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Autor Thema: Rücksitzbank raus --> Zweisitzer?!
Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


hallo
ich hab gehört wenn man die rücksitzbank ausbaut, das man das auto als zweisitzer ummelden muss?
hat jemand erfahrung damit?
ist das evtl. von bundesland zu bundesland unterschiedlich?
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Wer ezählt den solche Sachen????

Also - ich kenne nur die Variante Rücksitz ausbauen, hintere Seitenscheiben durch Bleche ersetzen und das ganze als Lieferwagen mit LKW-Zulassung anmelden. Geht aber nur bei Kombis. Oder bei zweitürigen Vollheckfahrzeugen - wie z.B. Golf oder so. Dafür müssen die Scheiben aber definitiv raus.

Sven

Beiträge: 1.169
Registriert am: 13.03.2000


wenn du ohne rücksitzbank zum vollgutachten fährst, dann schreibt er dir nur nen 2sitzer, also jedenfalls müsste er...

vielleicht meinste das ja?

Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


ich will einfach die bank raus bauen und und ne holzplatte drauf machen.

ein kumpel haben die polizei angehalten und der hatte keine rücksitzbank drin, dafür ne kiste mir boxen und der nette polizist meinte nur das das auto als zweisitzer umgetragen werden muss...

Christian K

Beiträge: 3.150
Registriert am: 27.04.2004


Meines Wissens muß ein Auto nur dann als 2-Sitzer umgeschrieben werden, wenn das Auto unwiderruflich umgebaut wurde, das heißt, wenn die Sitzbankbefestigung bzw. die Sicherheitsgurtbefestigungen rausgeflext sind. Wenn aber nur die Sitzbank rausgenommen wird ist es ja was anderes. Sonst dürfte es ja keine umklappbaren Rückbänke geben.
In meinem 601 Kombi fehlen die hinteren Sitzbanklager und laut Papiere ist es ein 2-Sitzer. Ich will aber wieder einen 4-Sitzer draus machen, sobald ich die Lager zum Einschweißen bekommen habe. Eine Sitzbank fehlt mir auch noch.

[Bearbeitet von Christian K (01-04-2005 - 23:05)]

standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


"Umschreiben" muß man meines Wissens nur bei Erhöhung der Sitzplatzzahl, aber nicht bei einer derartigen Verringerung.
snoop

Beiträge: 63
Registriert am: 14.06.2004


> der nette polizist meinte nur das das auto als zweisitzer umgetragen werden muss...

Man muss sich wirklich manchmal fragen, ob die Polizei sonst nichts besseres zu tun hat, als die Bürger mit so einem Scheiß zu belästigen!

Snoop

fch pyromane

Beiträge: 27
Registriert am: 11.03.2005


Also Umschreibung auf 2 Sitzer ist nicht unbedingt notwendig, bei mir haben sie es aber automatisch bei der Eintragung von Schroth Gurten gemacht und weil ich die Befestigungen für die Rücksitzbank entfernt habe. Da sieht man mal wieder das die Leute von der "Rennleitung" keine Ahnung haben.
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Mach ruhig Anne da muste nix ummelden.

Ja Ja die Rennleitung ist manchmal köstlich. Mir wollten zwei sehr junge Herren in grün nen Strafzettel geben weil mein Auto Bj. 60 keine AU Plakette und das wäre ja fahre ohne AU und auch Urkundenfälschung. *Kopfschüttel*

PS: PKW zum LKW machen geht nicht bis garnicht mehr. Die Zeiten sind vorbei as zu viele gemacht haben.

Elfriedewilli

Beiträge: 1.918
Registriert am: 09.03.2005


Sitze austragen ist völliger quatsch, da hat der VoPo mal wieder nichts anderes gefunden worüber er meckern konnte. Ich habe bei einem anderen Auto das gleiche Problem, da müssen von 9 auf 5 Sitze reduziert werden, die Tüv Rheinland Group weigert sich jedoch dieses zu tun. Laut EU Gesezten ist die Reduzierung von Sitzplätzen nicht mehr einzutragen (umzutragen), wenn sonst keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Früher war das mal so, da wurden dann Gurtpunkte zugeschweißt etc., aber heute bleibt das alles so wie es ist. Wenn man nicht gerade aus einem Kombi einen Pickup macht, braucht man die Sitzplätze nicht mehr austragen. Wenn jemand etwas anderes dazu in ERfahrung bringt, und mir dieses auch schriftlich zur Verfügung stellen kann, dann bitte ich um Info. Ich kirege hier nämlich meine 4 Sitze nicht ausgetragen, und das wäre für mich ziemlich wichtig, da ich eine Nutzungs (Fahrzeugumklassifizierung) durchführen lassen möchte.

Danke und liebe Grüße
Trabi Roland aus Hennef

icke WES

Beiträge: 767
Registriert am: 12.11.2004


Auch Polizisten sind nicht "allwissend". Sie glauben aber oft, etwas bemängeln zu müssen.
Wenn Du die Rücksitzbank heraus nimmst, aber die Sitzverankerung, Gurtbefestigung etc. drin lässt, ist hier nichts zu bemängeln. Auch dann nicht, wenn Du den Bereich mit einer Platte abdeckst. Letztere muss nur so ausgeführt sein, dass 1. von ihr kein Sicherheitsrisiko ausgeht und dass 2. der Rückbau ohne Probleme möglich ist.
Auf beides solltest Du schon im eigenen Interesse achten.
Christian K

Beiträge: 3.150
Registriert am: 27.04.2004


Und wie ist das, wenn ich ohne Sitzbank, aber mit dafür vorhandener Befestigung beim TÜV oder Dekra vorfahre? Bei denen ist ja ein Auto schon kein ganzes mehr, wenn nur der Verbandskasten oder Warndreieck fehlt.
kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Das liegt im Ermessen des Prüfers. Das kann durchaus schon ein Mangel sein, denn wo 4 Sitze in den Papieren stehen, gehören auch 4 Sitze rein und richtig befestigt. Wenn Du allerdings anstelle der Sitzbank einen Stapel Bretter drin hast, weil Du gerade aus dem Baumarkt kommst und die Prüftstelle am Weg lag, kann man durchaus mit Verständnis rechnen.
 

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