Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: eben bei ebay......
trabiheizer

Beiträge: 561
Registriert am: 18.04.2005


wenn das mal keine Schnäppchen sind

ebay Link 1
______________________________

ebay Link 2

(link name geändert, Moderator)

[Bearbeitet von Frankenstein (05-10-2008 - 11:32)]

standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Die Farben mögen tatsächlich recht selten sein (vor allem in rosa hab ich diese Modelle noch NIE gesehen!). Aber der Preis...

Ist zwar nicht e-Bucht - aber heute auf dem Flohmarkt meinte ein sowjetisch stammender Händler auch, für ein total, sagen wir mal: restaurierungsbedürftiges 4-Takt-Motorenmodell 80 Öcken aufrufen zu müssen (verhandelbar auf 70 ) Die spinnen, die Russen...

Saxonier

Beiträge: 3.515
Registriert am: 10.09.2000


Wie wär`s damit
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=300264711378
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


He - genau so´n Ding hatte ein guter Bekannter meiner Eltern damals auch im Trabi. Der hat geschworen, daß es was nützt...
heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Hat man früher öfter gesehen.
Ich hab so ein Ding auch rumliegen. Ich werds wohl mal testen müssen.
seb

Beiträge: 863
Registriert am: 05.10.2003


http://cgi.ebay.de/Trabant-601-3-Oktober-DDR_W0QQitemZ130259979428QQcmdZViewItem?hash=item130259979428&_trkparms=39%3A1%7C66%3A2%7C65%3A1%7C240%3A1318&_trksid=p3286.c0.m14

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


http://cgi.ebay.de/HUNDEMANTEL-HUNDE-JACKE-REGEN-MANTEL-JOGGER-M15-GR-M_W0QQitemZ230299344325QQcmdZViewItem?hash=item230299344325&_trkparms=39%3A1%7C66%3A2%7C65%3A1%7C240%3A1318&_trksid=p3286.c0.m14

Bitte auch runterscrollen. Da wirds noch besser

Sachsenring601

Beiträge: 803
Registriert am: 17.12.2004


Schickes IFA F8 Modell!
Dabei hat es mit einem P50 viel mehr Ähnlichkeit!

http://cgi.ebay.de/IFA-F-8-Kombi-MODELL-DER-DDR-Nr-13_W0QQitemZ370098003531QQcmdZViewItem?hash=item370098003531&_trkparms=72%3A1229%7C39%3A1%7C66%3A2%7C65%3A12%7C240%3A1318&_trksid=p3286.c0.m14

[Bearbeitet von Sachsenring601 (18-10-2008 - 20:43)]

601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


Jaa, in nem Minitruck-Großhandel kann man fix den Überblick verlieren ...
phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170271505828

Sitze für den Taraband???

Könnte mit DER Artikelbeschreibung noch ein Schnäppchen werden, wenn jemand welche sucht.

601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


OFFTOPIC:

Ich hatte mal einen greisen Professor für Neurologie/Psychiatrie, der aus Sachsen stammte. Wenn der "Therapie" gesagt hat, klang das wie "Trabi". War jut!

standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


@phi: die Sitze sind tatsächlich ein Schnäppchen geworden. Wohl dem, der in der Nähe wohnt...
Sachsenring601

Beiträge: 803
Registriert am: 17.12.2004


Ich habe auch eben ein Schnäppchen gemacht...
In der letzten Minute habe ich bis auf 670 € gesteigert, aber soweit wollte keiner mit!
Nun habe ich das Angebot für die Hälfte!
Ich habe erst ein Angebot für meine machen lassen: "1 Stück verchromen 150.-€)

http://cgi.ebay.de/DKW-IFA-F-8-F-9-4-Stossecken-neu-verchromt-1A-Zustand_W0QQitemZ150304750229QQcmdZViewItem?hash=item150304750229&_trkparms=72%3A1229%7C39%3A1%7C66%3A2%7C65%3A12%7C240%3A1318&_trksid=p3286.c0.m14

Sachsenring601

Beiträge: 803
Registriert am: 17.12.2004


quote:
@phi: die Sitze sind tatsächlich ein Schnäppchen geworden. Wohl dem, der in der Nähe wohnt...

Wieso? Die wurden doch gar nicht verkauft!

