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Autor Thema: P 60
kugel63

Beiträge: 1
Registriert am: 09.05.2004


Habe einen P 60, Bj. 63, der seit ca. 10 Jahren in der Garage steht. Läuft aber noch.
Allerdings: keine Zulassung, keine Kopfstützen, keine Gurte, ...
Was muss ich tun, um ihn - möglichst kostengünstig - im Straßenverkehr fahren zu können? 0-0
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Zuerst schauen, was die 10 Jahre so alles angerichtet haben. Rostkontrolle, Bremsen erneuern usw.
Dann (wenn keine Papiere da sind) Unbedenklichkeitserklärung aus Flensburg anfordern. Damit zum Vollgutachten fahren. Danach zulassen.
Ob das allerdings der richtige Weg ist, kann man nur sagen, wenn man den Zustand des Autos kennt. Möglicherweise steht auch eine Vollrestaurierung an. Ein laufender Motor allein sagt noch gar nix...
601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


Wenn Du keinen Brief mehr hast, meil Dich mal bei mir. Kopfstützen sind nicht Pflicht. Gurte werden nur Pflicht, wenn Dein Trabant bereits die vorbereiteten Befestigungspunkte besitzt - und die dürften 1963 schon drin sein. Um das Ganze kostengünstig zu gestalten, lass Dir einen schlechten Trabant 601 schenken (möglichst rostig, Unfaller o.ä. - dann ists nicht ganz so schade drum), dem gerade der TÜV abläuft und nimm ihn als Teileträger - die Reste wirst Du evtl. bei mir los.

Ja, und dann steht ein paar lustigen Bastelabenden nichts mehr im Weg...

fryday

Beiträge: 481
Registriert am: 27.05.2002


kostengünstig wirds nur, wenn nicht vollrestauriert werden muß.
An technischen Umbauten ist für heutige Zulassung der Einbau einer Warnblinkanlage Pflicht.
Gurte sind bei dem Baujahr nicht Pflicht.
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


1963 gabs noch keine Gurtanlenkpunkte - Gurte sind also keine Pflicht.
601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


Aber besser, falls kugel63 zu den Heizern gehört

Mein 62er P60K hat welche drin, aber keine Gurte. Wer weiß, wahrscheinlich mal beim Klempnern reingetan...

 

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