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Autor Thema: Trabant-Dachzelt-ABE
charlie601

Beiträge: 944
Registriert am: 17.09.2003


Hallo Freunde im Trabantforum,

ich hatte in Anklam von einer Trabifahrerin aus Hannover eine interessante Frage gestellt bekommen. Leider konnte weder ich noch die zahlreich befragten Bekannten im Fahrerlager ihr eine aufschlussreiche und eindeutige Antwort geben.

Gibt es eine ABE oder etwas Vergleichbares und rechtsverbindliches für die Montage, Nutzung und Verkehrsteilnahme (fahren) mit montierten Dachzelt auf einem Trabi, welche bei einer Fahrzeugkontrolle z.B. durch die Polizei anerkannt wird???

Auch als "Nichtdachzeltnutzer" interessiert mich eure Meinung und natürlich auch die Erfahrungen und Kenntnisse, welche Dachzeltfahrer diesbezüglich mitteilen können.

[Bearbeitet von charlie601 (26-05-2004 - 15:53)]

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Also auf der Plane steht die KTA drauf. Das sollte als Zulassung genügen (Einigungsvertrag, Weiternutzung der DDR-Fahrzeuge usw..)

Ob das rechtlich allerdings 100%ig wasserdicht ist, kann ich auch nicht sagen.

Gabriel

Beiträge: 1.188
Registriert am: 14.06.2003


das Dachzelt ist ja nicht "fest" mit der Karosserie verschraubt sondern geklemmt wie etwa ein Dachgepäckträger montiert und muß daher weder eingetragen werden noch sonst was... Ob du jetzt ne Matratze aus`m Laden holst oder wie hier ein Dachzelt transportierst bleibt sich gleich. Darfst halt nur nicht Löcher durchs Dach bohren und durchschrauben
phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


Wie sieht es aus, wenn man das Zelt neu anfertigen lässt? Dann ist ja auch die KTA-BAG Nummer weg (es sein denn, man lässt sie sich draufdrucken).

Interessant wäre es auch noch, wie die Situation mit einem allfälligen Nachbau ist!

Christian K

Beiträge: 3.150
Registriert am: 27.04.2004


Gute Frage! Die wollte ich auch hier gerade stellen. Ich habe auch ein Dachzelt. Allerdings ein selbst konstruierter Eigenbau ohne irgendwelche Papiere. Wie ist es mit einem Dachgepäckträger? Braucht man ABE oder Papiere dazu? Wenn nicht, dann brauche ich für mein Dachzelt wohl auch keine.
Dachzelt_Ulli

Beiträge: 1.204
Registriert am: 28.02.2002


Das Problem stand bei uns schon vor längerer Zeit an, da wir viel mit dem Dachzelt unterwegs sind, vor allem in die bereits abgenutzten Bundesländer und nach Osteuropa (als da auch noch richtige Grenzkontrollen fällig waren).
Klare Antwort in Absprache mit dem Tüv: Der Aufdruck auf der Plane (Firma Müller) ist absolut nutzlos, das kann jeder stempeln oder sich eine neue Plane ohne diesen Aufdruck anfertigen. Wir hatten das bis dahin nämlich auch für eine Art Zulassung gehalten.
Neudeutsch: Das Dachzelt ist nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden und braucht deshalb keine Genehmigung. Ende der Durchsage vom Tüv.
Ganz zufrieden waren wir aber damit nicht, denn was willst du machen, wenn du im bayrischen Ausland oder sonst irgendwo eine grüne (ehemals weiße) Maus triffst, die keinen Durchblick hat? Dann hast du zeit- und nervenraubende Diskussionen am Hals. Also haben wir uns - obwohl nicht nötig!!! -vom Tüv bei der Hauptuntersuchung Folgendes mit eintragen lassen:
HU: Abnahme erfolgt mit original Müller-Dachzelt
Unterschrift und Tüv-Stempel
Bis jetzt haben wir es aber noch nie gebraucht.
Homer

Beiträge: 53
Registriert am: 10.05.2004


die zulässige "dachlast" darf natürlich nicht überschritten werden!
charlie601

Beiträge: 944
Registriert am: 17.09.2003


Naja die Dachlast ist bei der Limousine mit 60 kg und beim Universal mit 40 kg angegeben. Allerdings muss das Dachzelt ja auch über die Holme (rechts+links) sowie über die Anhängerkupplung abgestützt werden. Die zulässige Dachlast allein reicht nicht aus.
 

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