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Autor Thema: p 60 zulassen
arco7

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Registriert am: 25.05.2004


bau n bißchen an nem 600 er
meine frage: wie läuft das ab mit dem zulassen
habe immer noch einen original DDR KFZ BRIEF
kann mir jemand sagen wie man einen offiziellen bundesdeutschen brief bekommt bekannte sagten mir irgend was von unbedenklichkeuítsbescheinigung
bin über jede info dankbar
Gromit

Beiträge: 229
Registriert am: 12.11.2002


Mit dem DDR-Brief würde ich beim Strassenverkehrsamt nicht hausieren gehen, die ziehen ihn nämlich bei Anfertigung eines neuen Briefes normalerweise ein.
Mit der Angabe der Ident-Nr. kannst du zum Amt gehen, die dir nach einer Recherche bescheinigen, daß das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. Damit ist es kein Problem mehr, einen neuen Fahrzeugbrief zu erhalten. Wegen den technischen Daten hilft dir sicherlich jemand mit einer Kopie eines aktuellen Briefes aus. Dann hast du zwar den Brief, aber noch keine Zulassung.
Es fehlt nur noch die große TÜV/Dekra-Abnahme (§21, oder so), und damit kannst du das Auto letztendlich wieder beim Amt zulassen.
Und der DDR-Brief ist auch gerettet.
Chris601

Beiträge: 9.390
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Naja, aber der originale Brief tut einiges erleichtern und senkt im Endeffekt auch die Kosten, weil die Flensburg-Abfrage (gestohlen?) entfällt. Das ist so nämlich der offizielle Weg. Das der Orig-Brief dann flöten geht, muss u.U. in Kauf genommen werden.
Matze

Beiträge: 346
Registriert am: 14.04.2001


Den originalen DDR-Brief kann man von der Zulassungstelle nach einer Frist von 3 Monaten wiederbekommen (zumindest hier in DD). Der Spaß kostet dann nochmal 10,20€, ungefähr genausoviel wie die Anforderung der Unbedenklichkeitsbescheinigung in Flensburg (siehe www.kba.de ). Also die Kosten dürften sich nichts nehmen.
Das teuerste ist dann die Zulassung (ich habe für nen HP401 ca. 70€ für Zulassung und neuen Brief bezahlt) und die Vollabnahme nach §21.
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Da müßte ich ja direkt mal anfragen, ob die den Orig.-Brief meiner Kugel auf der Zul.stelle tatsächlich noch haben und rausgeben würden. Glauben kann ich das bald nicht, zumal die zwischendurch auch noch 2mal umgezogen sind...
Wurstblinker

Beiträge: 613
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Hallo Leute, macht es euch doch nicht schwerer als es unbedingt sein muß:
Ihr fahrt einfach mit den Auto und dem DDR-Brief zur Vollabnahme, laßt HU & AU machen. Der Dekramensch ( gilt im Osten) schreibt dann auf den HU-Zettel die heute notwendigen aber im DDR-Brief nicht enthaltenen Daten zu dem Fahrzeug drauf (gegebenenfalls darauf hinweisen). Dann geht ihr zur Zulassungsstelle mit DDR-Brief, HU- und AU-Bescheinigung unterm Arm und verlangt nach der Anmeldung den entwerteten DDR-Brief zurück. Ganz einfach. Hat genau vor einem Jahr beim S100 meiner Freundin wunderbar geklappt (in Chemnitz).
Ach so: wer noch den DDR-Brief ausgehändigt haben will, sollte einfach die Zulassungsstelle anschreiben, bei der das Auto
a) bei durchgehender Anmeldung jetzt angemeldet ist
b) bei zwischenzeitlicher Stillegung zuletzt angemeldet war
aber Beeilung bitte: für Fahrzeuge die vielleicht schon sehr lange abgemeldet sind, wird der Brief nach ca. 5 Jahren vernichtet.
( selbst erlebt bei Zulassungsstelle Stollberg/E.)

