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Autor Thema: Gurte und Sitzte
jo

Beiträge: 456
Registriert am: 10.03.2001


also ich hab mal ne frage ich hab andere sitze mit H-Gurtdurchführung und H-Gurte in meinen Trabant verbaut, muss ich diese Sachen eintragen lassen oder nicht?
Ach ja die gurte sind irgendwelche No Name Produkte...

Danke im Voraus

Sven 2

Beiträge: 396
Registriert am: 05.01.2001


Hallo,
ich denke die Gurte musst Du auf jeden Fall abnehmen lassen, wei Du die ja an anderen Befestigungspunkten angeschraubt hast. Am besten machst Du sie so fest wie in der Doblina-Anleitung beschrieben.
Bei den Sitzen bin ich nicht sicher, aber wenn der Trabi in der ABE nicht erwähnt ist müsstest Du auch die abnehmen lassen.

MFG
Sven

Zoni

Beiträge: 3.538
Registriert am: 15.11.1999


Musst beides abnehmen lassen! Bei den Sitzen ist wichtig das Sie beweglich sind sprich sich nach vorne bzw. hinten verschieben lassen.
Ich habe mir dazu ne eigene Konsole gebastelt.
snydman

Beiträge: 480
Registriert am: 15.01.2002


@zoni: das ist nicht ganz richtig. wenn das fahrzeug noch als 4 sitzer gebraucht wird, dann sind nur sitze zulässig, die eine min. lehnenverstellung von 15 grad haben. ob die nun nach vorne und nach hinten verschiebbar sein müssen....ich denke mal nicht. diese sitze sind eigentlich tüv zugelassen und sind auch eintragbar. ist das fahrzeug nur noch ein zweisitzer, so muss das auch eingetragen werden, allerdings ist dann die lehnenverstellung....glaub ich....nicht mehr erforderlich. h-gurte müssen eingetragen werden....gutachten über befestigungspunkte findet man auf meiner seite: www.snydmans-wahn.de, im downloadbereich. allerdings wird es schwierig den tüv von "noname" zu überzeugen!

[Bearbeitet von snydman (22-01-2004 - 18:56)]

Helmchen

Beiträge: 143
Registriert am: 22.06.2003


Also das mit den 15 Grad stimmt schon. Sprich:wenn hinten noch einer rein will,mußt du die Lehnen irgendwie vor kriegen und das sind mind 15°. Ich hatte gleich nen Zweisitzer intragen lassen,da hatte sich das erledigt. Die Vor-und Zurückverstellung muß aber bleiben. Der TÜV Onkel hat gesagt,daß Auto muß so sein,daß auch andere als du selbst damit fahren können,sprich große und kleine Menschen müssen sicher an die Pedale herankommen.
No-Name Gurte sind auch kein Ding,wenn du ein Gutachten dafür hast und für die hinteren Befestigungspunkte hat bei mir die Doblina Beckengurt-Einbauanleitung für hinten gereicht. Allerdings hat das erst beim zweiten Versuch geklappt,das erste Mal war ich bei der DEKRA in Wismar und der gute Mann wollte wegen der umgebauten Sitzschienen erstmal nen Crashtest machen.Muß man sich mal vorstellen;erst gegen die Wand fahren und dann ggf eintragen. Hängt eben auch viel vom Prüfingeneur ab,der das bei dir abnimmt. Viel Erfolg!
 

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