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Autor Thema: Tüv will über 620€ für Inbetriebnahme
DerAlltagsfahrer

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Hi. Ich bin hier langsam echt am Ende mit meinem Latein.

Ich bin gerade dabei einen anderen Trabanten auf die Straße zu bringen. Er hat Westbrief der 1998 entwertet worden ist. Er ist BJ '86.

Jetzt habe ich das ganze Prozedere gemacht: Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen geholt, HU, AU, und Begutachtung als Oldtimer, weil Umweltzone. Das hat bis hierher nur beim TÜV 277€ gekostet. Jetzt sagt mir die Tante beim Zulassungsamt, dass die aber ein Vollgutachten brauchen, weil der alte Brief ja entwertet worden ist ende der 90er. Der Tüv Heini war vollkommen verdutzt und verstand überhaupt nicht, warum und wieso, bis er verstanden hat, dass das Fahrzeug nicht mehr im Fahrzeugregister ist. Wo ich mir so denke: Er weiß, dass es wieder auf die Straße sollte, das Auto. Er hatte den Brief mit der abgeschnittenen Ecke in der Hand. Mit dem Stempel "Gelöscht nach §21 StVZO" Warum sagt mir dann keiner, dass man den noch extra begutachten soll. Da frag ich noch extra "Ist jetzt alles fertig?".

Jetzt frage ich die Leute was ich da jetzt noch lassen muss, und die sagten, ja die HU und die AU verrechnen wir dann, aber rechnen Sie noch mit ca. 350€ die Sie noch zu bezahlen haben....

Jetzt die Frage: Ich habe mich mal etwas über das Vollgutachten belesen. Da geht es wohl nur um die ECE-Regelungen. Aber meines Wissens hat die DDR sich der Norm angepasst bzw. wurden evtl. Ungleichheiten im Einigungsvertrag akzeptiert. Folglich ist das Fahrzeug ja auch ECE-Konform mit dem Stand von 1986. Warum dann jetzt dieser Preis? da fallen doch keine Ausnahmegebühren mehr an, weil das ja immerhin alles den Standards entspricht.

Toni

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SO viel Geld hab ich noch nie zu einer Prüfstelle geschleppt.. die spinnen!

Ist ein Brief vorhanden, reicht grundsätzlich eine HU, Vollabnahme ist nicht mehr nötig. Letztes Jahr wurde sogar mit einem DDR-Brief ein Auto ohne Vollabnahme zugelassen.
Die Daten werden eh nach 7 Jahren gelöscht in Flensburg, egal ob du einen Brief hast oder nicht.
Nachzulesen dort, gibt dir die dortige GTÜ-Prüfstelle auf Anfrage bestimmt auch schriftlich.
https://www.facebook.com/oldtimertankstelle/posts/10154334474522683

TV P50

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Ich würde damit zum Amtsleiter der Zulassung gehen und dann folgendes vorzeigen:

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__14.html

Die Dame bei der Zulassung hat unrecht. Es gibt auf diesen Ämtern immer wieder Mitarbeiter, die nicht entsprechend geschult sind, oder bei der Schulung nicht aufgepasst haben.
DIe FVZ (Fahrzeugzulassungverordnung) sagt sehr genau was muß und was nicht.
Entscheident ist §14 Absatz 6:

quote:
(6) Soll ein nach den Absätzen 1 bis 3 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen, § 6 gilt entsprechend. Eine Wiederzulassung kann abgelehnt werden, wenn die vorgelegte Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit einem Aufdruck „Verwertungsnachweis lag vor“ versehen ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich durch Abschneiden der unteren linken Ecke entwertet wurde. Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 3 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.

Da steht eindeutig, dass, man wenn man Papiere hat, eine normale HU nach §29 reicht und erst wenn mann keine Papiere hat der §21 (Vollabnahme) zur Anwendung kommen muß.
Die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs...ist in diesem Fall dein West-Kraftfahrzeugbrief.

[Bearbeitet von TV P50 (10-02-2017 - 20:28)]

DerAlltagsfahrer

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Nur der wurde 1998 in meinem Falle ja entwertet, indem die Ecke unten abgeschnitten worden ist. So zumindest die Dame im Amt.
DerAlltagsfahrer

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Aber im Text heißt es ja: Wenn "Verwertungsnachweis UND ZUSÄTZLICH Ecke ab, dann..." Aber in meinem Falle ist ja nur die Ecke ab.
TV P50

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Ja und einen Satz weiter steht das man dann §29 (normale HU) machen muß. Kein §21 Vollgutachten

Gemeint ist auch, wenn ein Fahrzeug mit noch gültigem Tüv abgemeldet wurde mit Verwertungsnachweis lag vor und Ecke ab, dann kann die Wiederzulassung verwehrt werden und eine neue HU gefordert werden.

