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Autor Thema: Feuerlöscher
Chris601

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Butch: richtig, so war das!

Trotzdem, eine geschlechtsumwandelnde Chemikalie hätte ich trotzdem lieber am Wanst als schmelzende Kunstfasern oder Flammen im Allgemeinen.

Unabhängig davon ist Fridos Lösung zweifellos die beste. Im Gas-Lada liegt auch was Richtiges.

[Bearbeitet von Chris601 (02-05-2010 - 22:11)]

MBaetz

Beiträge: 307
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mit Sicherheit wird niemand eine Hausdurchsuchung wegen eines alten, kleinen Feuerlöschers aus der DDR anweisen und machen.
Totaler Unfug sowas. Noch tausende Leute, vorallem ältere, wissen garnicht, was sie noch in Ihrer Garage haben, beispielsweise diesen alten Halon Löscher, auch ich wusste nichtmal das sowas strafbar sein soll.
Im übrigen werden nicht mal von Leuten, die jemand vergewaltigt haben, die Häuser durchsucht, weil man keinen ausreichenden Grund hat..... und so weiter, und dann, soll hier eine Wohnung wegen eines FEUERLÖSCHERS durchsucht werden?
Dagegen würde ich mit allem vorgehen, was ich kann und habe.
Im übrigen, würde ich mit einem Halon Löscher alles löschen, was gefährlich brennt, oder soll man einen Menschen abbrennen lassen, beispielsweise im Auto, weil man ja den Halon Löscher nicht benutzen darf ?
Dann Bitte, schriftlicher Bescheid und her damit, dann schone ich den Halon Löscher gern, wenns der Staat so will.
Solch ein Unfug sowas.
Butcherbird

Beiträge: 440
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€Frido: viel spaß beim Motorraum neu machen.

Kleine Anekdote aus der Berufsschule:
Unser Lehrer erzählte daß er eine schulung über Brandschutz abgehalten hatte und zum zwecke der Demonstration u.a. Auch einen Pulverlöscher mit hatte. in der Pause fing dann an der papierkorb zu fackeln (Glasscherben & Sonne!) und einer der das mitgekriegt hatte geht souverän hin und nimmt sich den Pulverlöscher um das Feuer zu löschen. Hat auch gut geklappt, Feuer war aus. Natürlich geht er freudestrahlend zum Lehrer und erzählt seine Heldentat.

Der erbleichte Lehrer rennt nach oben, alles is von dem Pulver übersät und ganz speziell die rund 100 Lehrbücher (45€ stck.) die da gelagert waren.

das zeug war aber nich nur drauf sondern IN den Büchern. Alles Schrott. Konnte er weghauen, brandneue Bücher.

@Chris: Hast natürlich recht mit deiner aussage, allerdings würd ich dann doch eher zur (lösch)decke greifen. is besser so.

Chris601

Beiträge: 9.390
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je nach dem, was da ist.. is klar.

Falls der Papierkorb drinnen war (war er offensichtlich) ist der Schaden an den Büchern (falls die tatsächlich entsorgt wurden) um ein Vielfaches kleiner als das, was hätte passieren können. selbst wenn NICHTS Feuer gefangen hätte, wäre eine schwarze Wand/Decke/Fußboden deutlich teurer geworden. Was hätte er denn machen sollen? Brennen lassen?

Beim Griff zum Löscher sollten keine Hemmungen vorhanden sein!

Butcherbird

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Nein, er hatte nur auf einer Schulung über Brandschutz wo auch normalerweise besprochen wird welchen Löscher man wo einsetzt ein Schwelbrand gelöscht.
Doof nur daß im klassenzimmer auch noch ein Schaumlöscher fest installiert hing und zu Demonstrationszwecken ein CO² irgendwo rum lag. Der Pulverlöscher war halt der nächste den er in die finger kriegte.

Der hat im unterricht einfach nich aufgepasst.

gut, wenn er den CO² genommen hätte besteht die möglichkeit zu ersticken, in engen, geschlossenen Räumen sollte man da vorsicht walten lassen. In nem Klassenzimmer für 30 Personen wo die fenster gekippt sind geht´s allerdings.

