Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


Suche:
Seite: 1 2 « Vorherige Seite
Autor Thema: Klarsichtscheinwerfer
Binoxe

Beiträge: 411
Registriert am: 21.02.2002


Hi Männer.
@Alexxx: Ich muß Little recht geben. Jede Veränderung, die nichts mit dem Fahrzeug zu tun hat, muß "theoretisch" eingetragen sein. Zum Beispiel auch, ne Jetta2-Front in einem Golf2(hat alles E-Prüfzeichen). Grund: Veränderung des Erscheinungsbildes des Fahrzeugs. Für viele nur Schikane, aber von Gesetzeshütern als notwendig erachtet. Sozusagen wenn ein Jetta2-Front-Golf einen Fußgänger o.ä. bei Dunkelheit über den Haufen fährt und abhaut, und der Geschädigte einen Jetta erkannt hat und keinen Golf ist die Kacke am dampfen.
bernd

Beiträge: 372
Registriert am: 28.05.2002


möchte mal stark bezweifeln das ein ottonormal verbraucher den unterschied sieht ,wenn überhaut die automarke erkennt im dunkeln . alles nur geldschneiderei und mann darf nicht vergessen wir sind in deudschland hier reitet der beamtenschimmel
Atze

Beiträge: 187
Registriert am: 14.07.2001


E-Prüfzeichen heist nicht gleich Eintragungsfrei!!! Wenn man überlegt wie viele Fälschungen es auf dem Markt gibt! z.B. Orangene Trabant Rückleuchten (aus Ungarn) mit E-Nummer! Die Teile sind ja wohl auch nicht zulässig obwohl sie eine E-Nummer haben!
bernd

Beiträge: 372
Registriert am: 28.05.2002


also in amerika kannst de dir ne toilette aufs dach machen und keiner sagt was und E nummer hat die auch nicht
Tscharlie

Beiträge: 56
Registriert am: 12.01.2002


Was muß den für diese Golf 1 Scheinwerfer am Lampenring (Scheinwerferabdeckung) geändert werden damit dieser wieder richtig eingestellt werden kann?
Schorsch601

Beiträge: 242
Registriert am: 17.03.2001


Ich muste an den oberen zwei Dritteln der Ringe die Kante etwas wegschleifen.
Ca 2 bis 3 mm.
Wenn man das mit der Flex ganz langsam macht muß man sie noch nicht mal komplett neu lackieren.
Zoni

Beiträge: 3.538
Registriert am: 15.11.1999


Hat jemand Erfahrung mit denen von INPRO gemacht mit Kreuz ?
Koennte die jetzt sehr preiswert schiessen
JensGrotzsch

Beiträge: 61
Registriert am: 31.07.2003


vom Schwiegerpappi, der DEKRA-Prüfingenieur ist:

selbst wenn ein E-Zeichen drauf ist, dann lediglich für das Fahrzeug, für welches es bestimmt ist/war (Klarglas GolfI-Scheinwerfer sind also NUR und AUSSCHLIESSLICH für den GolfI zugelassen und eintragungsfrei!!!).

außerdem hat er gesagt: hier in Leipzisch wird jeder Polizist wissen, daß es für´n Trabbi nie weiße Blinklichter, Klarglasscheinwerfer, etc. gab, so daß man garantiert:
-ein Knöllges
+ Verwarnungsgeld
+ evtl. ´nen Punkt
+ die Auflage zum Abbauen bekommt.

Wenn man dagegen in Düsseldorf angehalten wird, dann werden die Staatsbeamten eher drübber stauen und sich freun, daß se mal een Trabbi seh´n. Die werden nicht wissen, daß man die Teil eintragen lassen MUSS!

Darüberhinaus hat er gesagt: falls man die für´n Trabbi eintragen lassen möchte ist das riesen aufwendig. Das BlaBlaLichtinstitut Braunschweig oder so muß sie extra ausmessen, für den Trabbi ganz konkret abnehmen, Lichausleuchtung/- Intensität usw. bestimmen, und gucken, ob´s auch wirklich für DEN Trabbi paßt. Erst dann kann der Prüfer sein okay drauf geben. In der Regel, sagt mein Schwiegerpapa, wirds das also NICHT GEBEN!!!

jens. leipzisch.

PS.: darf ich Trabbi bitte mit 2x"b" schreiben?!

Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Wenn Du aus leipzsch bist, nö.
blue601

Beiträge: 1.552
Registriert am: 17.03.2001


ist es denn ein Trabbant??

und außerdem gibtz da auch in leipzsch meist nich nur einen 1 punkt sondern 3 und dann isses auch nich mit nem verwarnungsgeld getan

das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


die Diskussion gabs gestern schon mal.....

mal sehen was little zu den Eintragungen sagt....

X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


Also zu der Eintragerei und euren Vorstellungen dazu!!

1.
Es kommt ganz darauf an, welcher Prüfer es einträgt, es gibt derer nähmlich unterschiedliche, je nachdem was diese eintragen dürfen und was nicht.

2.
Es kann ein Eintragung mit einer ABE sein, welcher jeder Prüfer eintragen darf,

UND

es kann eine Eintragung durch Einzelabnahme sein, welche nur bestimmte Prüfer durchführen dürfen. Das hängt von Ihrem Abschluss ab.
Die Aussage mit dem Licht halte ich nicht ganz als korrekt, denn es gibt für die Jetta Front nähmlich auch keine Ausnahmegenehmigung zum verbauen in dem Golf II, dies erfolgt durch Einzelabnahme.!!!
Warum, weil an der Beleuchtungseinrichtung nämlich eine Änderung vorgenommen wird, welche nach der StVZO (Strassenverkehrszulassungsordnung) Prüf- und Eintragungspflichtig sind.


MfG

[Bearbeitet von X Men (20-10-2003 - 17:22)]

Zoni

Beiträge: 3.538
Registriert am: 15.11.1999


Nur gut das ich in Moenchengladbach wohne
Seite: 1 2 « Vorherige Seite

Springe zu:

Impressum | Datenschutz