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Autor Thema: Frontscheibenaufkleber
100ProzentLiiert

Beiträge: 120
Registriert am: 27.06.2000


Ein Freund von mir hat einen Mängelschein bekommen, binnen 7 Tagen seinen Frontscheibenaufkleber zu entfernen. Wir haben uns tierisch darüber aufgeregt, da er erstens schon Jahre damit rumfährt, zweitens viele andere mit Aufklebern auf der Frontscheibe rumfahren und drittens der Aufkleber nicht so breit ist wie ein Sonnenblendstreifen,für den es ja eine ABE gibt. Außerdem gibt es doch von D2 Mannesmann solche riesigen Aufkleber, die die halbe Scheibe eindecken- natürlich mit einer Betriebserlaubnis im DIN A4 Format. Kann man da nichts machen? Dieser Bürokratenscheiß raubt mir den letzten Nerv.

[Bearbeitet von 100ProzentLiiert (18-04-2001 - 14:54)]

HUGOzwei

Beiträge: 2.817
Registriert am: 26.01.2000


Auf Grund welcher Bestimmung (z. B. welcher § in der StVZO) wurde der Mängelschein ausgestellt?

Mich würde mal die gesetzlicher Grundlage für den Mängelschein interessieren. Nicht, daß der Bulle nur ein Trabihasser ist! Sowas solls auch geben! Den ganzen Tag kein Erfolgserlebnis gehabt und dann nen Trabifahrer anhalten und dem richtig eins reinwürgen wollen!

Hab ich selber schon erlebt. Ich wurde angehalten und ich bekam nen Mängelschein, weil in meinem Führerschein noch mein alter Wohnort drinsteht. Ich war beim Anwalt und es stellte sich heraus, dass man Führerscheine nicht umschreiben lassen muss und der Bulle anscheinend nur nen schlechten Tag hatte und jemanden brauchte, dem er mal wieder was auferlegen kann!

kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Was zu wieviel Prozent die Scheibe bedecken darf, haben wir hier aber schonmal diskutiert, und zwar in Verbindung mit den Blau- und Grünkeilscheiben. Also mal STichwortsuche und Phantasie benutzen.
Juergeli

Beiträge: 412
Registriert am: 20.03.2001


Mach Dir doch keinen Kopf, Du hast ja den Mängelschein, auf diesem muß doch der Stempel der TÜV-Prüfers oder eines anderen Sachverständigen, der bestätigt das der Aufkleber ab ist oder dieser sagt der Aufkleber kann bleiben. Also such Dir einen Sachverständigen der Dir den Stempel mit Aufkleber gibt, wenn Du mit den Aufkleber schon mal durch den TÜV bist, geh halt zu Deinem Prüfer, ich denke da gibt es auch keine Probleme.

Ich hatte auch schon Probleme mit den B..... oh verzeih Polizei, ich hatte eine WB-Schürze am Trabi, die hielten mich an, kurz noch, mein Kennzeichen war an der WB-Schüzre angebracht. Da wollte doch tatsächlich die wirklich sehr gute aussehende,hübsche und wohlgeformte "geile" Frau in grün die ABE für die WB-Schürze haben, ich sag "gute Frau das gibt es nicht", das Nummernschild, welche 20 cm über der Straße befestigt sein muß, interessierte die nicht, aber halt die Schürze. Ich bekam also einen Mängelschein, habe dann die alte Standartschürze zwar wieder drangemacht, weil WB-Schürze eh kaputt, aber unser Prüfer hat nur gelächelt und gesagt, den Stempel bekommt ihr bei mir auch mit WB-Schürze.

Also versuch es mal, bevor Du den Aufkleber abmachst. Die Polizei sind auch nur Menschen und alles können die auch nicht wissen und sehr oft geht es bei denen nach dem Gesicht und auch Fahrzeugtyp.

Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


Habe mal zum Thema Blaukeilscheibe gesucht aber nix gefunden! Ist die nun erlaubt oder brauch man ne ABE? Ich bin nämlich diesen Monat mit TÜV dran und muß eh noch einiges "Umbaun" aber auf Scheibe habe ich wenig Bock!
Zu der 10% Regelung...würde sagen die Scheibe erfüllt sie wohl mit Ach&Krach aber SOOO genau weiß man ja nie, ne...
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Laß Dir mal ein paar Suchworte einfallen, Katie. Vieleicht ist da auch beitragsmäßig was verschütt gegangen. Chris fragen. die 10%-Regelung schafft die Scheibe definitiv nicht!!! Aber dafür ist der Blaukeil aber auch transparent. Ich hab auch eine solche Scheibe drin und am Samstag TÜV...
Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


...na da kannst du mir am Montag ja ausführlich berichten
Freue mich schon!
100ProzentLiiert