DerAlltagsfahrer

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Werde Montag da mal wieder etwas betonter auftauchen. Denn normal haben die es ja wohl nicht verstanden. Und wenn die die Paragraphen nicht verstehen wollen, werde ich mal wieder einen Rechtsanwalt aufsuchen... In Marburg bruchte ich bisher bei JEDEM Amt einen Rechtsanwalt, weil hier niemand geltendes Recht versteht (oder verstehen will).

Ich habe mir schon gedacht, dass da was nicht in Ordnung ist. Aber ich brauchte vorhin erstmal eine Minute um erstmal wieder runter zu kommen.

Denn wenn ein Amtsidiot einem unter die Nase bindet, dass die eh schon um die 400€ teure Aktion, also das ganze von Kurzzeitkennzeichen über TÜV mit H-Kennzeichen und dann später der eigendlichen Zulasssung (inklusive mal wieder einer AU von einer anderen Werkstatt weil Mister TÜV mit dem Gerät und dem Trabi natürlich nicht umgehen konnte) sich dann nochmal um 350€ erhöhen soll, da bekommt man natürlich vor den Säcken erstmal etwas Schnappatmung.

Wenn man überlegt, dass die finale Vorbereitung des Fahrzeuges gerade mal 300-350€ + hier und da Kleinkram gekostet hat, weil die Basis sehr gut war, und nur so banalitäten wie Bremsen Lenkung etc etc. gemacht werden mussten, und der Rest noch super in Schuss war, und nur etwas Pflege gebraucht hat, und das Meiste schon wieder in irgendwelche Beamten versenkt wird... Aber nun habe ich mich erstmal wieder beruhigt, und werde mal schauen, was die Herrschaften zu den von Euch zitierten Paragraphen sagen.

hotwheelz

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Schon bei den 277€ für HU/AU/§23 hätte ich das Weite gesucht, weil der 23er ja schließlich schon die HU beinhaltet. Macht bei uns hier im Normalfall 92€ für den §23 und 38€ für die AU.
DerAlltagsfahrer

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Ja der Preis war ja auch so grob um die 100€ für die HU und AU.DAZU kam beim TÜV ja nochmal die Oldtimerbegutachtung. Ob das jetzt so korrekt berechnet ist, sei' mal dahingestellt. Ich war ja auf die Herrschaften angewiesen, weil das Fahrzeug ja immerhin auf eigener Achse mit Kurzzeitkennzeichen den Landkreis nicht verlassen darf, wenn es keine HU/AU hat.
pesechszig

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Soviel ich weiß, darf man mit dem alten entwerteten Kennzeichen alle Fahrten unternehmen, welche zu einer erneuten Zulassung nötig sind.
DerAlltagsfahrer

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Da gab es kein Kennzeichen zu von den Trabi. Nicht mal die DDR-Bleche. Er halt da, hat einen Brief mit der Ecke abgeschnitten (rechte ecke) und sonst nichts. Hat HU, AU, und Oldtimergutachten. Aber Vollgutachten wollen die von der Behörde jetzt noch haben, und der TÜV will dafür nochmal 350€. Am Dienstag soll ich da hin, brauche nicht mal das Auto mitbringen. Zitat: "Ja wir haben den doch schon gesehen, kommen Sie einfach vorbei wir stellen ihnen da was aus, aber stellen Sie sich auf ca. 350€ Gebühren ein.
Toni

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350 für was? Eine Vollabnahme kostet auch im die 100€. Zu welchem Verein fährst du?
DerAlltagsfahrer

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TÜV. Weil die haben den ja schon überprüft. Morgen läuft mein Kurzzeitkennzeichen ab. Aber der Typ der das darf war jetzt Freitag und Samstag nicht da. Und Montag auch nicht. (Aussendienst)

Ich werde auch darauf bestehen, dass das nicht mehr kostet. Immerhin muss bei einem Trabant nichts "spezialabgenommen" werden. Das Ding ist voll mit EG Typennummern an Scheinwerfern etc.

Zitat am Telefon: "Ja normalerweise gehen die Vollabnahmen bei 400€ los" "aber sie haben ja schon HU und AU, das verrechnen wir. Also gehen Sie mal so von 350€ aus.

