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Autor Thema: Wartburg 1.3 Motoränderung
Matze01

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Registriert am: 06.02.2004


Hallo! Eine ernste Frage, ich möchte meinen Wartburg noch viele Jahre fahren,und um etwas mehr Leistung zu haben eine Frage,kennt sich jemand aus mit dem Einbau eines Dieselmotors im Wartburg 1.3? Wenn ja wer hat Erfahrungen,macht soetwas und was kostet es etwa??
DANKE schon jetzt!
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Genaue Tips kann ich dir leider nicht geben, aber ich kenne einen 1.1er Trabi, der jetzt einen Dieselmotor hat.
Und wenn das beim 1.1er geht, sollte das beim 1.3er auch klappen.
Matze01

Beiträge: 184
Registriert am: 06.02.2004


vielleicht kann derjenige mit dem 1.1 Trabant mal mir schreiben wie das möglich war usw.??
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Ich habe ihn das letzte mal zur WeihFei gesehen und er ist nicht so oft online.
Habe ihm grade ne Mail geschickt mit dem Link zu diesem Thema und das er vielleicht mal was postet.
Habe aber keine Ahnung, wann er die Mail abruft.
Matze01

Beiträge: 184
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danke trotzdem erstmal!
kupy

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Im einfachste Fall solltest Du überlegen, wie Du einen Golf Diesel mit passendem Getriebe und angepaßten Antrieben unterbringst. So umwerfend schwer sollte das aber nicht sein. Bloß eben ein bißchen speziell.
Mic

Beiträge: 354
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Moin Kupy!

Ich würde nen Motor aus nem Polo Diesel nehmen.
Der Block ist identisch zum Benziner und bis auf die eine Halterung fürs Motorlager identisch zum 1.1er/1.3er Motor.
Den Polo Diesel gabs mit 1,3L/Leistung weiss ich nicht und 1,4L/48PS im Polo 86c(bis 94 glaub ich).

Grüße
Michael

kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Dann noch das passende Getriebe dazu und die Antriebswellen abändern. Das ist zumindest der theoretische Weg. Viel Erfolg! (Und möglöichst vorher den Zieleinträger mal anfragen. )
JL

Beiträge: 1.783
Registriert am: 17.05.2001


Hallo: Getriebeumbausatz auf VW 5-Gang gibs bei Schütteltasse(funtioniert prima). Motor vom 1.6 er Golf 3 (75PS) paßt problemlos rein!

[Bearbeitet von JL (05-05-2004 - 13:58)]

Matze01

Beiträge: 184
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wenn ihr mir verratet was "Schütteltasse" ist oder wer und was es etwa kostet und wer den Kram einträgt...
DANKE!!!!!
Chris1100

Beiträge: 186
Registriert am: 18.12.2002


Ich hätte gern die gleichen Fragen wie Matze01 beantwortet!
JL

Beiträge: 1.783
Registriert am: 17.05.2001


Umbausatz kostet 500€ incl. Schaltgestänge, Kupplungspedal, Antriebswellen,geänderten Getriebehalterungen. 5-Gang Getriebe ist nicht eintragungspflichtig. Kontakt kann ich gern herstellen.Per Mail. Gebrauchte 5-Gang Getriebe werden zwischen 300€ und 500 € gehandelt. Umbauzeit ist ein Tag.Weiterhin müßt ihr ein gebrauchten Satz Wartburgantriebswellen mitbringen. 1,6l Motoren gibt es ab 500€, wenn man überhaupt einen bekommt.

[Bearbeitet von JL (06-05-2004 - 11:03)]

Matze01

Beiträge: 184
Registriert am: 06.02.2004


Danke für die Infos! Kannst ja gerne mal die Mail zur Verfügung stellen.
Und wozu braucht man Antriebswellen wenn ich einen Diesel einbauen lassen möchte?!
Naja derjenige der die Umbaufirma hat den kannst du bitte mal bescheid sagen.
Meine Mail Matthias.Baetz@T-Online.de
DANKE!
Danny

Beiträge: 475
Registriert am: 20.04.2000


@JL! Passen denn keine VW-Antriebswellen?
JL

Beiträge: 1.783
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@ Danny:Es passen keine VW-Antriebswellen (Wartburg Radnabe-VW Getriebe!). @ Matze:Auch ein Auto mit Dieselmotor braucht antriebswellen. Einen Dieselmotor wird Dir niemand eintragen (Es gibt kein Abgasmußtergutachten von einem Wartburg mit Dieselmotor-sehr teuer).E-mail mit Telefonnummer ist unterwegs.
Danny