POSTKUGEL

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>in der Pause fing dann an der papierkorb zu
>fackeln (Glasscherben & Sonne!) und einer
>der das mitgekriegt hatte geht souverän hin
>und nimmt sich den...

Wer's glaubt! Ich wuerde eher sagen, da ist die duemmliche Mär von einem der auszog, das Zuendeln/Loeschen zu lernen.

Chris601

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Der Pulverlöscher war halt der nächste den er in die finger kriegte.

Ich bleib dabei: Prima reagiert!

Von "nicht aufgepasst" kann man reden, wenn mit Wasser (falls es sowas überhaupt noch in öffentlichen Einrichtungen gibt) "Strom" gelöscht wird.

Was an der Geschichte nun tatsächlich dran ist und ob da vielleicht ein übermütiger Berufsschüler doch nur mal das eben Erlernte ausprobieren wollte, vermag ich nicht einzuschätzen.

Dass allerdings ZUFÄLLIG gerade wärend einer Brandschutzübung, in der Pause, wo kein Lehrer anwesend ist und verschiedene Typen Feuerlöschern rumstehen, eine Glasscherbe in einem Papierkorb in einem geschlossenen Raum ein Feuer entzündet, würde mich als Lehrer und als Direktor schon stutzig machen. Und da man nichts nachweisen kann, muss man den Bälgern auch noch für ihren selbstlosen Einsatz auf die Schultern klopfen.

Edit: Poku sachte es dann doch eher

[Bearbeitet von Chris601 (03-05-2010 - 12:12)]

Butcherbird

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nun, ob das die "duemmliche mähr" oder wirklich so geschehen sein mag kann man dahingestellt sein lassen, der Lerneffekt is der Gleiche, Lösche nichts mit einem Pulverlöscher wenn du im nachhinein noch etwas intaktes in der Nähe haben möchtest.

Tatsache ist nämlich daß das Pulver aus lauter winzigkleinen Mineralien bestehen die sich flächig über den Brandherd legen und so eines der vorraussetzungen des Feuers (in diesem falle des sauerstoffes) abschneiden und so das Feuer löschen. Beim Trabant wird´s halt blöd, wenn das Geraffel nämlich in ausaugtrakt/Schwenklager o.ä. kommt is der ofen aus. Ob ihr es mir glaubt oder nicht is mir im Grunde egal. Wenn ihr wollt könnt ihr eure Fehler selber machen.

übrigens, Wikipedia hat hier ein paar bilder:: http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerl%C3%B6scher#Aufladel.C3.B6scher so wie ich sehe ist das erste Bild mit einem 6kg löscher entstanden.

[Bearbeitet von Butcherbird (03-05-2010 - 01:27)]

Hegautrabi

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Ich habe in dder Firma mal mit einem Pulverlöscher ein brennendes Hydraulikaggregat gelöscht.
Das mit der Riesensauerei kann ich bestätigen.
standard

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Und genau die konnte ich vor ein paar Tagen bei uns erst verhindern, als es in einer Maschine leicht fackelte - aber stark rußte/qualmte. Der völlig aufgelöste Koll. hatte den Pulververteiler ( ) schon im Anschlag - ich konnte gerade noch "halt!" brüllen, den Hauptschalter ziehen. - Womit der "Brand" auch schon so gut wie gelöscht war. Den schwelenden Rest habe ich dann mit einem sauberen Putzlappen "gelöscht". Ich darf gar nicht daran denken, wenn das Pulver sich in der Maschine ausgesaut hätte - au Backe! Nochmal ganz knapp Schwein gehabt - "zur richtigen Zeit am richtigen Ort" - rein zufällig... Aber zum Glück! Da hätten wir wohl stundenlang putzen können - so lief der Hobel nach rund 20min wieder...
POSTKUGEL

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Ein weiteres Problem dea Loeschpluvers: Es ist hochkorrosiv. Will sagen, wenn man damit ein Fahrzeug abloescht, kann man die Karosse hinterher eigentlich entsorgen.