Thomy 601Universal

Beiträge: 330
Registriert am: 26.07.2005


Der Trabant wird nun doch wieder gebaut: http://cgi.ebay.de/Trabant-frisch-vom-Band_W0QQitemZ270291174103QQcmdZViewItem?hash=item270291174103&_trkparms=72%3A1229%7C39%3A1%7C66%3A2%7C65%3A12%7C240%3A1318&_trksid=p3286.c0.m14

[Bearbeitet von Thomy 601Universal (26-10-2008 - 23:19)]

Schumi

Beiträge: 3.544
Registriert am: 08.11.2004


Mir ist kürzlich folgendes passiert: Ich habe einen Wasserkocher ersteigert ( http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170268493067 ). Erstmal nicht weiter wild.

Wie es so oft ist, passiert jedoch manchmal etwas Unvorhergesehenes, seht selbst...

1. Meine Mail an den Verkäufer, 13.10.:

"Hallo,

"leider" habe ich am Wochenende bei der Einweihungsparty meiner neuen Wohnung einen Wasserkocher geschenkt bekommen, so dass ich diesen hier nun nicht mehr brauche.

Ich möchte daher vom Kaufvertrag zurücktreten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

MFG..."

2. Antwort des Verkäufers, 14.10. (man beachte die tolle Ordografi ):

"das geht leider nicht sie haben mit ihren gebott einen rechtverbindlichen kaufvertrag abgeschlossen
und müssen innerhalb von einer woche denn betrag überweisen. nach einer woche wird sache unser anwalt übergeben .
mfg"

3. Meine Antwort darauf, 20.10.:

"Hallo,

wenn Sie schon mit Ihrem Anwalt drohen (ist das heutzutage denn die aktuellste Mode? Jeder rennt immer gleich zu Mutti und weint...), dann gehen Sie bitte auch wirklich zu ihm hin. Er wird Ihnen mit Sicherheit bestätigen, dass Käufer gemäß Fernabsatzgesetz in jedem Fall ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag haben. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie dies in der Artikelbeschreibung ausdrücklich ausschließen. Da Sie dies nicht getan haben, gehe ich davon aus, dass gültiges Bundesdeutsches Recht anzuwenden ist.

Ich betrachte die Angelegenheit damit als erledigt. Sollten noch Unklarheiten bestehen, bitte ich Sie, mir die Adresse Ihres Anwaltes mitzuteilen, damit ich die Sache mit ihm direkt besprechen kann.

MFG..."

4. Seine Antwort, 21.10.:

"sie werden schon von ihn hören wenn sie so dumm sind und nicht die AGB duchlesen dann tuts mir leid .ich kann auch persönlich zu ihen kommen .A..."

5. Wiederum meine Antwort, 23.10.:

"Ob ich "dumm" bin, werden sicher die entsprechenden Gerichte klären. Beleidigen lasse ich mich von Ihnen mit Sicherheit nicht.

Bitte stellen Sie mir eine Ausfertigung Ihrer AGB zur Verfügung, da diese in Ihrem Angebot nicht ersichtlich waren.

MFG..."

Seitdem ist erstmal Ruhe seinerseits.

Ich bin schon erstaunt, was es für Leute gibt. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass ich - auch bei ihm als privater Verkäufer - ein Rücktrittsrecht, habe, denn er hat es ja nicht (wie die meisten anderen im Kleingedruckten bei Privatverkäufen) ausgeschlossen.

Unschlüssig bin ich noch, ob ich nicht in der Angelegenheit "dumm..." und "persönlich kommen..." (ist das eine Bedrohung?)vielleicht mal einen Anwalt konsultieren sollte. Prinzipiell wäre das aber wohl zu viel Aufwand.

Was würdet ihr tun? Erstmal abwarten...?

[Bearbeitet von Schumi (28-10-2008 - 11:20)]

trabantini

Beiträge: 383
Registriert am: 21.09.2002


quote:
ist das heutzutage denn die aktuellste Mode? Jeder rennt immer gleich zu Mutti und weint...

quote:
Unschlüssig bin ich noch, ob ich nicht in der Angelegenheit "dumm..." und "persönlich kommen..." (ist das eine Bedrohung?)vielleicht mal einen Anwalt konsultieren sollte.

???

Zu Deiner Frage: Keine Ahnung - kenne mich ned wirklich aus mit Rechtsfragen zu ebay.