Kann mir jemand mal irgend welche Paragraphen für den TÜV-Onkel geben, damit der mich höchstens mit ca. 100€ berechnet?

TV P50

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Wozu willst du denn zum Tüv? Deine Zulassungstelle hat falsch gehandelt. Warum willst du deren falschen Anweisungen auch noch folgen?

Geh zur Zulassung und verlange den Geschäftsstellenleiter und schildere dein Problem. Und wenn er nur halbwegs kompetent ist, so wirst du deinen Wagen zugelassen bekommen. Wenn er nicht gleich darauf anspringt, dann zeige ihm den §14 der FZV. Und er soll dir ggf. erklären, warum sie ihn nach diesem § nicht zulassen wollen.

DerAlltagsfahrer

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Ich habe ja erstmal den Montag Zeit, da der TÜV ja erst am Dienstag mich da haben möchte.

Wenn ich den Montag überredet bekomme, hat sich das dann ja auch erledigt.

DerAlltagsfahrer

Beiträge: 604
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Könnte das hier hilfreich sein, wenn ich da morgen wieder auftauche?
https://dl.dropbox.com/s/vi3qznncvj8xge1/KTA_P_601_L.pdf?dl=1

Soweit ich weiß, ist das gleichzusetzen mit einer EG-Typengenehmigung oder wie das heißt.

DerAlltagsfahrer

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Okay. Ich habe mal etwas vorbereit. Mein Kennzeichen habe ich jetzt endlich bekommen.

Ich habe einfach folgendes nochmal schriftlich festgehalten, nachdem ich die halbe Nacht im Internet Gesetze gelesen habe, und denen nach ca. 10 minütiger Diskussion den ausgedruckten Zettel (mein Link zur KTA in gedruckter form) vor die Nase gesetzt:

Schriftliche Stellungnahme zur Ablehnung einer Untersuchung nach §21 StVZO
und Antrag zur Zulassung im Kreis Marburg Biedenkopf

Sehr geehrte Damen und Herren der Zulassungsbehörde des Landkreises Marburg Biedenkopf,
hiermit widerspreche ich der Aufforderung mein Fahrzeug zur Untersuchung nach §21 StVZO
zu bringen, da bereits alle erforderlichen Nachweise erbracht sind.

Dazu gehören:
-DDR Typengenehmigung
-gültige neue Hauptuntersuchung nach §29 StVZO
-gültige neue Abgasuntersuchung
-Gutachten gemäß §23 StVZO zur Erteilung des "H-Kennzeichens"

Der §21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge, im konkreten Falle
handelt es sich aber um einen Fahrzeug Typ, dem eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder
Typengenehmigung vorliegt.

Dazu ist wichtig: Zitat aus Absatz 1a:
Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oder liegt eine Einzelbetriebserlaubnis
nach dieser Verordnung oder eine Einzelgenehmigung nach
§ 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vor, ist eine Begutachtung nur zulässig,
wenn die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 erloschen ist."

Da es sich hier um eine Allgemeine Betriebserlaubnis auf nationaler Ebene handelt die seit 1990
in der Bundesrepublik Deutschland, mit dem Beitritt der DDR, bis zum heutigen Tage gültig ist,
ist nach §21 StVZO die Begutachtung nicht zulässig.

Gemäß Einigungsvertrag [Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B: Straßenverkehr Abschnitt III Nr. 2 (23)
bzw. (25)] sind Allgemeine Betriebserlaubnisse
(nachfolgend DDR-ABE, § 1 der 3. DB zur StVZO der DDR)
und Einzel-Betriebserlaubnisse (nachfolgend DDR-BE,
§ 2 der 3. DB zur StVZO der DDR) vorschriftsmäßig im Sinne von
§ 19 Abs. 1 StVZO, wenn die dazugehörigen Fahrzeuge bis zum 30. Juni 1994
(DDR-ABE) bzw. 31.12.1991 (DDR BE) erstmals in den Verkehr gebracht wurden.

Im vorliegenden Fall sind folgende Daten heranzuziehen:
KTA: (ABE/EG) 849-1 (ZU 18-20:Auch 3510*ZU U.3:Aussengeräusch*
Typnummer 2 02 03 7
(Trabant 601 L ~600ccm 19kW Ab Bj 1975)

Diese Daten liegen dem KBA [Aussenstelle Dresden] vor.

Zur Zulassung relevant:

FZV §14 (6)

"Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden
und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung
über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden,
ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden."