@Butcherbird
Fuer den geschilderten Fall ist ganz klar die Feuerversicherung zustaendig. Und - je nach Schadenshoehe - stellen die dann auch Untersuchungen an, ob sich der Fall so zugetragen haben kann bzw. auch nicht. Man kann jedoch davon ausgehen, dass eine Versicherung hinsichtlich moeglicher Brandursachen einen gewissen Erfahrungsschatz hat, der ein wenig ueber die Fantasien eines Berufsschuelers hinausgeht. Und da Versicherungen bekanntlich nicht so gern bezahlen, werden die schauen, ob sich da wer in Regress nehmen laesst.

Als Schulleiter wuerde ich dass jedenfalls recht cool sehen.

kat

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Halonfeuerlöscher gibt es in jedem besseren Aeroshop, siehe http://www.friebe.aero/Suche/5,2,2,284,834,4262,0,1.html

Was gut ist, ist aber auch teuer

Chris601

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Da oben ist man auch der Ozonschicht viel näher
Marlene

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Ja, aber nur deswegen, weil für Flugzeuge eine gesetzliche Vermutung in der oben angeführten Chemikalien-OzonschichtVO steht, der zufolge dort Halonlöscher zur Rettung von Menschenleben
unentbehrlich sind. NUR unter dieser Voraussetzung ist die Verwendung noch zulässig. Da man aus dem brennenden Trabant aber aussteigen kann, bleibt der Einsatz eines solchen Löschers dort strafbar. Wohlbemerkt: Nur Verwendung und Inverkehrbringen sind strafbar, der Besitz an sich nicht, das nur zur Frage einer möglichen Durchsuchung in der heimischen Garage.
Gruß,
Marlene
Chris601

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Registriert am: 19.11.1999


Dass die Verwendung eines Feuerlöschers (in erster Linie) aus Umweltgründen bestraft werden kann, ist schon schlimm genug!

Dass das im Ernstfall tatsächlich durchgesetzt wird, möchte ich mir allerdings nicht vorstellen wollen...

POSTKUGEL

Beiträge: 2.620
Registriert am: 24.04.2002


Man sollte wirklich die Kirche im Dorf lassen. "Verwendung" bezieht sich doch hauptsaechlich auf jene Anwendungsfaelle, wo Feuerloescher gesetzlich vorgeschrieben sind. Also auf den gewerblichen Bereich bzw. im Feuerwehrkommando. Wenn die bei ihrem naechsten Einsatz alte Halonloescher kostenguenstig "entsorgen", dann gibt's tatseachlich Aerger. Aber wenn ich mit meinem Kuebel zu einem Fahrzeugbrand komme und dort im Notfall mit dem Traditionsgeraet versuche, Menschenleben zu retten, wer will mir da einen Vorwurf machen?

Hinter allen Gesetzen steht auch immer die Verhaeltnissmaessigkeit. Soll man besser jemanden verbrennen lassen? Und sich nachher dem Vorwurf der verweigerten Hilfeleistung (und sei es nur der eigene moralische Vorwurf) aussetzen? Noe, dann lieber Halon!

PS: Davon abgesehen, habe ich im Kuebel noch ein modernes Geraet. Das Traditionsteil ist - wie auch der Uralt-Verbandskasten - nur Deko.

[Bearbeitet von POSTKUGEL (06-05-2010 - 09:59)]

Schwartztechnik

Beiträge: 2
Registriert am: 02.05.2010


Das Gesetz geht nicht von privat oder gewerblich aus, hier geht es um eine Stoffgruppe. Wenn das Teil befüllt ist,
verwendet man Halon in eiem Feuerlöscher.
Das schon ist strafbar. Das Gewerbeaufsichtsamt Bayern hat eine eigene Ermittlungsgruppe, die nur die Aufgabe hat, das Internet nach Halonfeuerlöschern zu durchsuchen. Ich wundere mich nur, wie hier so offen diskutiert wird, was man so illegales im Keller hat.
Da gibt es sogar Statistiken, was man so pro Jahr findet und beschlagnahmt.
Für den Brandfall würde ich Pulver oder CO2
empfehlen, als Deko kann ja der Halonlöscher, ohne Inhalt hängen.
Warum denn Stress mit illegalen Sachen, wenn es legal stressfrei geht.
Das ist doch kein Kavaliersdelikt wie ein Ladendiebstahl, bei dem man eine Markenjeans klaut, das ist hier doch eine ganz andere Dimension, wenn man mit Halon befüllte Feuerlöscher verwendet oder bereithält!! Ist einem das überhaupt klar?
Solche Sachen werden sogar staatenübergreifend verfolgt, wenn z.B. deutsche Behörden einen Hinweis auf einen Halonlöscher in Frankreich finden.
Toni

