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Autor Thema: Rücklichtkappen
Andy05

Beiträge: 11
Registriert am: 15.01.2004


Sind die orginalen gelben Rücklichter der ersten 601 Reihe heute noch zulässig oder muß man die eitragen lassen?
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Unverändert: Es gelten die Vorschriften, die bei EZ des Fahrzeuges galten.
Waren sie dran, kannst du sie heute noch fahren. (wurden beim 601 eigentlich auch die Rückleuchten rot eingefärbt?)
Da ich mal vermute, dass du von ungarischen Nachbauten an einem (vermutlich) Spätachziger redest: Nein.

Dass die Ungarn sich mit dem "E15"-Aufdruck auf ihren Neuproduktionen ziemlich weit aus dem Fenster lehnen ist eine andere Geschichte, die aber die Händler mehr interessieren sollte als dich. Das spricht dich aber, wenns drauf ankommt, auch nicht frei.

Andy05

Beiträge: 11
Registriert am: 15.01.2004


Auf den Kappen steht DDR Ruhla usw. Und eine Wellenlinie und G08028. Also darf ich sie auch nicht auf meinen 86er Trabbi anbauen? Vorne habe ich diese halbrunden (auch aus der ersten Serie) drauf. Gefallen mir persönlich auch besser. Wenn nicht bekommt man die eingetragen?
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Du darfst sie bei Fahrzeugen bis Baujahr 1969 anbauen - beim Standard bis 1970.

1986 waren sie ab Werk nicht montiert - also geht es da auch nicht.

Übrigens - so einfach ist es noch nichtmal. Der aktuelle Fall: ein 1965er 601 sollte mit orangen Rückleuchten Vollgutachten in Dresden bekommen. Einheitlicher O-Ton mehrerer sächsischer Dekra-Abnahmeingenieure:
NUR mit Ausnahmegenehmigung der jeweiligen Landesdirektion zulässig (ex Regierungspräsidium). Der Grund: auch in der DDR wurden die Vorschriften so geändert, daß rotes Brems- und Schlußlicht zwangsweise gefordert war. Damit seien die orangen Kappen (angeblich) auch im Osten irgendwann unzulässig gewesen und es soll wohl auch eine Umrüstpflicht gegeben haben.
Letzteres bestreite ich zwar, aber man weiß ja nie. Eine Umrüstpflicht ist das eine - die Ersatzteilversorgung war etwas anderes.

Es gilt aber dennoch:
Wer mit orangen Originalkappen an passenden Baujahren sein Gutachten bestehen will, der benötigt eine Ausnahmegenehmigung der für ihn zuständigen Landesdirektion. Ansonsten gibts keine Plakette.

heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Diese Aufforderunmg halte auch ich für ein Gerücht, es sind bis nach der Wende Fahrzeuge mit orangen Kappen gelaufen.
Meine Zulassung und Gutachten brauchte auch keine Ausnahmegenehmigung. Das Rücklicht hat den roten Überzieher.
Mein 58er bremste bis 1991 regulär orange und blinkt sogar rot und das bleibt auch so.
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


In der BRD war orange bis irgendwann 80 oder 81 zulässig - Danny hatte den Termin mal bei einer Orangekappendiskussion mal geschrieben.

Jetzt könnte man vortrefflich darüber debattieren was zulässig wäre - die DDR-Variante (von der ich zwar weiß, eine richtige Umbauvorschrift noch nicht zu sehen bekommen habe) oder das aktuell geltende, sich teilweise mit dem Einigungsvertrag (inkl. Bestandsschutz) überlappende Recht mit der der Anfang-80er-Regelung.

Ich persönlich halte es so: Wer es ernst meint, hält sich an die alte Regelung bis 69/70.

Wer es aus optischen Gründen macht, wird so oder so Probleme haben - die meisten "Zwangsindividualisierer" tummeln sich nämlich in den Jahrgängen jenseits der 84 und sind damit eh raus.

standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Von einer UmrüstPFLICHT ist mir zu DDR-Zeiten auch nie etwas zu Ohren gekommen - orange bekappte 601er fuhren noch relativ häufig rum. Und das Rücklichtkappen gewiss nicht zu den wirklich seltenen ETs gehörten, merkt man heute noch an buchstäblich jeder Teilesammlung aus Garage oder Keller, die einem noch immer mal wieder zuläuft. 2 oder mehr Kappen oder gar kpl. RüLi´s sind eigentlich immer dabei...
Ich frage bei nächster Gelegenheit mal den Dekra-Mann meines Vertrauens, wie das hier gehandelt wird. Bei meinem 66er zumindest war das seinerzeit beim Vollgutachten kein Thema.
 

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