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Autor Thema: Auspuffblende eintragen lassen?
Julius

Beiträge: 135
Registriert am: 23.06.2004


Hallo
Hab eben bei Ebay diese Auspuffblende gesehen:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=57345&item=7956294709&rd=1

Muss man die wirklich nicht eintragen lassen???
Mei Tüvler hat mir beim letzten Besuch klar und deutlich erklärt: Alles was am Fahrzeugaußenbereich, Funktionsteilen u. Sicherheitsteilen angebaut/umgebaut wird, MUSS eingertagen werden (ABE notwendig)!
Diese "Herstellerberechtigungen" in denen es heißt "Muss nicht eingetragen werden" gelten nicht! Es muss im Schein eingetragen sein...
Wer hat Erfahrung, oder kann helfen?

TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Sogenannte Auspuffblenden die NICHT geschweißt sondern nur mit Schelle/Schrauben befestigt werden und den Geräuschpegel nicht nach oben(lauter) verändern und auch nicht übers Fahrzeug hinten rausstehen sind EINTRAGUNGSFREI.

[Bearbeitet von TV P50 (28-02-2005 - 20:36)]

sa4_one

Beiträge: 767
Registriert am: 16.05.2004


ich hatte jetzt auch gerade aus aktuellem Anlass geschaut und folgende Bemerkung gefunden:
quote:
Endrohre in Form von Auspuffblenden, die den Endrohrquerschnitt nicht verändern sind genehmigungsfrei.

Trabi Strietzl

Beiträge: 3.045
Registriert am: 03.10.2001


Bei dem Angebot ist eine ABE dabei, wie der Händler schreibt. Da mußt aber sicher ein Stück vom Endrohr absägen, ansonsten steht das Ding ja sicher 30 cm weit raus, ist ja ein Y- Doppelendstück, daß sich gar nicht so weit übers vorhandene Auspuffendrohr schieben läßt, wie eine herkömmliche "Zierblende".
 

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