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Autor Thema: Hilfe! Kein brief, nur DDR nummerschilder!
TrabiTim

Beiträge: 11
Registriert am: 21.02.2007


Hallo Trabifans!
Ich brauche dringend euer rat. Ich habe gerade ein Trabant 601 Universal de luxe gekauft in original neuzustand mit nur 18 tkm. Das problem.... Es gibt keinen Fahrzeugbrief mehr zu das auto. Nur die original DDR nummerschilder, RSJ 1-86. Wist ihr wie ich das problem lösen kann? Kann mann in Deutschland einen antrag stellen für einen neuen Brief? Denn sonst kann ich das auto unmöglich zulassen in Holland. Nicht original auf jeden fall. Und das währe mir eigentlich doch wichtig bei dieses Fahrzeug da es so selten ist in diese ausführung und noch so unglaublich schön. Bin dankbar für jeden rat! Wist ihr überigungs anhand von der nummer wo das Fahrzeug gelaufen hatt?

Freundlichen Trabi Gruss, Tim.

Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


http://www.kba.de/ könnte dir evtl. weiterhelfen.
Shadowrun

Beiträge: 186
Registriert am: 24.07.2006


Aber sicher. Wenn das Typenschild mit Fahrgestellnumemr da ist einfach ne §21 Abnahme beim TÜV und dann bei der Zulassungsstelle eine neuen Brief abholen.
Trabi Hornberg

Beiträge: 145
Registriert am: 01.08.2006


Dauert aber mindestens 9 tage wegen KBA Anfrage
TrabiTim

Beiträge: 11
Registriert am: 21.02.2007


Danke für eure antwort! Muss mann das Fahrzeug aber zeigen an die behörden? Oder reichen evt auch foto's? Und kann mann das als ausländer auch machen? Denn dann muss ich irgendwie den Trabi nach Deutschland bringen. Und geht dies nur in Ost oder evt auch in West? Kenne mich da nicht so aus. Nochmals danke!
Gruss, TrabiTim.
Matze01

Beiträge: 184
Registriert am: 06.02.2004


Das KBA hilft Dir nicht mehr. Ab heute gibt es neue Regeln, du musst zum Tüv/Dekra und eine §21 Vollabnahme machen lassen.
Danach erhälst du von der Zulassung Deine Papiere, allerdings nur wenn Du eine Versicherungsdoppelkarte hast. Die Zulassungsstelle prüft selbst ob das Fahrzeug gestohlen ist oder nicht.
ABer das muss doch in Holland auch gehen eine Vollabnahme????
Hawkeye0872

Beiträge: 22
Registriert am: 25.02.2007


Also, so weit ich weiß musst du das Auto in den Niederlanden melden. Von dort wird dann überprüft ob es gestohlen ist ect. Der Trabi wird behandelt wie ein importiertes Auto. Die deutschen Behörden haben damit nichts mehr zu tun. Weiß allerdings nicht wie es genau in Holland abläuft. Musst du es nicht eh beim Zoll anmelden wenn du es in die Niederlande importierst und da zulassen willst???
Würd mich bei euch mal schlau machen. Denn einen TÜV wie in Deutschland gibt es ja bei euch nicht.Richtig?
Hawkeye0872

Beiträge: 22
Registriert am: 25.02.2007


Zu deiner Frage wo das Fahrzeug zugelassen war,würd ich sagen Aufgrund des Kennzeichens im Raum Dresden.
YA

Beiträge: 810
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RSJ 1-86 war im ehemaligen Kreis Niesky zugelassen.
trabi1995bis1999

Beiträge: 155
Registriert am: 08.07.2003


Wie wäre es, einfach einen Brief von einem Schrott-Trabi zu besorgen und die Fahrgestell-Nummern umzuswitchen?
DUOcalle601

Beiträge: 2.038
Registriert am: 09.06.2006


illegale sachen werden hier besprochen

da werden gleich wieder die §§ nieder geschrieben

Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Ich kämpfe grade mit dem Thema "Wiederzulassung mit fehlendem Kfz-Brief" und habe aktuell 3 verschiedene Varianten:

1.Variante
Zitat Matze01 vom 03.03.2007

quote:
Das KBA hilft Dir nicht mehr. Ab heute gibt es neue Regeln, du musst zum Tüv/Dekra und eine §21 Vollabnahme machen lassen.
Danach erhälst du von der Zulassung Deine Papiere, allerdings nur wenn Du eine Versicherungsdoppelkarte hast. Die Zulassungsstelle prüft selbst ob das Fahrzeug gestohlen ist oder nicht.