Beiträge: 120
Registriert am: 27.06.2000


Ein Schriftzug ist ja keine Blaukeilscheibe und für Sonnenblenstreifen gibt es ja ABE's. Theoretisch darf nicht mal so ein Kat-Aufkleber oder ne Autobahnplakette auf die Frontscheibe drauf, hat mein Tüv-Prüfer gesagt. Ich will damit sagen, dass ich mit meinem Kumpel schon beim Tüv war und der auch nichts mit Stempel machen kann. Kennt ihr jemanden, der was auf der Frontscheibe stehen hat? Sind doch auch weniger als 10%. Den Paragraphen des Verstoßes weiß ich jetzt nicht.
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Guck mal bei Oliver Pfeiffer nach. Es gibt die 10%-Regelung und noch ein paar Auflagen mehr ganz definitiv! Daß gar nichts auf der Scheibe kleben darf, ist nicht nicht korrekt. (Verdammt, ist schon 2 Jahre her. Wo hatten wir die Diskussion bloß??? )
markus

Beiträge: 425
Registriert am: 17.02.2000


http://www.trabi.de/ubb/Forum5/HTML/000011.html

guckt mal da nach

Juergeli

Beiträge: 412
Registriert am: 20.03.2001


Also wir sind ein Trabantclub der seinen Clubnamen auch auf der Frontscheibe stehen hat, über die gesamte Breite. Soweit ich weiß gab es da noch nie Probleme. Ich selbst war schon 2 x mit dem Aufkleber beim TÜV, ich lasse mein Auto immer in der DEKRA Niederlassung Dresden abnehmen. Auch bei Scheiben mit Grünkeil gab es noch nie Probleme.
p601Berlin

Beiträge: 274
Registriert am: 03.03.2001


Habe gehört, einzelne Buchstaben dürfen auch drauf geklebt werden, und für Sonnenkeile gibt es doch bestimmt eine Menge ABEs, also müsste das doch gehen!
trabi

Beiträge: 2.162
Registriert am: 26.12.1999


also, zum mitschreiben: 1. die grün-blau und sonstwas für keil scheiben haben alle vom hersteller einen nummer aufgeprägt... sollten sie zumindest... und sind damit zulässig.. (e nummer o.ä.)

2. beklebt werden darf die scheibe soweit das die sicht nicht eingeschränkt ist, das ist natürlich wieder auslegungssache aber im normalgfall reicht es wenn der wischerbereich frei ist. auf den nicht gewischten bereichen sieht man nach mehreren kilometern fahrt bei scheißwetter eh nichts mehr.

und 3. wie mein werkstattchef immer sagt: wer viel fragt kriegt viele antworten. also solange man nicht objektiv die betriebsfähigkeit des autos gefährdet wird man auch meist durchkommen... und wenns mal nen mängelschein gibt, shit happends!

Trabbifahrer

Beiträge: 587
Registriert am: 24.12.2000


na gut, auch geb ich auch noch meinen Senf dazu.

Du warst mit dem Wagen bei der Hauptuntersuchung, die hat nix beanstandet.

Such dir mal ein Photo von deinem Wagen (was idealerweise älter ist als der TÜV-Bericht) und kram des letzte TÜV-Ptotokoll raus.

Dann stelle Dich aufs Revier, pack den Mängelschein aus, dann das TÜV-Protokoll (die Jungs fangen dann an komisch zu gucken) und dann zeig denen das Photo.

weil bei:

Sichtkontrolle (der Aufkleber is nich zu übersehen) --> Aufkleber i.O. -> geht Mängelschein nicht!!!

P.S. keep smiling

p601Berlin

Beiträge: 274
Registriert am: 03.03.2001


Habe heute einen Mängelschein bekommen! Und, ganz lustig, u 4.50Uhr, mein Trabi parkt ganz lieb vor der Tür, ich schnarche im bett, und der Polizist sucht krampfhaft ab, und entdeckt, dass mein Kennzeichen sage und schriebe etwas wackelt!!! Huiui Und nun muss ich zum Tüv! Langeweile muss man haben! Tz...
Rudi

Beiträge: 1.595
Registriert am: 06.05.2000


Darauf gibts aber keinen Mängelschein,schon gar nicht wenn das Auto steht.
Little

Beiträge: 1.815
Registriert am: 04.09.1999


Nochmal zu den Keilscheiben:

Das ist ein Fahrzeugteil mit "E"-Zulassung.
Also ein Europaweit zugelassenes Ersatzteil und Frontscheiben sind doch nicht eintragungspflichtig, oder?

Also Farbkeilscheiben sind OHNE ALLES ERLAUBT, wie z.B. auch die weisen blinker vorn mit "E"-Nummer....

p601Berlin

Beiträge: 274
Registriert am: 03.03.2001


Dachte ich auch @ Rudi! Aber eh ich nun großen Äregr bekomme lasse ich das eben machen, muss sowieso hin zum Tüv, was eintragen lassen!
 

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