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Autor Thema: Neue AU Regelungen ab Januar 2010
Trabant IG Unterfranken

Beiträge: 789
Registriert am: 27.11.2001


Hallo Zusammen

Ich bin mal gepannt auf den Ablauf der Neuen AU im Rahmen der HU. Es soll ja ab Jan.2010 keine Plakette mehr vorne geben. (Ich kratz die alte selbst ab - meine jungfräulichen Schilder lass ich mir nicht zerkratzen um dann einen weißen Aufkleber darüber zu pappen)

Macht die AU dann der TÜV oder DEKRA Prüfer selbst? Oder kann das weiterhin die Werkstatt machen ?
Dirk 72

Beiträge: 1.046
Registriert am: 02.05.2004


Soweit wie mir bekannt ist, kann die AU jede dafür zertifizierte Werkstatt machen.

Protokoll muß dann zur HU vorgelegt werden und muß aus demselben Prüfmonat sein.

Müßte mich beim Prüfer mal erkundigen ob das für alle gilt oder nur für OBD-Fahrzeuge.

Trabant IG Unterfranken

Beiträge: 789
Registriert am: 27.11.2001


Also würde alles so bleiben wie es ist, nur das die Werkstatt keine Plakette mehr klebt?
Aber warum heißt es dann "im Rahmen der HU" ? Gibt es da etwas fundiertes zum nachlesen irgendwo ? Habe diesbezüglich nichts genaues gefunden...

[Bearbeitet von Trabant IG Unterfranken (19-11-2009 - 09:05)]

pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


"Im Rahmen der HU" heißt es, damit die treudoofen Autofahrerdeppen ihre AU bei der Prüfstelle machen lassen. Das bringt mehr Geld in die Prüfstellen.

Die AU darf nach wie vor jede Werkstatt machen, nur eben im gleichen Monat wie die HU. Vorteil bei der Werkstatt: durchfallen ist viel schwieriger

Emmentreiber

Beiträge: 181
Registriert am: 19.11.2006


Das betrifft nach der Aussage meines Dekramannes nur Neufahrzeuge des aktuellen Jahrganges.
Den Ablauf hat er mir auch gleich erklärt.
Er schließt den Diagnoserechner im Rahmen der HU an das Motorsteuergerät an und kann alle Daten, die für ihn interesannt sind auslesen und den aktuellen Betriebszustand testen.
Da die aktuellen Fahrzeuge sich selbst überwachen, speichern sie auch alle Daten. Auch die Abweichungen der Abgaswerte.
Auftretende Fehler, die nicht von der Werkstatt behoben und gelöscht wurden sieht er.
Stimmt da was nicht, gibts keine HU.

Er sagte mir, die Euro5-Autos bringen ihr Abgastestgerät gleich mit und somit ist es sinnlos, ein externes Gerät anzuschließen, da alle Daten, die dieses anzeigt eh schon im Motorsteuergerät gespeichert sind.

Für die Kunden der Neufarzeuge wird es durch die neue HU-Reglung sogar billiger, da die seperate AU entfällt.

Die Prozedur der AU für Altfahrzeuge ändert sich aber nicht, die brauchen weiterhin eine gültige AU.

Gruß Mike

Whysker

Beiträge: 534
Registriert am: 01.05.2007


Das mit dem Durchfallen gilt aber nur für die AU.
Was glaubt ihr denn, was TÜV & Co. machen werden, wenn die AU nicht bei ihnen gemacht wird? Im geringsten Teil gibt es nur kleine Mängel ohne Wiedervorstellung des Kfz.
Der Normalfall wird aber sein, dass die kleinen Mängel größer gemacht werden, und dann gibt es keine HU ohne Wiedervorstellung.
Ergo, man fährt am Ende besser wenn man alles so lässt wie es ist.
Und unter uns gesagt, welcher Trabi (um solche handelt es sich doch sicherlich?) hat nicht normalerweise einen ölfeuchten Motor nebst Getriebe?
Bei einem Zweitakter normal und nicht erwähnenswert, aber bei der Hauptuntersuchung u.U. schon ein erheblicher Mangel.
Jeder Hausbesitzer kennt diese Problematik schon vom Schornsteinfeger.
Einige Dinge darf man wohl allein machen oder einer billigeren Fachfirma übergeben, aber es will eben der Schornsteinfeger damit sein Geld verdienen...