Hat jemand in letzter Zeit damit Erfahrungen gemacht und kann das so bestätigen? Wenn ja, wo steht das geschrieben?

2.Variante
Aussage per Telefon einer Mitarbeiterin der Zulassungsstelle STL:
"Der Vorbesitzer muß beim Notar eine eidesstattliche Versicherung abgeben und den Brief als verloren melden. Dann wird der Brief aufgeboten, wenn alles in Ordnung ist erhält er ein Schreiben darüber. Mit diesem Schreiben können Sie das Fahrzeug dann zulassen bzw. einen neuen Brief beantragen."
(Ich weiss, es muß nicht unbedingt ein Notar sein. Die Chefin der Zulassungsstelle kann das auch machen. Sie muß nur wollen.)

Ist das nicht die alte Version, die nicht mehr gültig ist? Dann wäre die Mitarbeiterin nicht ganz auf dem Laufenden.

3.Variante
Beim googeln gefunden:
http://www.ostmotorrad.de/divers/zulass.php
Da gehts zwar um Motorrad, aber dennoch um die Erstellung eines neuen Fahrzeugbriefes. Also doch über das KBA?


Also, wer kann mir da weiterhelfen?

heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Die Unbedenklichkeitsbescheinigung holt sich die Zulassungsstelle sofort aus dem eigenen Intranet.
Doppelkarte und Personalausweis genügen.
Vergiß Variante 2 und 3, das wird schon seit Anfang des Jahres nicht mehr gemacht.

[Bearbeitet von heckman (19-07-2007 - 18:07)]

icke WES

Beiträge: 767
Registriert am: 12.11.2004


@TrabiTim, ich wohne im grenznahen Raum. Alles weitere, siehe E-Mail.
yves

Beiträge: 319
Registriert am: 29.11.2000


Ich hab das erst in den letzten zwei wochen durch.
Bin zu Tüv hab eine Wiederinbetriebnahme(Vollabnahme) machen lassen. Dannach unbedenklichkeitsanfrage beim KBA. dauert nur noch max. einige Stunden. und am selbigen Tag zugelassen.


Gruss Yves

Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


quote:
Dannach unbedenklichkeitsanfrage beim KBA. dauert nur noch max. einige Stunden.

Und wie genau lief das ab? Auf der Zulassungsstelle? Per Telefon oder Fax privat?

quote:
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung holt sich die Zulassungsstelle sofort aus dem eigenen Intranet.

So dachte ich das nämlich auch. Zumal die Mitarbeiterin der Zulassungsstelle am Telefon nach der Fahrgestellnummer fragte, weil sie dann hätte sofort nachschauen können. In dem Punkt hat sie sich dann quasi selber widersprochen.
yves

Beiträge: 319
Registriert am: 29.11.2000


Das mit dem KBA macht die Zulassungsstelle. Die fragen da an. Da wir nur eine Zweigstelle bei uns haben, haben sie eine Frau/Herr in der Hauptstelle angefragt.

Gruss yves

Emmentreiber

Beiträge: 181
Registriert am: 19.11.2006


Man, war das bis vor kurzem noch einfach. Ich hab mir für meine zwei ETZ`en eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA kommen lassen und die Dinge namen ihren Lauf.

Jetzt wäre es wohl nach dem "Bürokratieabbau" besser, der Bund nimmt die KFZ-Sache gänzlich alleine in die Hand. Die Länder und Kommunen sammt ihrer Beamten sind jetzt erst recht hoffnungslos überfordert.
Es lebe das Informationstechnikzeitalter.

Gruß Mike

Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Ich hab heute nochmal mit der Zulassungsstelle telefoniert und auf neue Regelungen vehement hingewiesen.
Ergebnis: In der Zulassungsstelle des Landkreises Stollberg (Sachsen) geht bei Kfz. ohne Brief nichts ohne notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung.

Ich hab dann drauf hingewiesen, das ich darüber informiert bin, das diese eidesstattliche Versicherung auch bei der Leiterin der Zulassungsstelle abgegeben werden könnte. Daraufhin druckste die Mitarbeiterin herum und meinte dann: "Ja, aber da muß ein Termin vereinbart werden und es kommt darauf an, wieviel wir grade hier zu tun haben."
Eigentlich wäre es ihre Pflicht gewesen, mich als Bürger darauf hinzuweisen, das es diese Möglichkeit gibt!

Ich hab jedenfalls soooooooooo einen Hals!

heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Ämterwillkür....ärgert mich auch oft...
Andere Leute können ihr Geld nicht auf solche Weise verdienen...
 

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