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Autor Thema: KÜBEL: 5 Jahre in Garage, jetzt soll er zum TÜV
hasseroeder

Beiträge: 2
Registriert am: 18.11.2001


Hallo Zweitaktfans.
Ich habe vor kurzem einen Kübel erstanden, der aber seit über 5 Jahren nur im Stall stand und nicht angemeldet war. Jetzt will ich ihn flott machen, alles original beibehalten, doch da gibt es sicher einige Probleme? Was sagt der Tüv denn über die Lederriemen als Anschnallgurt bei den beiden Vordersitzen? Wie sieht das mit den nicht vorhandenen Nebelschlußleuchte und Rückfahrscheinwerfer aus? Worauf achten die vom Tüv noch so, wenn so ein Kübel neu angemeldet wird? Bitte schreibt Euere Erfahrungen und Tips. Danke.
Trabi Strietzl

Beiträge: 3.045
Registriert am: 03.10.2001


Also die Gurte vom Kübel kenne ich leider nicht. Zu der fehlenden Nebelschlußleuchte und zum Rückfahrseinwerfer kann ich nur sagen, es macht eigentlich nichts aus. Viele Trabis haben das nicht, der von meiner Freundin hat auch weder Nebelschlußleuchte noch Rückfahrscheinwerfer.
pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


wenn die Gurte vorher drin waren, ist das ok. NSL und Rückfahrscheinwerfer sind nicht vorgeschrieben -> egal.
HUGOzwei

Beiträge: 2.817
Registriert am: 26.01.2000


alles was original war, kann bleiben und da kann och keen tüv verbieten bzw. verlangen, nachträglich was anzubauen, was vorher nicht drin war.

PS: und wenn der kübel durchn tüv is und du mal paar bilder hast, dann kannste dich gern bei mir auf der www.trabant-kuebel.de in die galerie aufnehmen lassen

[Bearbeitet von HUGOzwei (18-11-2001 - 17:00)]

hasseroeder

Beiträge: 2
Registriert am: 18.11.2001


ok, danke für die Nachricht und Tips. Das sind ja echt erfreuliche Hinweise.

oder

 

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