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Autor Thema: Unbedenklichkeitsbescheinigung
Gunnar

Beiträge: 923
Registriert am: 28.05.2004


Hallo!

Hab auch so einen Wisch beantragt (für meinen P50, der bisher nur zu DDR-Zeiten zugelassen war) und heute ist die Antwort gekommen. Dort steht, daß das Fahrzeug mit angegebener Identifizierungsnummer nicht gespeichert ist und daß kein Fahndungsbestand registriert ist. Und dann steht noch da: “Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß das Fahrzeug zwischenzeitlich doch gestohlen wurde oder sonst als abhanden gekommen gesucht wird. Diese Auskunft kann deshalb nicht dazu dienen, gutgläubigen Erwerb zu begründen.“
Hat das so seine Richtigkeit? Hört sich irgendwie komisch an…

Gruß
Gunnar

601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


Klingt halbwegs dramatisch, aber wenn Du die DDR-Papiere noch besitzt UND sicher sagen kannst, dass der Wagen seit der Wende nur legale Verhältnisse gesehen hat, dürfte das kein Problem sein.

Das KBA will sich nur absichern

Hättest Du den Trabi ohne Papiere gekauft, und jemand anders würde sich ein Stahlplättchen zurechtflexen und zufällig Deine FIN einstanzen, weil er sich dazu einen DDR-Brief zusammenkopiert hat, und Du würdest Dein Auto mit offener Motorhaube auf 'nem Treffen zeigen --> dann wärst Du es u.U. los.

Vor Jahren war mal eine Story im OldtimerMarkt, wo einer sich 'nen 190 SL kaufte, komplet restaurierte und dann einer auftauchte, der meinte: hier, ich hab den Brief, das Auto ist meins.

arco7

Beiträge: 185
Registriert am: 25.05.2004


eigentlich verfügt flensburg über alle daten ab mindestens 1990.

meine interpretation

1 möglichkeit

deine unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine wegen der doppelbedeutung

2 möglichkeit

flensburg will für seine auskunft ein haftungsrisiko mit der formulierung ausschließen. obwohl sie das müssen. (man hat ja schließlich geld bezahlt)

3 möglichkeit

sie gewährleisten nur eine unbedenklichkeit innerhalb ihrer sicheren daten ab 1990.

die formulierung ist in der tat doppeldeutig zu vertstehen.

ich sehe mit diesem wisch nur schwierigkeiten bei einigen (nicht bei allen) zulassungsstellen.

auf der sicheren seite bist du wenn du von deinem auto eine einstweilige verfügung vom vorbesitzer hast dann kann dir keiner was.

weißt du noch von wem du das auto hattest?
hattest du ihn schon vor der wende?

TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


arco7 deine Angaben sind alle falsch.

Gunnar es hat alles so seine Richtigkeit

So wie das Papier ist kannst du die Vollabnahme machen und ihn hinterher zulassen.

Und in Flensburg existiert nix mehr von 1990 und danach.

Die Daten wurden bis vor 2 Jahren in Flensburg nur 5 Jahre gespeichert danach flogen die Daten raus.
Seit 2 Jahren ist es so das Fahrzeugdaten 7 Jahre gespeichert werden und danach fliegen sie auch aus der Datenbank raus.

Mit dem Passus :
Es kann nicht ausgeschlossen werden.....

wird ausgesagt das nicht gesagt werden kann was mit dem Auto vor den 5 bzw 7 Jahren passiert ist, aber das das heute zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugelassen und auch nicht in der Datenbank erfasst ist.

Das ganze schließt dann natürlich nicht aus das jemand den Fahrzeugbrief hat und du nicht und es dann zu Komplikationen kommen kann (sie oben SL190).

Da du aber den alten Fahrzeugbrief hast kann man ausschließen das jemand die Nummer hat bzw verwenden will.
Und selbst wenn dürfte das für denjenigen unmöglich sein da du im Besitz der Originaldokumente bist.

Gunnar

Beiträge: 923
Registriert am: 28.05.2004


Außerdem steht da noch: „Daten über Fahrzeuge, die vor mehr als 5 Jahren aus dem Verkehr gezogen wurden, sind bereits gelöscht.“ ?!?!?!?!
Den Trabant hab ich übrigens erst kurz und der Verkäufer hat mir im Vertrag bestätigt, daß das Fahrzeug sein frei verfügbares Eigentum ist/war.
Gunnar

Beiträge: 923
Registriert am: 28.05.2004


@TV P50: hab’s grad gelesen.. Puuuhhhh, nochmal Glück gehabt. Die Vollabnahme ist übrigens schon gemacht; trotzdem will die Zulassungsstelle (Merseburg) stur noch die Bescheinigung (extra nachgefragt).

