Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


Suche:
 
Autor Thema: "Vorübergenend Stillgelegt" länger als 1,5 Jahre
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Ich habe da eine Idee..

Beim Trabi dürfte es bei mir keine Probleme geben, weil ich den innerhalb der 18Monate der "vorübergehenden Stillegung" hoffentlich aufbauen und wieder zulassen kann.
Beim Moskwitsch weiß ich nicht, ob ich das in den 18Monaten schaffen kann, möchte den aber nich nach §21 neu zulassen müssen und auf mein schönes Kennzeichen verzichten.
Gut, man könnte ja die Kiste einfach nur mal 'n Tag zulassen und hat dann wieder 18 Monate. Ist der TÜV, oder noch schneller de AU, abgelaufen und die Kiste zerlegt, siehts dumm aus, dann laufen die 18Monate langsam aber stätig ab...
Da kam mir eine Idee
Was spricht denn dagegen, ein Fahrzeug, daß man über einen längeren Zeitraum beispielsweise restaurieren will, auf Saison zuzulassen? Die kürzeste Zulassungszeit sind 2 Monate. Also zulassen von 5-6 oder so, jedes Jahr für 2Monate zahlen (der einzige Haken) und Tüv und AU einfach ablaufen lassen. Jetzt kann keiner mehr die Kiste ganz abmelden und wenn se irgendwann wieder fertig is einfachen TÜV und AU, wieder so zulassen, wie man will und fertig, wenn ein Auto, was in der Werkstatt steht keinen TÜV hat dürfte doch keinen interessieren und es merkt doch auch gar keiner... müsste doch gehen, gelle?
Auf die Art kann man auch ohne TÜV und AU einige Zeit verbringen.
Denn wenn ich heute bei einem Auto TÜV und AU mache, danach stilllege und beginne zu zerlegen, läuft de Zeit, 12 Monate später kann ich die Kiste ja nochmal für 'n Tag zulassen (hab ja noch TÜV und AU Bestätigung, das Auto wolln se ja nich sehen) und habe meine 18Monate wieder also das erste Jahr+anderthalb macht max. 2,5 Jahre, die man ohne Tricks rausholen kann und wenns länger sein soll, die Saisonzulassung, daß müsste man sich aber eben noch in den ersten 12 Monaten, in denen man noch TÜV und AU hat überlegen...

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


ja und nun? kannste doch machen - was spricht dagegen?
pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


...vielleicht, daß 2 Monate nicht gehen. Meine doch, es sind drei, oder?
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


nee, sind mindestens 2 und maximal 11
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


nene, du kannst schon alle möglichen Monate zulassen also 2-11 Monate spricht also nix gegen 05/06 (alles von Mai-Juni) oder 07/05 Alles von Juli bis Mai nächstes Jahr. Das geht schon.
Rainman

Beiträge: 483
Registriert am: 10.04.2002


Hallo,

was gibt es noch für Nachteile ausser dem "Verlust" des Kennzeichens? Hab meinen 1.1er im Moment auch abgemeldet - oder stilgelegt..? Weis den Unterschied immer nicht aus dem Hut - also jedenfalls so, dass ich ihn wieder anmelden kann (Papiere hab ich mitbekommen). Diesen August müßte ich wieder zum TÜV. Hab aber erst im Winter wieder Zeit mich mit meinem Gutsten zu befassen und ihn im nächsten Jahr wieder anzumelden...gibt es da irgendwelche Probleme weschens dem TÜV?
Hab in dieser Hinsicht keine Ahnung. Vielleicht kann mir von Euch jemand dieses - für mich jedensfalls - Wirrwar erklären?

Danke...

Salve Jan

pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


na denn. Hab mich wegen meines Käfers mal erkundigt, in VIE wollten sie mir min. 3 Monate andrehen... aber gut zu wissen
Trabbifahrer

Beiträge: 587
Registriert am: 24.12.2000


...vom Prinzip klingt die Idee gut.

aber wenn du den Wagen nach 10 Jahren wieder zuläßt, müßtest du theoretisch noch ein Bußgweld einplanen, da, dich die Werkstatt, welche dann die AU durchführt, melden müßte. Bei der AU ist es eigentlich kein Problem, die meisten Werkstätten vergessen das melden.
Aber was passiert mit dem TÜV?

Wenn du keinen Prüfer des Vertrauens hast müßte dich der nette TÜV-Onkel anzinken, wegen HU-Terminüberschreitung, und das wird dann länger als 8 Monate sein, also mit Punkt in Flensburg. ber abgesehen von dem Bußgeld scheint Deine Idee recht plausibel zu sein.

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


wenn du ein fahrzeug ohne TÜV nicht bewegst, kann dir doch keiner was, oder? und zurückdatiert werden max. (glaube) 11 Monate. also neu TÜV und AU und fertig, wenn de de Plaketen abkratzt, wissen die eh nimmer, wann TÜV war...
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Also bei meinem war die letzte HU und ASU 1993 als ich ihn gekauft hatte. Der stand Jahre lang angemeldet in der Garage.

Gleich nach dem Kauf hatte ich eine Dame von der Zulassungsstelle angerufen und ihr den Fall erläutert. Diese sagte mir, dass es günstiger sei, ihn abzumelden und dann mit dem Ding zum TÜV zu fahren um ihn dann wieder anzumelden. Ansonsten wurde mir der TÜV alles ab 1995 anrechnen. Somit hätte ich 3x HU-Gebühren zahlen müssen und dann noch die ASU-Gebühren in entsprechender Anzahl. Folglich können die also mehr als 11 Monate zurückdatieren.

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


wollense manchmal... ob "können" ist leider etwas unklar. da sind inzwischen einige Verfahren anhängig wegen dieser Doppel- bzw. Mehrfachkassiererei. die meisten Bundesländer sind inzwischen dazu übergegangen, nur noch maximal einen Zeitraum (24 Mo / 12 Mo) minus 1 Monat zurückdatieren zu lassen (oder eben Saarland u.a. gar nicht)...
wenn die Plakette abgekratzt ist, gibts immer noch den fehlenden Stempel im Fahrzeugschein!
die Prüfer müssen niemanden anzeigen wenn er Fristen überzogen hat. lediglich bei absolut verkehrsuntüchtigen Fahrzeugen sind sie verpflichtet, das Bärchen vom Nummernschild zu kratzen und eine zwangsweise Stillegung einzuleiten
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


nu hab ichs auch mal wieder probiert... heute einen HP400 gekauft, der 1992 das letzte Mal beim TÜV war, aber seitdem immer angemeldet stehen blieb. der Prüfer hat 1x kassiert und auf 04/04 geklebt... hat mir im übrigen aber auch bestätigt, daß im Land Brandenburg dazu aufgefordert wird, zurückzudatieren, sogar so oft wie angeblich "versäumt"... da er aber genausowenig einsehen würde wie ich, daß ich für die Anhänger-HU 4x bezahle, hat er die Empfehlung eben nicht befolgt bzw. die Richtlinie als solche und nicht als Gesetz gesehen...
 

Springe zu:

Impressum | Datenschutz