Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: Rechtliche Bedenken
meisterB

Beiträge: 1.220
Registriert am: 08.08.2001


Habe ein Problem: Ich habe noch papiere von nem stillgelegten Trabi (der is total Zerlegt, und zersägt). Nun will jemand in der Schweiz die Papiere haben, aber ich habe Bedenken. Seine E-Post:
"Ich habe keinen Papiere mehr, weil der Trabi aus der slowakei kommt. Ich habe damals die papiere kopiert. Die originale wurden in der slowakei vernichtet. Die kopien sind ungültig, weil sie nicht öffentlich beglaubigt worden sind....

Was die übergabe von papieren betrifft. Ich sehe da keine rechtlichen Probleme. Oder steht dein Name in deinem Papie`!?
Ich habe den Trabi ja auf einem schrottplatz gekauft mit diesen Papieren....das kann ja keine probleme geben?! Deiner ist ja nicht mehr vorhanden. Daher gibt es keine 2 trabis mit der selben fahrgestellnummer....

Den trabi bringst du ohne weitere in die schweiz. Druckst einen Kaufvertrag aus untrschreibst ihn. und schon hab ich ihn gekauft. ich bin dann mit ihm vor x jahren in die schweiz gefahren, als er noch auf den vorbesitzer zugelassen war "

Was sagt ihr dazu?

X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


Die Papiere darfst Du nur als Papiere verkaufen.
Eine wissentliche Weitergabe der Papiere mit dem Hintergrund eine Karosse in die Papiere zu setzen ggf. Die Fahrgestellnummer zu ändern, stellt eine strafbare Handlung nach Strafrecht dar. Hierbei hndelt es dann um Betrug und Urkundenfälschung!

Mein Rat, Ich würde es nicht machen. Denn wenn Du es machst und andere bekommen davon Wind, kann es wie gesagt richtig Ärger geben. Mit der Schweiz gibt es Rechtsabkommen im EU Rahmen.
Vorsicht ist daher immer geboten.

MfG


X Men

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


kein Thema, mach nen Kaufvertrag über das Fahrzeug, überreich ihm Papiere und Nummern+Typenschild (die hast Du doch hoffentlich rausgetrennt und aufgehoben) und dann is gut...
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Ich kenne den guten Mann aus der Schweiz und stehe mit ihm in häufigem Kontakt. Ich denke auch, daß mit einem ordentlichen Kaufvertrag incl. Nummernbleche alles ok sein dürfte. Ich hab mir vom 66er Kombi auch alles rausgetrennt und den Westbrief aufgehoben.
IFA89

Beiträge: 395
Registriert am: 15.07.2002


Wo kein Kläger...da kein Richter !

Klar, es ist strafbar.
Aber eigentlich nur deshalb, um gegen kriminelle Handlungen wie Autodiebstahl etc. eine rechtliche Handhabe zu haben.

In deinem Fall hätte ich keine Bedenken, ich würde es machen (auch wenn nicht erlaubt)


Wenn man sich ansiehst, wie z.B. Vorkriegs-Oldtimer restauriert werden =

da wird um eine Fahrgestellnummer quasi ein komplett neues Auto gebaut, weil die Substanz total verrottet ist.

Wo will man hier die Grenzen ziehen ?
Dein Fall ist ja eigentlich ähnlich zu sehen.

WW Trabi

Beiträge: 1.027
Registriert am: 23.12.2001


interessantes Thema,das.Will mich ja nicht so weit rauslehnen,wegens Kritik und Deutsches Recht usw.,wer aber noch niemals in seinem Leben gegen bestehende Gesetze,ob bewußt oder unbewußt verstossen hat,der werfe den ersten Stein.Persönlich halte ich die Sache in Etwa wie IFA89,Politik und Wirtschaft machen uns die täglichen Schweinereien vor,verglichen damit ist eine sicher nicht legale Identitätsänderung eines Trabi's(spreche bewußt nicht von PKW)zum Zwecke des Erhaltes dieses Kulturgutes eher (wie sagt man gleich)PEANUTS.-Was für ein Satz-
oder Ich mach da aber mit,ist eine vollständiger Trabant Universal Bj.88,mit eingetragener Standheizung(ich weiß,is eh nicht mehr gültig),18 Monate Stilllegungsfrist endet April 04,verpackt in ein Luftpolsterkuvert zu haben.Wer Interesse hat,solls mailen.
seb

Beiträge: 863
Registriert am: 05.10.2003


Hallo Zusammen!
noch lustig, wenn man über sich selber im Forum lesen kann

Ich will niemandem Probleme bereiten. Wie wollen die hier wissen, ob die Plakette nicht schon von anfang an in meiner Karosse waren?!?

Ich möchte jediglich meinen Trabi zulassen können...es kommt dabei ja niemand zu schaden, oder?!?

Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Wenn sich die Schweizer Zulassungsbehörden nicht so eng hätten wegen ein paar kleinen Zweitaktern, wäre das alles nicht notwendig. Aber die wollen ja geradezu betrogen werden.

Bei uns dürfen Zweitakter nicht mehr erstzugelassen werden. Aber dort muß es ja unbedingt ein Oldtimer sein, sonst geht gar nix.
Folge: Etikettenschwindel wo man hinsieht. Und wegen insgesamt vielleicht 20 oder 30 Trabanten in CH so einen Aufriß zu machen begreife ich sowieso nicht. Da sind die Eidgenossen etwas engstirnig - scheint mir.
Oder sind Zweitakt-Motorsägen, Mopeds usw. auch verboten in den Bergen???

seb

Beiträge: 863
Registriert am: 05.10.2003


genau so ist es....ein riesen theater wegen einem Trabi...
aber, weil die sich damit ja eh nicht auskennen, merkt auch keiner, ob der Trabi aus dem jahr 1980 oder 1970 ist...
meisterB

Beiträge: 1.220
Registriert am: 08.08.2001


Alles klar... Was muß ich noch alles raustrennen, aus der Karosse??
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


Typenschild, Fg-Nr (daneben) und Fertigungsnr (auf dem Kotflügel)
phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


 

[Bearbeitet von phi (26-01-2014 - 15:47)]

 

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