Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


Suche:
 
Autor Thema: Was meint ihr dazu?
Barnie

Beiträge: 189
Registriert am: 21.08.2002


Naja, bisschen groß.

Nichtsahnend ohne vorherigen Strafzettel, bekam ich 4 Wochen, nachdem das passiert sein soll, diesen Brief.

Zuerst habe ich gar nicht gewusst, was ich mit der Entsorgungs GmbH zu tun hatte.

Der Trabbi stand in einer Einmündung, gebe ich ja zu, 100 m weiter ist bloss eine Stellfläche für Gartenbesitzer.

Jeder Pkw konnte dort noch durchfahren.
Fusssweg war auch nicht zugeparkt.

Das Problem liegt daran, dass 5m!, jawohl 5m weiter! die Mülltonnen stehen und die Müllmänner nicht rückwärts reinfahren konnten, sondern die Tonne nach vorne rollen mussten.

Ort des Geschehens war auch genau vor dem Fenster, die Bauleute die mit größeren Fahrzeugen manchmal durchmüssen, hupen oder klingeln und dann wird weggefahren.

Es war übrigens Freitag der 13.

(zähneknirsch)

[Bearbeitet von Barnie (29-10-2002 - 14:37)]

Stahlente

Beiträge: 294
Registriert am: 27.06.2002


da is och `n rechtschreibfehler drin...jaja...kunden schickts arbeitsamt..neenee
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


und?? wo ist das Problem? Fehler gemacht-> Strafe!

Willst du etwa verlangen, daß die Müllleute sagen... "ooooch, da parkt einer. najaa, nich so schlimm, warten mer mal 10 minuten, oder klingeln mal bei irgendjemandem..."

hey, wenn die ihren job nich (richtig) erledigen können, wird was dagegen unternommen!

Wenn DU mal LKW fährst und es eng wird oder wenn DU auich nur mal einen Kinderwagen über einen zugeparkten Gehweg schieben musst wird sich deine Sichtweise PLÖTZLICH ändern und dann sind es diese DOOFEN PKW-Fahrer...

Also. REGELN sind REGELN, nicht grundlos! und wer sich denen wiedersetzt, wird bestraft, und das ist auch gut so! Schließlich haben wir nicht Sitten wie in Bukarest auf unseren Straßen!

Stahlente

Beiträge: 294
Registriert am: 27.06.2002


naja...und 20euros sind glaub ich auch zu verschmerzen

[Bearbeitet von Stahlente (29-10-2002 - 18:27)]

Barnie

Beiträge: 189
Registriert am: 21.08.2002


Ist auch nicht als Be- und Entladezone gekennzeichnet.
Wenn ich irgendwas falsch gemacht habe, werde ich das auch einsehen.
Hier stellen sich Bedienstete der Stadt über den normalen Steuerzahler.
Muss ja doch irgendwie gegangen sein, die Tonnen haben die ja leer gemacht.

Wenn ich schreibe 5m bis zur Gitterbox (eingezäunte Tonnen), dann sind das 5m.

Wenn ihr dort geparkt hättet, dann würdet ihr auch sauer sein.
Es ist eine Verwarnung aber da steht nichts von Falschparken.

Wahrscheinlich haben seine Fahrkünste dort nicht mehr ausgereicht, vorbeigekommen ist er nur nicht so leicht.

Rex

Beiträge: 1.449
Registriert am: 29.11.2000


Also wenn ich lese, was die da als Beweismittel anführen, dann stehen mir die Haare zu Berge. Kommt das Schreiben überhaupt vom Ordnungsamt (Kontonummer?), oder sind da Stralsunder Abzocker am Werk?
Und wenn Du sagst, da war nichts, dann solltest Du vorerst auch nichts bezahlen, sondern erst mal einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht beauftragen.
Der kann dann aufklären, wer was wem angezeigt hat, und was überhaupt genau los war. Und entsprechendes veranlassen, je nach Lage. Haste nicht 'nen Schwager, der Rechtsanwalt ist? Falls Du aber selber meinst, da könnte was dran sein, dann bezahl die 20,- Euro einfach und gut ist.
meumi

Beiträge: 100
Registriert am: 01.02.2002


Ich musste auch schonmal Geldbuße zahlen, weil die Müllmänner nicht durchgekommen sind.
ABER: Da war eigens für den Tag der Müllabfuhr ein Parkverbotsschild mit eingegrenzter Zeit angebracht worden.
Ergo: Wenn da kein Schild steht, würde ich auch nicht zahlen! Wenn die Müllmänner dort für den LKW zum Rüchwärtsschieben oder Wenden ein eingeschränktes Halteverbot benötigen, sollen die städtische Müllabfuhr eines beantragen!! Denn die Zeiten der Entleerung sind in aller Regel regelmäßig (guter deutsch). Denn wenn ein Auswärtiger dort stehen würde, könnte er es nicht erkennen, auch nicht, wenn er die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt nicht außer Acht lässt.
Little

Beiträge: 1.815
Registriert am: 04.09.1999


hier wird es interessant, denn es handelt sich um eine reine ANSICHTSSACHE!!!

und am ende geht es nach der MEINUNG des Richters.

Da kannst du glück haben, und der Richter stellt das Verfahren ein, da an einer Verfolgung des geringen Verstoßes kein öffentliches Interesse besteht, oder der Richter ist doof und lässt alles beim alten. Da hast du dann die Möglichkeit deinen Widerspruch gegen den busgeldbescheid zurückzunehmen und zahlst dann nur noch 3 mal 30 mark für die einladungen der zeugen (du, der müllman und der zeuge) plus den busgeldbescheid (60 oder 70 mark) plus die fahrtkosten und arbeitsausfall der anderen beiden zeugen, insofern die diese geltend machen. insgesamt kommst du also mit 150 bis 400 mark hin, wenn du verlierst.
wenn du gewinnst sparst du 40 mark....

ich habe selbst schon 4 verhandlungen wegen falschparken durch (und habe nicht ein einziges mal davon falsch geparkt) und davon 3 mal verloren und ein mal wurde es eingestellt (gewonnen)....


Ach, und das dir der richter recht gibt ist fast ausgeschlossen, weil das normalerweise nicht vorkommt.

als erstes musst du dir vom richter den vorwurf anhören, warum du ihn wegen 20 euronen belastest...

[Bearbeitet von Little (30-10-2002 - 19:08)]

bernd

Beiträge: 372
Registriert am: 28.05.2002


also wenn du verkehrsrechtschutz hast baischspiel ADAC dann geh zum anwalt der sagt dir ob eine klage erfolg hat oder nicht kostet dir kein pfennig . die verträge der entsorgungs-firma sind knab bemessen da zählt jeder meter lassen sich auch jeden meter oder jede stufe bezahlen ist halt so keiner will mehr machen wie er bezahlt kriegt

[Bearbeitet von bernd (31-10-2002 - 11:06)]

Little

Beiträge: 1.815
Registriert am: 04.09.1999


ja, viele rechtschutzversicherungen greifen nicht im ruhenden (parken) verkehr und zahlen auch nur bei erfolgsaussichten und bei 20 euros wird dir kein anwalt erfolgsaussichten bescheinigen... (weil er den sinn nicht sieht und in anderen finanziellen dimensionen lebt).
 

Springe zu:

Impressum | Datenschutz