[Bearbeitet von Wurstblinker (30-06-2004 - 11:13)]

Andre

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und wenn nicht, nimmt man eben gleich ne Kopie des alten Briefes mit... Original nicht mehr auffindbar
Gromit

Beiträge: 229
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Bei uns gibt´s keine HU ohne gültige Fahrzeugpapiere, daher muß der Brief vorher schon vorhanden sein.
Damals hatte ich den Originalbrief auch abgegeben und hinterher wiedergeholt, habe aber unverhältnismäßig viel bezahlt dafür.
Habe denen aber geschrieben, daß ich ernsthaft wild werde, wenn eine Ecke rausgeschnitten wird oder irgendein Stempel reinkommt...Der alte Brief ist so belassen worden, wie ich ihn abgegeben hatte.
Auf die andere Art spart man vielleicht heutzutage kein Geld mehr, aber hat den Streß nicht so .
Andre

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es geht ja auch nicht um die HU (kriegst Du eh nicht mehr, wenn länger als 18 Mo. stillgelegt/abgemeldet), sondern um §21. und dafür braucht der Ing. nur die techn. Daten, keine Papiere
sa4_one

Beiträge: 767
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sehe ich genauso wie Andre! Um dir nen Schein zu geben wo drauf steht das dein Auto noch Verkehrstauglich ist muss der doch nicht deine Papiere haben! Oder hab ich nen Denkfehler?
Matze

Beiträge: 346
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Andre hat recht. Wenn das Fahrzeug keine Papiere mehr oder einen DDR-Brief hat, dann muss man zur Vollabnahme nach §21 (nicht Hauptuntersuchung). In dem Gutachten (z.B. von der Dekra) stehen dann die Fahrzeugdaten, die die Zulassungstelle in den neuen Brief einzutragen hat.
TV P50

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Und was noch wichtig ist weil wirs auch gerade erst hatten . Wenn der alte DDR Brief zwar vorhanden ist aber der letzte Halter im DDR-B. mit dem ders zulassen will nicht übereinstimmen oder nach vorlage eines Kaufvertrages der Verkäufer und letzte Halter nicht übereinstimmen muß eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Flensburg vorgelegt werden.
kupy

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Den Kaufvertrag wollte hier die Zulassungsstelle nie sehen. Denen hat stets der Brief gereicht.
Andre

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es gibt Zulassungsstellen, die holen sich das Dings selbst aus Flensburg oder verzichten auch drauf
Deluxe

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Also - Ihr macht es Euch wirklich zu schwer.

Ich habe den Ostbrief kopiert und behauptet, keinen originalen Brief jemals gehabt zu haben nicht.
Dazu die Unbedenklichkeitserklärung aus Flensburg, die Dekrapapiere vom Vollgutachten und aus die Maus. Zulassen, einsteigen, losfahren. Und der DDR-Brief liegt wohlverwahrt und unzerschnitten im Panzerschrank. Und zwar bei mir - und nicht bei der Zulassungsstelle.
Nach Kaufverträgen fragt kein Mensch mehr. Und schon gar nicht, wenn man das Papier aus Flensburg hat.

TV P50

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Du weist mal wieder alles was
Im vorliegenden Fall gabs noch kein Papier aus Flensburg und nur der DDR Brief ein durchgeführtes §21 Papier und ein Kaufvertrag lagen vor. Und das hat eben nicht gereicht zum Zulassen. Es muste dann zusätzlich noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Flensburg her. Und hätte der Verkäufer mit dem letzten Halter übereingestimmt, dann hätte die Zulassung das Papier aus Flensburg nicht benötigt, da sie ja den Weg des Autos hätte nachvollziehen können.

Tipps kann man viele geben, aber es ist eben von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk unterschiedlich und da würde ich von vorherein mir lieber ein Papier mehr besorgen als hinterher eins zu wenig zu haben.