[Bearbeitet von Whysker (19-11-2009 - 11:12)]

pwb601

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@Whysker,
kommt auf die Prüfstelle an. Einmal hatte ich das, aber statt Wiedervorführung bin ich einfach vom Tüv ohne was zu machen zur Dekra gefahren, und von da mit Plakette vom Hof ... einfach eine "gute" Prüfstelle finden, die ehrlich ist und einen nicht wegen fehlender Pluspolabdeckung an der Batterie und solchem Müll durchfallen läßt
Gunnar

Beiträge: 923
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Muß jetzt doch nochmal nachfragen:
Hab HU bis 10/11 und AU bis 10/10.
Wie verfahre ich jetzt am zweckmäßigsten?
Kann ich im Okt. 10 einfach neue AU machen lassen und dann im Okt. 11 nochmal neu, damit's mit der HU paßt?
Oder sollte ich jetzt (solang es noch Plakette gibt) AU machen lassen?
Bei der HU hab ich den DEKRA-Fritzen auch gefragt, wie das wird, wenn ich im Okt. 10 neue AU brauche. Darauf er: "Tja, dann muß dann [also im Okt. 10] eben nochmal HU komplett gemacht werden."
Aber das kann's doch auch nicht sein?
Whysker

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@Gunnar, ist aber so.
Hab ich so vor einem Weilchen freiwillig auch gemacht, um zu verhindern, dass ich jedes Jahr bei der Prüfstelle antanzen muss.
Nun wird es halt per Gesetz so geregelt.
Ist doch nicht so schlimm, außer das du die AU einmal mehr bezahlst.
Gunnar

Beiträge: 923
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Klassischer Fall von Mißverständnis
Mir ist schon klar, daß ich eine von beiden Prüfungen "einmal zu viel" machen lassen muß. Ich wollte nur fragen, welche Wege gangbar sind. Sprich, die aktuelle AU läuft/liefe 10/10 aus. HU geht bis 10/11.

Meine konkretisierten Fragen:
a) kann ich 10/10 einfach neue AU machen lassen (dann aber ohne Plakette), ohne gleichzeitig HU machen zu müssen?
[Konsequenz wäre dann 10/11 schon wieder neue AU und HU und dann stimmt der Rhythmus ja wieder]
b) Oder sollte ich jetzt AU machen lassen, solang es noch Plaketten gibt?

Whysker

Beiträge: 534
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Logisch wäre jetzt die AU machen zu lassen. Dann stimmt 10/11 doch alles.
Hab ich also doch richtig verstanden, hab mich nur blöde ausgedrückt. Tschuldigung
wilhelminus

Beiträge: 1.980
Registriert am: 28.06.2004


An meiner Winterlimou war es bis vor ein paar Tagen so, dass ich jeweils das eine Jahr zur HU, das andere Jahr zur AU antreten musste.

Mein Prüfer verlangte nun, dass ich die AU mit der (über-)fälligen HU zusammenlege, obgleich noch 11 Monate Zeit gewesen wären...

standard

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Unterm Strich wohl auch Geldschneiderei, wiedermal...
Trabistephan

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soweit ichs mitbekommen habe muss die AU jetzt aber wieder alle 2 jahre sein. früher musste ich jedes jahr hin. weis es nich genau, habs mal irgendwo gehört/ gelesen. ich fahr jetz eh nur noch in der schweiz, deshalb weis ich das nich. aber der Tüv in deutschland ist viel milder als in der schweiz. da muss jedes auto absolut öl und fettfrei sein. nen ölnebel kann hier schon durchfallen bedeuten. sind pingelig die jungs.
Christian K

Beiträge: 3.150
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Das die AU nur alle zwei Jahre dran ist, ist aber schon seit etwa vier oder fünf Jahren so.
Bis dato war es eben so, das alle Kat-losen Autos jährlich zur AU mußten.
DUOcalle601

Beiträge: 2.038
Registriert am: 09.06.2006


und wer denkt, das wegen der fehlenden au plakette die sache billiger wird, der irrt

2-3 € kostets ab nächtes jahr wohl mehr bei der dekra, woanders weiß ich es nicht

Whysker

Beiträge: 534
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Nun ja, dass jede Änderung der geltenden Regeln mittlerweile nur noch Verschlimmbesserungen sind, sollte langsam jedem klar sein.
Und das dadurch nichts billiger wird auch.
Hier ging es allerdings nur darum, ob es besser ist eine AU vor zuziehen, oder eine nicht reguläre HU nächstes Jahr machen lassen müssen.
Und da ist die vorgezogene AU allemal preiswerter und einfacher.
Da es die getrennte AU-HU nächstes Jahr nicht mehr geben wird, kann man wohl auch keine seperate AU mehr machen lassen.
Ergo wird, wie schon angekündigt, eine komplette HU fällig.
Also AU noch dies Jahr machen lassen, wenn die HU noch fast zwei Jahre gültig ist.

