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Autor Thema: Nebelschlußleuchte und Rückfahrlicht
dustyn3105

Beiträge: 32
Registriert am: 18.09.2011


hallo... habe mir vor kurzem einen 601 S baujahr 88 gekauft... möchte ihn in einem monat zur dekra zur hu bringen, habe aber keine nebelschlußleuchte und kein rückfahrlicht... muss ich ie jetzt extra nachtrglich einbauen oder geht es noch ohne???

mfg dustyn3105

Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


Nein, musst du nicht.
Der wurde so in Verkehr gebracht und kann bis ans Ende seiner Tage so bleiben.
torschl

Beiträge: 6
Registriert am: 16.01.2012


Oh das wusste ich allerdings auch nicht! Ich muss auch bald durch die HU und habe schon gebangt... Habe mich aber auch gefragt, ob das dann nicht unter den Grundatz der Besitzstandswahrung fällt.

[Bearbeitet von torschl (19-01-2012 - 16:47)]

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Naja, das hat eher mit dem Einigungsvertrag zu tun. Dort steht sinngemäß drin, dass alle Fahrzeuge, die in der DDR zugelassen waren so auch in der Bundesrepublik betrieben werden dürfen.

Nachrüstzwang besteht bei Oldtimern im Allgemeinen nur bei Blinkern und Warnblinkern. Letzteres wird aber häufig nichtmal geprüft oder gern übersehen.

Rückfahrlicht und Nebelschlussleuchte sind aber auch in der BRD noch nicht soo lange Pflicht. Das könnte mit 88 knapp sein. das genaue Datum steht aber hier schon mehrfach irgendwo im Forum. Irgendwann Ende der 80er.

Murphy

Beiträge: 1.775
Registriert am: 21.03.2006


NSL ist Pflicht für alle Neuzugelassenen KFZ ab Bj. 1991.
Toni

Beiträge: 5.932
Registriert am: 23.10.2005


wars nicht 01.01.1990? hatte mich da mal belesen wegen meinem 1990er, aber weiß es auch nichtmehr genau.
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Mir war auch so als ob es noch Serien-601er gibt, die sich auf den Einigungsvertrag berufen müssten, wenns ernst wird.
Murphy

Beiträge: 1.775
Registriert am: 21.03.2006


mein Cabrio Bj. 90 unterliegt nicht der Pflicht. Der Tüver hat extra nachgesehen.
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


So, hab noch mal vertrauenswürdige Quellen durchsucht.

TÜV süd nennt für NSL den 1.1.91.
Das spielt für 601er also keine Rolle weil sie alle älter sind und 91er 1.1er haben sie ja auch serienmäßig.

Das Problem sind die RFSW (selbes Dokument), die sind seit 1.1.1987 Pflicht an Neufahrzeugen.
Hier bilden die DDR-Fahrzeuge aber eben besagte Ausnahme.

[Bearbeitet von Chris601 (19-01-2012 - 06:26)]

 

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