400(vierhundert) kg gebremst. Da ändert sich auch bei anderer Bremse oder stärkerer Motor oder andere Lackierung nix, (vergleiche P601 und T1.1), das hat mit Grundaufbau, Radstand, Belastbarkeit Karosse u.s.w.) was zu tun, also nicht überladen!!
Puma1001

Beiträge: 12
Registriert am: 08.04.2001


Du kannst auf eigene Gefahr (laut benutzerhandbuch) 300 kg befördern und mit einem Anhänger mit eigener Bremse 400 kg.
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Die Sache mit der Anhängelast hat mir keine Ruhe gelassen, daher habe ich mal an die DEKRA gemailt und folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr ......,

vielen Dank für Ihre email - Anfrage vom 01.03.2002. Generell wird die Anhängelast im § 42 StVZO geregelt.
Die Anhängelast bestimmt sich durch den kleinsten Wert aus folgenden Angaben:
1. dem vom FzHersteller angegebenen Wert für die zulässige Anhängelast
2. dem maximal zulässigen Wert der Anhängezugvorrichtung und
3. dem maximal zulässigen Wert einer ggf. vorhandenen Traverse zur Aufnahme der Anhängezugvorrichtung.

Welche Anhängelast bei den einzelnen Fz zulässig ist, ergibt sich aus Nr.28 des FzBriefs/Scheines. Die in den FzBriefen genannte Anhängelast berechnet sich aus dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers abzüglich der Stützlast, weil diese dem ziehenden Fahrzeug "angelastet" wird.

Sie können somit heute mit einem PKW Trabant jeden Anhänger ziehen, sofern die zulässige Anhängelast des Fz nicht überschritten wird.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i.A. J. Stein

nützt uns diese Auskunft etwas ?

Sven

Beiträge: 1.169
Registriert am: 13.03.2000


NÖÖ
trabi

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Registriert am: 26.12.1999


doch sven, da hätten wir deine 450kg wieder.
400 kg achslast + 50 kg zulässige stützlast macht 450 kg anhängelast gebremst.
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


In der Anhägelast die im Brief steht (400 kg gebremst)ist doch schon die Stützlast berücksichtigt.
Also bei meinem HP 350 der hat wie der Name schon sagt 350kg zulä. Gesammtgewicht ziehe ich noch die 50 kg Stützlast ab und dann komme ich auf genau 300kg ungebremsten Anhänger
Derrudi

Beiträge: 354
Registriert am: 14.11.2001


Du kannst den Würdig (Dübener Ei),280 Kg, ungebremst, und den Qeck, 400 Kg gebremst, anhängen.
Gennerell gilt für Trabant 601 300 Kg ungebremst und 400 Kg Gebremst!
Gruß, Derrudi, "der Frischling!"
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Nicht ganz "generell" Mit Simplexbremse vorne war es weniger. Aber im Zweifelsfall: Warum schaut keiner in seine Papiere, bevor er etwas anhängt?
Die Frage nach der Zugalst sollte doch schon längst geklärt sein und nicht halb so dramatisch.
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


genau, ich dürfte mit der Murmel und dem 66er nur 280 kg ziehen.......und wer schon mal simplex gefahren ist, wird sich Anhänger sowieso verkneifen.....
dracula

Beiträge: 48
Registriert am: 22.01.2002


hallo leute.
ihr dürft einen hänger bis 400kg gebremst ziehen ,mit dem tatsächlichen gesamtgewicht.
das heist z.B qek junior(hp500.83) 360kg leergewicht plus 40kg zuladung sind 400kg tatsächliche gesamtmasse und schon dürft ihr den qek der eigendlich ein hp 500 ist ziehen.
das hat mir so der tüv erklärt.am besten ist es mit einer wiegekarte,autowagen sind in vielen agra-betrieben.
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Also es ist schon erstaunlich, wieviele Trabifahrer scheinbar nie in ihren Fahrzeugschein sehen oder nie das Handbuch gelesen haben.
Jetzt mal ein paar amtliche Daten(zulässige Anhängelasten):

Trabant 500/600/601 mit Simplex-Bremse: 280kg
Trabant 601 mit Duplexbremse: 300 kg ungebremst; 400 kg gebremst
Trabant 1.1: 300 kg ungebremst; 400 kg gebremst.

Für alle Typen gilt: zulässige Höchststützlast: 40 kg. Das ist die Last, die direkt (90°) auf die Anhängekupplung wirkt.

Daran sieht man, daß die Anhängelast absolut überhaupt nix mit dem Motor zu tun hat, sondern ausschließlich mit der Karosserie und der Bremsanlage. Denn warum wohl darf der 1.1er nicht mehr ziehen als der 601er? Weil er die gleiche Karosse (hier v.a. Bodenblech) hat. Und da hängt nunmal alles dran und der Trabant ist eben aus (relativ gesehen) Büchsenblech (Sorry, stimmt aber), da kann man nichts machen.

Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Es geht hier um das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers also nicht das zulässige Gesamtgewicht?
Also könnte ich einen gebremsten 1,5t-Anhänger mit 200 kg Leergewicht und 200 kg Zuladung ziehen?
pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


ja, darfst du.
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


genau das war ja mein Anliegen: man darf das "tatsächliche" Gewicht ziehen, welches im Fahrzeugbrief des Zugfahrzeuges eingetragen ist, das "zulässige Gesamtgewicht" des Anhängers ist zweitrangig.
Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


Cool ... dann steht ja meinem 4m langen Holztransport nix mehr im Wege
 

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