Beiträge: 5.932
Registriert am: 23.10.2005


In Flugzeugen und sogar Heißluftballons sind aber Halonlöscher nach wie vor zulässig schon gewusst

[Bearbeitet von Toni (15-06-2010 - 12:15)]

heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Das ist Wind um nix. Ich habe bis jetzt noch keinen Brief einer Behörde erhalten, wo ich gefragt wurde, was für Löscher ich habe. Auch im örtlichen Tageblatt habe ich noch keinen Hinweis darauf gefunden.
Ich bin ergo ein illegal gestimmter Mensch, ich fahre sogar wissentlich ohne Gurte und Airbag, uralten Reifen, Simplex-Einkreisbremse und pipapo.
Rauchen und saufen tu ich auch ab und an.
Irgendwann kommt noch jemand, der meine Abgase (je nach Nahrungsaufnahme) messen möchte und mich dafür zur Rechenschaft ziehen wird. Dann geh ich nicht mehr zum Türken und verweigere Kohl und Hülsenfrüchte jeder Art.
Dabei blähe ich doch so gern, erst recht in der Menge und bitte olfaktorisch deutlich wahrnehmbar. Im Gegensatz dazu habe ich nicht vor, so ein Löscher vorsätzlich oder aus Spaß zu benutzen. Das gute Originalkram
Andersrum: Co2 atme ich zusätzlich permanent aus...die armen Mitmenschen.
PS: frag mal jemanden von der Feuerwehr, was man bei einem richtigen Motorbrand mit einem aktuellen Löscher machen kann. Die Antwort ist kontrolliertes runterbrennen...
Fazit: Welle schlagen um jeden Preis wegen Nichts?
Dann sind wir ja weit vorangekommen, wenn schon über den Inhalt eines u.U. lebensrettenden Inhalts eines FL diskutiert werden muß ...

[Bearbeitet von heckman (15-06-2010 - 12:34)]

Deluxe

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Registriert am: 13.12.2001


quote:
Das Gewerbeaufsichtsamt Bayern hat eine eigene Ermittlungsgruppe

Womit das ganze Gebrabbel sich selbst relativiert haben dürfte...
Wichtigtuerei.

standard

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Registriert am: 26.01.2002


[zitat:]
"Dabei blähe ich doch so gern, erst recht in der Menge und bitte olfaktorisch deutlich wahrnehmbar"
...ich schmeiß mich gerade weg!

Ansonsten: da sollen Autos mit den ach so verbotenen und kriminellen Löschern dem Vernehmen nach alle 2 Jahre ohne Beanstandung durch die HU gegangen sein - merkwürdig, oder...?

kat

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@Schwartztechnik

Du solltest die Smilies nicht vergessen, manche hier bekommen die Ironie in Deinen Beiträgen nicht mit und denken, es ist ernst gemeint

MBaetz

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wenns ein so tolles Ermittlerteam gibt, ist dies in der Pflicht, erstmal jeden der einen solchen Löscher einmal legal erworben hat, ausfindig zu machen und anzuschreiben, dann sind die Leute (ich also auch) darauf hinzuweisen das die Halon Löscher verboten sind, mit dem Gesetz dazu. Dann auf Nachfrage wie es bestraft wird ist ebenfalls Auskunft zu geben. Aber das ist alles wieder typisch neumodische Welt. Wenns brennt, lieber die Leute verbrennen lassen und bloß nicht den sooo gefährlichen Halon Löscher nehmen.
Ermittlerteam? Lachhaft sowas, wieder ein Verein zum Wichtigtun usw., was wird aus dem Staat noch mal werden? Wäre besser, es gäbe die DDR teilweise wieder, für die, die Sie wollen. Anders kann man das kaum noch ausdrücken.
Marlene