Beiträge: 475
Registriert am: 20.04.2000


@JL! Ich habe leztens mal eine VW Antriebswelle in eine 1,3er Warti Radnabe gesteckt und das hat gepaßt
Matze01

Beiträge: 184
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Ihr seit lustig,einer sagt es paßt der andere sagt es paßt nicht...Wie jetzt? Und was ist mit der Eintragung?
Danke....
Danny

Beiträge: 475
Registriert am: 20.04.2000


@Matze! Ich weis nicht ob die Antriebe von der länge her passen,aber die Verzahnung von der Radnabe passt!
JL

Beiträge: 1.783
Registriert am: 17.05.2001


@ Matze: dann schau es dir am besten vor Ort bei uns selbst an!!! Du bist herzlichst eingeladen, danach solltest Du überzeugt sein und alle Unklarheiten beseitigt sein!!! Motoreintragung ist Pflicht, Getiebe nicht!!!@ Danny: die Länge paßt nicht. Die Verzahnung stimmt nicht zu 100%überein. Du kannst zwar die VW-Welle reinstecken, es hält aber max. 3m . Hast du schon mal einen Umbau durchgeführt? Wenn nicht halt die Bälle flach!

[Bearbeitet von JL (08-05-2004 - 08:21)]

snydman

Beiträge: 480
Registriert am: 15.01.2002


joho...die suche nach nem 1600er 75ps motor vom golf der auf der motorbaureihe vom polo-motor beruht, sollte sehr schwierig werden. ich nehm auch einen.....
laurin

Beiträge: 7
Registriert am: 14.04.2004


Indem besagten Trabant ist ein 1,4l Polo-Diesel verbaut. Selbiger ist als "Vier-Liter-Auto" anerkannt und dementsprechend günstig in der Steuer. Da dieser Motor nicht aus dem All kommt gibt es natürlich Referenzwerte für die Abgasuntersuchung, also überhaupt kein Problem. Die Gelenkwellen müssen Getriebeseitig adaptiert werden und die Länge haut nicht ganz hin. Der Motor ist sau-schwer zu bekommen. Getriebe ist nicht so schlimm. Wenn ich mal groß bin werden meine beiden "1.1-er" auch fünf Gänge haben.
MichaH

Beiträge: 1.061
Registriert am: 17.09.2000


Kann man den 1.3'er Wartburg-Motor an das VW 5-Gang Getriebe bauen?

Mein Wabu-Motor ist nämlich komplett überholt und absolut top, nur hätt ich im 1.1'er auch gerne 5 Gänge, aber nicht mit irgend ner Polo Maschine dessen Zustand ich nicht kenne.

JL

Beiträge: 1.783
Registriert am: 17.05.2001


@MichaH: na freilich!!!
stephanw

Beiträge: 3
Registriert am: 27.05.2004


Hallo !
Möchte nur eine "Kleinigkeit" richtig stellen, bevor hier alle ihr Getriebe umbauen und dann beim TÜV Probleme kriegen:
quote:

5-Gang Getriebe ist nicht eintragungspflichtig


Das stimmt einfach nicht. Für ein Auto gibt es stets ein Abgasgutachten, wonach die EInstufung der Schadstoffnorm vorgenommen wird. Dies wird nach Regel soundso im Fahrbetrieb gemessen (genauer weiß ich das nicht), jedenfalls ist es durch den Fahrbetrieb im entscheidenden Maße auch vom Luftwiderstand und der Übersetzung jedes Ganges abhängig und nicht nur eine einfache AU. Dementsprechend gibt es Toleranzen, wie sich (z.B. bei anderen Rädern mit anderem Umfang) die Übersetzung ändern darf, so dass das Abgasgutachten noch erfüllt ist. Nach meinem Wissen ist es so, dass bei Fahrzeugen bis EZ 31.12.1990 die Übersetzung bis zu 8% von der Serie abweichen darf, bei Fahrzeugen ab 01.01.1991 darf sie nach oben/unten um 7%/4% abweichen. Beim Wartburg 1.3 haut das nicht hin, in manchen Gängen ist es mehr als 8%. Insofern wäre eine Eintragung i.V. mit dem Serien-Motor eine reine Gefälligkeit des Prüfers, die rechtlich keinen Bestand hat. Das nur zur Vollständigkeit. Eine andere Frage ist, ob das jemand merkt- wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Könnte auch sein, dass ein Prüfer dann pauschal eine Stufe schlechter einstuft, inwieweit das dann legal ist, weiß ich leider nicht. Deswegen sollte man wenigstens mal vorher den Prüfer seines Vertrauens befragen.

Grüße, Stephan.