Kjeld

Beiträge: 228
Registriert am: 09.12.2002


Ich bin zwar nicht mit der Ausdrucksweise des Verkäufers einverstanden (wobei dies auch nur das Echo ist, das aus dem Wald erhallt), aber ansonsten meinerseits einen klares Pro für ihn. Ob Du einen oder meinetwegen 100 Wasserkocher geschenkt bekommst: es ist Dein Problem! Du bist mit ihm einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen. Stell Dir vor, Du schließt einen Kaufvertrag über ein Auto ab, und gewinnst dann eins im Lotto... Ja ich weiß, das ist kein Fernabschluss, aber vielleicht hättest Du den Kocher für 5Euro genommen und gut is!

Edit wegen rsf

[Bearbeitet von Kjeld (28-10-2008 - 13:40)]

Wurstblinker

Beiträge: 613
Registriert am: 30.07.2002


Umgekehrte Frage:

Wie würdest Du es finden, wenn Du irgendwas bei ebay reingestellt hast, die Auktion wurde erfolgreich abgeschlossen (Dir entstehen ebay-Gebühren!) und der Käufer schreibt Dir dann eine mail im Stil: "ach nö, ich brauchs dann doch nich usw."???

Und nur weil Du vielleicht nicht Gewährleistung, Rücknahme, sonstwas nach AGB, BGB, EuGH, BVerfG und STVO ausgeschlossen hast.

Schumi

Beiträge: 3.544
Registriert am: 08.11.2004


Hab ich schon erlebt. Rückabwicklung über Ebay - einvernehmliche Einigung - Erstattung der Gebühren. Kostet jede der beiden Parteien etwa 5 Mausklicks und 2 Minuten Zeit. Wo ist das Problem?

Ich habe mich einfach auf geltendes Recht berufen und freundlich mitgeteilt, dass ich vom Kaufvertrag zurückzutreten gedenke. Normalerweise hätte ich nichtmal einen Grund nennen müssen.

Klar, prinzipiell könnte das Ding für 10 Euro auch z.B. im Garten seinen Dienst tun. Nur wenn mir jemand a) in der ersten Antwort gleich mit Anwalt droht, b) eine derart augenfeindliche Ortoghaphie an den Tag legt und c) offensichtlich zu blöd ist, einen einzigen Standardsatz (den nun wirklich JEDER Ebay-Nutzer in- und auswendig kennt und dessen Wichtigkeit JEDER Ebay-Nutzer seit Jahren kennt) ins Angebot zu schreiben, gehen bei mir einfach die Jalousien runter.

Ganz nebenbei bezweifle ich auch stark eine Anmeldung als "Privatverkäufer" bei Ebay, wenn jemand ein halbes Dutzend Wasserkocher neu und originalverpackt verkauft. Aber das ist wieder was anderes.

Ich habe mittlerweile einen Anwalt gefragt, der mir meine Meinung bzgl. Rücktrittsrecht bestätigt hat. Von daher warte ich weiter ganz gelassen ab.

Wenn wir schonmal bei der umgekehrten Frage sind "Wie würdes du es finden...?" - Ich würde an Stelle des Verkäufers sicher nicht wegen nem 5-Euro-Wasserkocher zum Anwalt rennen...

DUOcalle601

Beiträge: 2.038
Registriert am: 09.06.2006


erstmal wegen 10 euro so ein terz zu machen, nun gut

dann bitte das anguggen http://www.goofbay.com/ebay_seller_history_tool.html?gsl_username=dildar2002&gsl_days=90&gsl_include=both&gsl_submit=&gsl_submit.x=18&gsl_submit.y=8

nix privater verkäufer , er hat sehr viele wk verkauft, neue,

also ich würd nix machen, bzw ne unstimmigkeit eröffnen, dann hast du den ersten zug gemacht


[Bearbeitet von DUOcalle601 (28-10-2008 - 15:13)]

Sachsenring601

Beiträge: 803
Registriert am: 17.12.2004


@Schumi: Das ist doch wohl der Gipfel der Dreistigkeit!
Hier wirst du bestimmt kaum einen finden, der dir zustimmen könnte!

quote:
"dumm..."