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Schwarztechnik hat sich wichtig. Seine angeblich ach so schwerwiegende Straftat wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, der Diebstahl einer Markenjeans, den er anführt, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Und nochmal: Die Verwendung und das Inverkehrbringen, nicht der Besitz eines Löschers sind überhaupt strafbar. Also: Das ist wieder mal der chinesische Sack Reis.
Gruß,
Marlene
DUOcalle601

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letztens bekam jemand post von einer ermittlungsbehörde
derjenige hatte bei ebay einen ungeöffneten DDR Feuerlöscher angeboten und dies wurde ihm zur last gelegt.

also so abwägig is das ganze nicht,

das moss

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Konsequenz: mit Löschern wird ab jetzt nur noch unter der Hand gedealt..... die liegen in NP (welch eine Ironie )dann nur noch unterm Tisch in der abgeschlossen Kiste.
Und wenn man vorbeigeht raunt einem einer zu: eh, man, was brauchst du?
HÄ???
Musst nur sagen, ich hab alles da, Chlorbrommethan, Bromid oder Halon? Was zahlste?

Marlene

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Ich weiß echt nicht, was ich noch machen soll: Ich habs doch oben geschrieben: DER GEBRAUCH UND DAS INVERKEHRBRINGEN SIND STRAFBAR. Bei ebay oder sonstwo verkaufen oder den Grill damit löschen ist verboten. Das Ding daheimhaben nicht.

Gruß,
Marlene

standard

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Wir haben´s mittlerweile begriffen, denke ich...

Bei Mossi´s Dealer-Szenario mußte ich unweigerlich an den Typen mit Trenchcoat und Schlapphut aus der Sesamstraße denken:
"Was, Sie wollen mir einen H.löscher verkaufen?!"
"Psst!"
"Haben Sie wirkl. einen hier für mich?"
"Genaaauuu!"

Christian K

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Registriert am: 27.04.2004


Ich schreib mal hier rein, offensichtlich haben einige ja Ahnung, auch wenns nicht um Feuerlöscher geht.

Weiß einer, wie es um die Mitführpflicht von Verbandskasten und Warnwesten und Warndreiecken in Deutschland aussieht?
Ich weiß bis jetzt nur, das in gewerblich genutzten Fahrzeugen mindestens eine Warnweste vorhanden sein muß und bei Motorrädern besteht keine Pflicht einen Verbandskasten mitzuführen.

Wie sieht das ganze denn nun bei Fahrzeugen aus, die unter die Führerscheinklasse L fallen? In unserem Kompakt-Schlepper ist nämlich nicht wirklich ein geeigenter Platz vorhanden, um Verbandskasten und Warndreieck unterzubringen.
Vom TÜV/Dekra wurde das Nicht-Vorhandensein noch nie beanstandet, vielleicht haben die aber auch keine Ahnung wie ich.
Warnweste muß wohl mitgeführt werden, da wir ja gewerblich mit dem kleinen Traktor fahren.

Murphy

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Registriert am: 21.03.2006


Ich kopiere dir ganz einfach mal den grundlegenden Gesetzestext der StVZO hier her. Was du wo mitzuführen hast wird in den weiterführenden Paragrafen in der StVZO beschrieben.
Wenn du dann dort selber weiter suchen würdest...

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§31b Überprüfung mitzuführender Gegenstände.

Führer von Fahrzeugen sind verpflichtet, zuständigen Personen auf Verlangen folgende mitzuführende Gegenstände vorzuzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands auszuhändigen:

Feuerlöscher (§ 35 g Abs. 1),

Erste-Hilfe-Material (§ 35 h Abs. 1, 3 und 4),

Unterlegkeile (§ 41 Abs. 14),

Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53 a Abs. 2),

tragbare Blinkleuchten (§ 53 b Abs. 5) und windsichere Handlampen (§ 54 b),

Leuchten und Rückstrahler (§ 53 b Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 und Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2),

Scheinwerfer und Schlußleuchten (§ 67 Abs. 11 Nr. 2 Halbsatz 2).

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