[Bearbeitet von stephanw (27-05-2004 - 09:39)]

X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


Abweichungen gemäß StVZO zum Realwert vom Angezeigten Wert beträgt noch immer 7 %.
Getriebe sind nicht eintragungspflichtig!!!!
Eintragungspflichtig ist die Anderung der Höchstgeschwindigkeit!

Die weitere Frage wäre, warum sollte der Unterschied nur in einzelnen Gängen da sein??
Der Unterschied tritt im gesamten Bereich auf!! Die Abnahme des Taktes beziehungweise der Umdrehungen erfolgen in der Regel von der Getriebewelle.

Gruss

kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


X-, es geht nicht um die Anzeige, es geht um die Änderung der Übersetzung bzgl. Serienübersetzung, und in Richtung des Vorredners wird Dir manche durchaus seriöse Dekra-Stelle das Ähnliche erzählen, auch wenn der Zusammenhang zu den AU-Gutachten zunächst nicht schlüssig erscheinen mag. Ist leider so. Was ganz pauschal nicht eintragungspflichtig ist, ist der Umbau von Serien-4-Gang auf Serien-5-Gang, sofern für dasselbe Auto mit demselben Motor erhältlich (z.B. Golf 2). Alles weitere ist Ermessenssache.
Zoni

Beiträge: 3.538
Registriert am: 15.11.1999


Ich habe letztes Jahr hier in Moenchengladbach beim TUEV Rheinland eine Vollabnahme meines Cabrios machen lassen.
Dieses hatte unter anderem das von Schuetteltasse verbaute 5 Ganggetriebe drin.
Der Tuev sagte mir das Getriebe nicht eintragungspflichtig sind !
X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


@ Kupy,

definitiv ist das Getriebe net Eintragungspflichtig! Ich kann beim Lada wenn Ich mag das BMW getriebe verbauen, beim Mitsubishi Starion das Ford Getriebe usw.
Was man sicherstellen muss, ist das die Toleranzwerte des Tacho eingehalten werden.
Das meinte Ich eigentlich auch in meiner letzten Aussage.
Sollte sich durch das Getriebe auch andere Sachen ändern, kann man den Tacho angleichen lassen, So wird dies dann auch wieder eintragungspflichtig, da sich der Umbau des Tacho als Eintragungspflichtiges in der StVZO wiederfindet. Änderungen die auch die Übersetzung betreffen sind nicht Eintragungspflichtig.
Vorraussetzung ist das die Anzeige des Tacho immer noch der Toleranz entspricht.
z. Bsp. Umrüstung auf kurzes Sportgetriebe von VW Motorsport, nicht Eintragungspfklichtig. Eintragungspflichtig hingegen sind Differenzialsperren wenn nicht serienmäßig vorhanden.
Aber das muss jeder selber wissen.

PS: Die Erstellung von Abgasgutachten erfolgt nur auf den Motor bezogen mit der entsprechenden Abgasanlage. Das Getriebe ist dabe Außen vor!!! Info VW Motorsport Wolfsburg/Hannover

Gruss

kupy

Beiträge: 7.303
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Und genau da streiten sich die Gutachter, inwieweit das Getriebe die durch Fahrwiderstand mitbeeinflußten Abgaswerte verändert... Das gleiche Problem hast Du nämlich genaugenommen, wenn Du einen anderen Motor am beibehaltenen Getriebe betreibst. Der Tacho nbleibt dabei stimmig...
stephanw

Beiträge: 3
Registriert am: 27.05.2004


Kupy hat recht. Motor, Getriebe, Radumfang lassen sich nicht beliebig kombinieren sondern sind im Zusammenhang gültig. Und wenn ein Prüfer das anders sagt, heißt das nicht, dass das stimmt. Wenn man mit schwarz gesprühten Lampen durch die HU kommt oder ein Prüfer das einträgt, bleibt es trotzdem illegal. Und der Zusammenhang zwischen Abgasgutachten und der Übersetzung ist relativ einfach: Fahr bei 100 im 4. bei 4000 / min mit Serie, dann kann das bei Getriebe X mit Reifengröße Y auch 6500 / min sein, was sehr wesentlichen Einfluss auf den Lärm und den Schadstoffausstoß hat. Siehe auch STVZO §19(2), da steht was zum Abgas- und Geräuschverhalten und der Wirksamkeit der Betriebserlaubnis Mir wurde das von der Dekra mit den 8 % bestätigt. Und richtig, das bezieht sich nicht auf den Tacho. Ich will hier auch niemanden belehren, sondern nur meine Meinung sagen, von deren Richtigkeit ich überzeugt bin

Grüße, Stephan.

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