Da hier im konkreten Fall zwar die Daten bereits aus dem Fahrzeugregister gelöscht worden sind,
aber eine Datenbestätigung durch das KBA (früher KTA [DDR]) über die o.G. Typengenehmigung
erfolgen kann, und es sich um KEINE Einzelgenehmigung handelt, da sich das Fahrzeug in unverändertem
Originalzustand befindet, (Siehe Gutachten nach §23 StVZO ["Oldtimergutachten"]) ist ein Gutachten gemäß § 21 StVZO NICHT erforderlich.

Der Paragraph trifft nur auf Fahrzeuge zu, von welchen die Daten bereits aus dem Fahrzeugregister gelöscht worden sind, UND ZUSÄTZLICH keine
weiteren Daten wie Typengenehmigung durch das KBA, oder eine Einzelgenehmigung erfolgen kann.
Folglich trifft der o.G. Satz aus §14 (6) auf den konkreten Fall nicht zu, und zu einer Zulassung sind somit keine weiteren Gutachten von Nöten.

Folglich beantrage ich hiermit, dass ich mit den nötigen Dokumenten, auf gewöhnlichem Wege in der Zulassungsstelle meine Zulassung durchführen kann.

Beppo

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Registriert am: 01.10.2000


Glückwunsch! Gute Arbeit.

Was mich interessiert: Wie haben die Sachbearbeiter/innen reagiert, als du das Schreiben vorgelegt hast? Wie ging es ab diesem Moment konkret weiter?

DerAlltagsfahrer

Beiträge: 604
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Die meinte mit mir zunächst (wieder) zu diskutieren, dass ich es doch machen muss, also das §21 Gutachten.

Dann habe ich grob aus dem Kopf raus zitiert was der §21 wirklich ist, und die Typenblätter vom KTA rausgeholt, und gesagt: "Das sind Einzelabnahmen was Sie hier fordern, das ist aber ein Fahrzeug von der Stange. Dann hat die Tante gesagt

"Moment, ich bin gleich wieder da..." ca. 5-10 Minuten später kommt eine andere Person mit dazu, die dann die alte, undterdessen langweilige Geschichte mit dem entwerteten Fahrzeugbrief, und dass der ja verschrottet sei.

Ich erwiederte darauf: "Wo ist der denn verschrottet, steht das irgendwo?, Nein! Da steht nur gelöscht. Und wenn ich ein Fahrzeug abmelde und es nach sieben Jahren gelöscht wird, ist es noch lange nicht verschrottet!".

Die ordinäre Antwort darauf: "Ja aber offensichtlich sollte er doch verschrottet werden..."..

Drauf meine Antwort: "Schön, dass Sie jetzt Tatsachen erfinden oder interpretieren, die sich ausserhalb der tatsächlich vorliegenden Fakten befinden. Aber um die Diskussion hier gleich von Anfang an auf die Fakten, und nicht auf das, was hätte sein können zurückzuführen, habe ich mein Anliegen und meine Kritik an der aktuellen Vorgehensweise noch einmal schriftlich."

Ich habe das Dokument zusammen mit der KTA wieder zurück überreicht. Darauf hin haben die beiden sich wieder zurückgezogen und gesagt, wir müssen das mal kurz hier intern klären... Es hat bestimmt nochmal 15 Minuten gedauert, dann tauchte die dazugekommene Person wieder auf, und meinte: "So wir haben das jetzt einfach mal so als Bestätigung ausgewertet, und alles vorbereitet: Hier ist Ihre Wartenummer, damit gehen Sie rein, und dann läuft alles seinen Gang..."

Das war dann die ganze Geschichte.

Elfriedewilli

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..... puh, die sind ja mindestens genau so anstrengend wie die Schwachmaten des Kreis Mettmann (NRW).

Warum klappt das in manchen Landkreisen alles problemlos, unkompliziert und freundlich, und in anderen Landkreisen sitzen nur auf Krawall gebürstete Vollpfosten?

Glückwunsch!

DerAlltagsfahrer

Beiträge: 604
Registriert am: 26.01.2014


Das weiß ich garnicht, warum es da solche Nachtwächter gibt.

Viel schöner ist es, wenn man auf den Zulassungsstellen jemanden kennt, der die DIN-Kennzeichen noch abstempelt. Denn die FE-Schrift mit dem Eurobalken ist ja nun wirklich nicht hübsch. DDR-Bleche gehen ja garnicht mehr leider. Aber wenigstens die DIN-Schilder bei H Kennzeichen wären schön. Aber angeblich gab's das mal hier in Hessen, gibt's aber unterdessen nicht mehr.

 

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