[Bearbeitet von Whysker (20-12-2009 - 14:07)]

Trabant 601 L

Beiträge: 62
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Bei mir wäre auch nur die AU im August fällig. Wie wäre es wenn ich die AU in einer Werkstatt mache, dann hab ich wieder eine gültige AU und die Plakette vorn ablöse. Die HU wäre dann ja noch gültig und für die AU hab ich einen Beleg.
Diese vorgehensweise würde die Sache aber auch nur um ein Jahr verschieben bis die HU fällig ist, und ich beides machen müsste.
Hegautrabi

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Lass die Plakette dran, wenn die jemand entfernt dann der TÜV/DEKRA.
Whysker

Beiträge: 534
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Trabant 601 L, kannst du nicht lesen, oder glaubst du immer noch nicht, dass die Gesetze dahingehnd geändert werden?
Es wird nächstes Jahr keine separate AU mehr geben.
Nur noch im Zusammenhang mit der HU.
Egal wo du die AU machen lässt, sie gilt nur im Zusammenhang mit der gleichzeitigen HU. Man bekommt ja dann auch keine AU-Plakette mehr.
Der Nachweis einer AU ist die Plakette und nicht das Papierchen, das du noch dazu bekommst.
Entfernst du die jetzige AU-Plakette selbst, erlischt sofort die Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug, weil du keine gültige AU mehr hast.
Und ohne gültige Betriebserlaubnis auch kein Versicherungsschutz.
Benutzt du das Fahrzeug dennoch im Straßenverkehr, begehst du eine Straftat mit allen daraus folgenden Konsequenzen.
Also nochmal, lass die AU noch dies Jahr machen, dann hast du Ruhe bis zur nächsten regulären HU.

[Bearbeitet von Whysker (20-12-2009 - 20:02)]

Trabant 601 L

Beiträge: 62
Registriert am: 09.08.2005


Ich habe das wohl gelesen und wollte das auch nicht einfach so machen. Ich fragte dies, da man ja auch zukünftig die AU in einer beliebigen Werkstatt im selben Monat der HU machen kann. Und zukünftig gibt es ja als nachweiß für die AU auch keine Plakette vorn mehr, sondern die HU Plakette hinten ist der Nachweiß.
Meine Frage ging eher dahin ob das anerkannt werden könnte. Was ich allerdings selbst nicht glaube. Die Frage sollte eher hypothetisch sein.

Bitte nicht gleich so Übel nehmen!

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Angenommen ich mache dieses Jahr meine AU nicht, die noch bis Feb gilt, dann werde ich nächstes jahr im Feb zu eine HU gezwungen, die noch ein Jahr gültig ist?
So recht glauben mag ich das nicht...
Dass ich 2011 zu einer Zwangs-AU im Rahmen der HU gebeten werde, mag ich mir ja noch vorstellen. Aber umgekehrt?
MBaetz

Beiträge: 307
Registriert am: 29.04.2009


Manche schreiben völligen Unsinn.
Ich muss auch im Februar zur Abgasuntersuchung. Und erst 2011 zur Hauptuntersuchung. Man wartet einfach bis zur nächsten HU und dann wird die Plakette entfernt, da dann erst im Rahmen der HU eine sog. "Umweltverträglichkeitsprüfung" erfolgt. Das die eigentliche AU bis dahin bei manchen abgelaufen ist, duldet man bis zur ersten HU.
Ach und selbst wenn die AU Plakette fehlt, weil man sie abkratzt, oder so, dann erlischt keine Zulassung oder Betriebserlaubniss. Unfug. Höchstens
ein Bußgeld erfolgt, wenn man jetzt die Plakette mutwillig runtermacht.
Zusätzlich merke ich mal noch an das
dies auch nix mit der Versicherung zutun hat.
Das Fahrzeug hat ja HU und ist zugelassen.
Whysker

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Na, da täusch dich mal nicht.
Gunnar

Beiträge: 923
Registriert am: 28.05.2004


So, ich hab heute der DEKRA einfach mal eine Mail geschickt und meinen Fall geschildert. Fazit: ich muß gar nichts machen, einfach im Oktober 2011 zur HU.
Zitat:
"In dem unten beschriebenen Fall ist (unabhängig davon, dass die "alte" AU nur bis Oktober 2010 gültig ist) die nächste Prüfung (Hauptuntersuchung) im Oktober 2011 fällig. Bei der Hauptuntersuchung im Oktober 2011 wird dann das Abgasverhalten (s.o.) geprüft."
MBaetz

Beiträge: 307
Registriert am: 29.04.2009


@Gunnar: Genau, so sieht auch meine Aussage aus.
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Na fein - dann kann ich ja ganz offiziell 1 Jahr "ohne" AU fahren, habe nämlich auch so einen "versetzten" Fall.
Ich hätt´s allerdings sowieso nicht anders gemacht - im E-Fall kann man sich ggf. auch immer erstmal schön dumm stellen...

[Bearbeitet von standard (22-12-2009 - 17:44)]

stephanfranz

Beiträge: 1.226
Registriert am: 28.11.2005


wir waren heute beim amt und haben unser neues fahrzeug angemeldet. trotz gültiger au haben wir keine au plakette aufs kennzeichen bekommen. auch auf wunsch nicht. bin mal gespannt wann wir das erste mal angehalten werden wegen der fehlenden au plakette vorn. unsere rennleitung ist ja nicht grade die hellste....
 

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