Besten Dank
Gunnar

Schorsch601S

Beiträge: 223
Registriert am: 09.09.2005


Die Story mit dem 190 SL habe ich auch gelesen. Da war es aber so, dass keinerlei Original-Dokumente (angeblich) mehr existierten und der Besitzer das Fahrzeug nicht vom rechtmäßigen Eigentümer erworben hatte. Nach der Restauration tauchte dann plötzlich eine dritte Person mit dem ersten ausgestellten Fahrzeugbrief auf. Wenn Du also den originalen DDR-Brief noch hast, dürfte es ja keine Probleme geben
arco7

Beiträge: 185
Registriert am: 25.05.2004


tvP50:

1. meine angaben sind falsch weil diese infomationen von unserer zulassungstelle stammen.

2. habe ich den wortlaut von gunnar interpretiert

ich habe nur das wiedergegeben was UNSERE zulassungstelle mir an Auskunft erteilt hat.

3. du hast keine ahnung welche schwirigkeiten uns hier oben die zulassungsstelle macht. selbst bei hieb und stichfesten sachen.
sogar unbedenklichkeitsbescheinigungen wurden angezweifelt.(genau wegen diesem wortlaut)


wenn einige angaben falsch sind ist keine böswilligkeit.(die sache mit der datenspeicherung)

für die unfähigkeit der mitarbeiter der zulassungstelle (bei uns) kann ich nichts.

Gunnar

Beiträge: 923
Registriert am: 28.05.2004


So, der Wagen ist zugelassen.... aber das war vielleicht ein Kampf, Mann o Mann o Mann!!!
Zuerst wußten die Napfsülzen nicht, was sie in den neuen Brief eintragen sollten, obwohl alles im §21-Protokoll steht. Dann wollten die mir absolut nicht glauben, daß ich für den 62er keine AU brauche...bis ich dann den Chef verlangt hab, dann brauchte ich plötzlich keine mehr. Was ich allerdings nicht verhindern konnte war, daß die meinen schönen Original-Brief behalten haben!!!
Wie kann ich mir den wiederholen und noch viel wichtiger: wie kann ich verhindern, daß der entwertet wird. Die neueste Mode scheint nämlich zu sein, nicht einfach "nur" eine Ecke abzuschneiden, sondern quer drüber riesengroß draufzudrucken ENTWERTET. Grausame Vorstellung.
Hoffe, ihr könnt mir helfen.

Gruß
Gunnar

P.S.: Ach ja; und dann haben mir die Flachzangen auch noch 5 Monate kostenlos TÜV gegeben...das stört mich allerdings weniger

heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Die Ecken werden abgeschnitten, die Stempel "Entwertet" sind auch normal (nicht umgänglich so weit ich weiß).
Der alte Brief ist allerdings DEIN Eigentum, sieh zu, den morgen sofort wieder zu holen. Die Briefe dürfen nicht einbehalten werden. An deiner Stelle hätte ich die Zulassungsstelle nicht ohne orig.-Brief verlassen. (isser schon zerschreddert?...)
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Ich hät den alten Brief erst garnicht mitgenommen. Wozu auch mit der Unbedenklichkeit und dem Gutachten hat man alles was für eine Zulassung nötig ist.
arco7

Beiträge: 185
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@gunnar: glückwunsch
kat

Beiträge: 1.194
Registriert am: 25.11.2004


@TV P50
Bist Du sicher, daß es ohne alten Brief geht? Der wird doch i.d.R. als Eigentumsnachweis gefordert. Man kann dann eigentlich nur behaupten, ihn "verloren" zu haben.
Schorsch601S

Beiträge: 223
Registriert am: 09.09.2005


Als mein Kumpel seinen 601er erstmals "im Westen" zugelassen hat, haben sie nicht nur den originalen Fahrzeugbrief, sondern auch noch die Kennzeichen eingestampft
Er hatte damals einer Werkstatt den Auftrag erteilt wegen TÜV und so. Da war natürlich nix mehr zu retten...
Das muss so 1993/1994 gewesen sein.

[Bearbeitet von Schorsch601S (07-06-2006 - 17:49)]

TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Ja bin mir sicher. Wie möchtest du sonst ein Auto anmelden für das kein Brief mehr existiert?

Ich habe schon mehr als ein Auto angemeldet für das es keine Papiere mehr gab.

Dafür gibts ja die Unbedenkl. und das Vollguta.

arco7

Beiträge: 185
Registriert am: 25.05.2004


was vollgutachten gibs doch noch??

ich denk die sind seit mai 2006 abgeschafft???