@arco wie du merkst ist es überall unterschiedlich und deswegen kann ich dir nur raten geh hin oder ruf an bei deiner dir zuständigen Zulassung und frag da nach die sagen dir dann schon was sie wollen und was nicht. Hier bekommst du zwar viele Tipps aber die Streuung ist doch recht groß

Beppo

Beiträge: 12.828
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Hatte letztens ein Telefonat direkt mit Flensburg wegen einer anderen Sache, aber der gute Mann hat mir auch gesagt:
"Flensburg gibt Empfehlungen aus, aber was die Zulassungstellen machen, ist deren Ermessensspielraum."
Trotzdem ergibt sich hier aus diesem Thema ein Querschnitt, nach dem man sich richten kann.
Wurstblinker

Beiträge: 613
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Tut mir leid, ich meinte bei meiner Schilderung auch Vollgutachten nach §21 und nicht HU. Aber einen Kaufvertrag hat bei uns trotzdem keiner sehen wollen.
Deluxe

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@TV:
Lies richtig, dann siehste bei mir das Wort "Vollgutachten" - das wäre dann §21...
Trotzdem würde ich über die Existenz des DDR-Briefes eisernes Stillschweigen bewahren... Der gehört nunmal zum Oldtimer-Trabant. Finde ich, jedenfalls.

[Bearbeitet von Deluxe (30-06-2004 - 22:21)]

standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Kaufvertrag ist manchmal doch erforderlich: mein 88er Kombi kam ohne jegliche Papiere zu mir, wohl aber mit der eidesstattlichen Erklärung des Vorbesitzers, daß er sie (die Papiere )verbummelt hat. Dazu wollte die nette dame auf der Zul.stelle dann eben noch einen Eigentumsnachweis - also Kaufvertrag oder Schenkungsurkunde - sehen. Damit ging alles seinen Gang!
TV P50

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@ deli ich habe schon richtig gelesern aber das solltest du auch tun ,
Meine Antwort auf deinen Eintrag bezog sich auf den Kaufvertragvers und nicht auf §21 Vollgutachten(ist mein Text so undeutlich gewesen ???). Und bei manchen Zulassungen will man den halt doch sehen warum auch immer(siehe Standards Eintrag). Und nochmal wenn bei unserem der letzte Halter und der Verkäufer identisch gewesen wären, dann hätten wir das Papier aus Flensburg nicht benötig

[Bearbeitet von TV P50 (01-07-2004 - 16:01)]

arco7

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vielen dank ersmal für eure tipps
@TV50
natürlich auch
Chris601

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noch mal eine Detailfrage, da uns das jetzt auch bevorsteht:

-Was kostet die Abfrage in Flensburg (in unserem Fall ein Wohnwagen, macht das 'n Unterschied?)?

-Wird die Abfrage direkt in FL beantragt mit irgend einem Formular oder geh ich zur Zulassungsstelle und beauftrage es da und die klären das mit FL? (klingt am logischsten)

phi

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Hilft dir folgender Link? http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/ZFZR/zfzr_auskunft.htm

Scheint ja eine ziemlich einfache Sache zu sein mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung...

TV P50

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Lese Chris
Einfach auf die Seite www.kba.de
dann dort den Antrag ausdrucken ausfüllen und abschicken. Fertig Kosten stehen auch da usw usw usw

PS: geändert weil schon so spät war

[Bearbeitet von TV P50 (06-07-2004 - 13:06)]

kupy

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Registriert am: 11.10.1999


Dein Link ist zwar auch schön, Tim, aber hilft nicht. Oder was haben die Katholischen Arbeitnehmer mit Flensburg zu tun?
phi

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Registriert am: 08.03.2000


@ TV P 50! Mich wundert sehr, dass die Katholische Arbeitnehmerbewegung Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen soll
Chris601

Beiträge: 9.390
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hab gestern schonmal da geschnüffelt, aber offensichtlich nich gründlich genug. Asche auf mein Haupt.. Lässt ja keine Fragen offen und kostet ja nicht die Welt..
 

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