601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


Den originalen Brief behält man immer zu Hause!
Vorgelegt wird immer nur die Kopie!
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


arco: verwechselst du da nich was? Sollen ab 2006 alle autos nicht mehr zugelassen werden können, die länger als 18 Mon standen? (an den 18 Monaten wurde aber glaube irgendwas gedreht dieses Jahr)
trabi

Beiträge: 2.162
Registriert am: 26.12.1999


meine info ist auch : kein vollgutachten mehr seit mai06. wiederzulassungen nur noch über stinknormale hu's.

nunja.. was denn nu wirklich phase ist wird der erste mitbekommen der es probiert

kat

Beiträge: 1.194
Registriert am: 25.11.2004


Hoffentlich greifen die hier angesprochenen Probleme nicht um sich:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=7&postid=8851374#post8851374
Gunnar

Beiträge: 923
Registriert am: 28.05.2004


So, heute kam der Brief per Einschreiben in meine Hände geflattert.
Wie kam es dazu? Gleich am 07.06. hab ich folgenden netten Brief per Einschreiben mit Rückschein der Zulassungsstelle zukommen lassen:

"Betreff: Aushändigung eines originalen DDR-Kraftfahrzeugbriefes

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 06.06.2006 war ich in Ihrem Hause, um einen PKW, der bisher nur in der DDR zugelassen war und am 31.12.1990 stillgelegt wurde, bei der Schalterbeamtin Frau XXX wieder in Betrieb zu nehmen. Dabei handelt es sich um den PKW Trabant P50/1 Kombi, Identifikationsnummer KXXXXXXX, welchem nun das Kennzeichen MQ-SP62 zugeordnet ist. Im Laufe der Erteilung einer aktuellen Zulassungsbescheinigung I und II wurde mir dann mitgeteilt, dass mein alter Fahrzeugbrief (Nummer XXXXXXX) nicht mehr herausgegeben werden soll. Ich gab zu verstehen, dass ich damit nicht einverstanden sei, aber mir wurde mitgeteilt, dass es keine Möglichkeit gebe, meinen alten Brief wieder zu erlangen.

Mittlerweile habe ich diverse Auskünfte bekommen, dass dieser Brief eindeutig mein Eigentum ist und mir somit auch wieder auszuhändigen ist. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass in Anbetracht des hohen Fahrzeugalters und der Seltenheit dieses Fahrzeugs besagter Brief für mich, wie auch für andere Kenner dieses Fahrzeugtyps von außerordentlicher kultur-historischer Bedeutung ist.

Ich hoffe, dass dieser Vorfall von Ihnen so kulant behandelt wird, wie dies auch in anderen Zulassungsstellen der Fall ist. Deshalb bitte ich Sie, den alten Brief nicht mehr als unbedingt nötig zu entwerten und mir zukommen zu lassen oder sich umgehend mit mir in Verbindung zu setzen. Definitiv bestehe ich darauf, dass der Brief wieder in mein Eigentum übergeht. Ich bin nicht bereit, mich mit solcher Willkür abzufinden. Dennoch verbleibe ich


Mit freundlichen Grüßen"

Heute kam dann folgendes Schreiben mit meinem Brief als Anlage zurück:

"Sehr geehrter Herr Surek,

als Anlage übergebe ich Ihnen den entwerteten Fahrzeugbrief Nr. XXXXXXX.

Mit Einführung der neuen EU-Fahrzeugdokumente sind unsere Mitarbeiter angewiesen die alten, bundesdeutschen Fahrzeugbriefe, entwertet an den Halter auszugeben.
Da es sich in diesem Fall nicht um einen bundesdeutschen Fahrzeugbrief handelt, wurde er von unserer Mitarbeiterin wie ein ausländischer Fahrzeugbrief behandelt und eingezogen. Diese Briefe sind von der Zulassungsbehörde im Original 6 Monate aufzubewahren und dann zu vernichten.
In Fällen von besonderem Interesse, z.B. bei Fahrzeugen, die zum kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut gehören (Oldtimer) oder die mal dazu gehören sollen, können wir Ausnahmen zulassen, wenn Missbrauch ausgeschlossen werden kann.

Wir haben unsere junge Mitarbeiterin auf diese Ausnahme hingewiesen und bitten ihr Verhalten zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Sachgebietsleiter"

(Diverse Rechtschreibfehler hab ich mal schon berichtigt... )

Der Brief ist übrigens eingeschnitten und auf der 1. Seite mit ENTWERTET bestempelt.
Daß die junge Mitarbeiterin allerdings von einer schon deutlich älteren, rundlicheren Mitarbeiterin eingewiesen wurde, was sie zu machen hat, ist natürlich mal wieder nicht erwähnt. Pech für die junge Mitarbeiterin, mir aber egal. Ende gut, alles gut.

Gruß
Gunnar

 

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