Das wirst du dir wohl gefallen lassen müssen! Dumm auch, dass hier zu posten…

quote:
(man beachte die tolle Ordografi ):

Wer die Orthographie beachten soll, sollte „Orthographie“ auch richtig schreiben!

stephanfranz

Beiträge: 1.226
Registriert am: 28.11.2005


schumi leider gibt es viele käufer wie du. ersteigern und dann nicht mehr haben wollen. es ist ein rechtsgültiger kaufvertrag abgeschlossen worden. fairer weise hättest du ihm zumindest anbieten können die ihm entstandenen ebay gebühren zu erstatten. das er gleich mit anwalt droht ist zwar kindisch aber das was du vom stapel lässt ebenso. sätze wie "jeder rennt gleich zu mutti und weint" kann man sich erstrecht ersparen. menschen wie du verderben einem den spaß bei ebay ab und zu mal ein schnäppchen zu machen. sich dann auchnoch öffentlich über jemanden lustig zu machen der sich nicht richtig artikulieren kann, es selbst nicht besser kann ist ebenso am sandkasten vorbei. gerneration doof lässt grüßen

was auffallend ist, ist das mitlerweile gekauft wird obwohl ebbe in der kasse ist und ein anfang des monats gekaufter artikel erst zum nächsten 1. nach mehrfacher aufforderung bezahlt wird. so ist es bei meinen letzten beiden verkäufen bei ebay gewesen. ich drohe aber nicht mit anwalt oder ich komm dich besuchen sondern lasse diese käufer genau die gleiche zeit lang warten bis sie ihre artikel bekommen.

[Bearbeitet von stephanfranz (28-10-2008 - 20:15)]

Schumi

Beiträge: 3.544
Registriert am: 08.11.2004


Ok, wenn ich gewusst hätte, was das hier für Wellen schlägt, hätte ich das mit Sicherheit für mich behalten. Wie tief sind wir mittlerweile gesunken, dass man angegriffen wird, nur weil man sich an geltendes Recht hält bzw. sich darauf beruft?

Achja, und Entschuldigung, ich hätte selbstverständlich "Ordografi" schreiben müssen.

Trabantfan

Beiträge: 754
Registriert am: 18.03.2000


Schumi, da musste jetzt auch mal Kritik vertragen können. Fein war das nicht...
heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Schumi ich sehe das aber auch so.
Vertrag ist Vertrag und gut sollte es dann auch sein. Ob man da nun in kleingeschriebenen Klauseln suchen muß sein dahingestellt.
Wenn du ein Geschäft mit deinem Handschlag besiegelst (wo es kein Kleingeschriebenes gibt), würdest du dann auch davon zurücktreten, bzw, wie würdest du es finden, wenn dir jemand ein Geschäft "behandschlagt" und dann sinngemäß sagt "du kannst mich mal"?
Mit denjenigen hätte ich das letzte Geschäft gemacht.
Schumi

Beiträge: 3.544
Registriert am: 08.11.2004


Die Kritik nehme ich natürlich an. Jeder hat eben seinen Standpunkt - die meisten User hier als private Gelegenheits(ver)käufer. Da wird vieles eher locker und kumpelhaft gesehen (und das ist in 99% der Fälle auch gut so), aber der Vergleich zum Handschlaggeschäft hinkt mächtig (Stichwort Fernabsatzgesetz...). Streng genommen müsste ein privater Verkäufer einem privaten Käufer beim Verkauf einer Sache per Handschlag sogar eine Gewährleistung einräumen. Macht in der Praxis natürlich niemand, ebensowenig wie einen Gewährleistungsausschluss. Man muss ja auch nicht alles über-bürokratisieren.

Mag sein, dass ich durch meine Ausbildung bei einem Versandhandelsunternehmen (75% des Geschäfts ging da z.B. über Ebay) und meine anschließende selbstständige Nebentätigkeit (hatte auch sehr viel mit Ebay zu tun) etwas anders vorgeprägt bin. Ich bin in der Ausbildung quasi mit dem Fernabsatzgesetz "großgeworden". Und wenn man da die andere Seite kennengelernt hat, ist es eben Gang und Gebe, dass Käufer hin und wieder zurücktreten (dafür gibt es ja schließlich das Fernabsatzgesetz). Und das tut auch niemandem weh. Es ist gängige Praxis. Wieviele Frauen bestellen 20 Hosen im Katalog und schicken davon 18 wieder zurück? Da ist das doch auch Normalität. Ebay ist zwar kein Katalog, aber das Gesetz gilt hier wie da.

Ob es nun ein Plasmafernseher für 1000 Euro oder ein Wasserkocher für 5 Euro ist - niemand ist gezwungen etwas "nur aus Gutmütigkeit" oder "um nicht anzuecken" zu Kaufen, wenn sich kurz nach dem Kauf eine neue Situation ergibt und die Ware nicht mehr gebraucht wird.

MichaH

Beiträge: 1.061
Registriert am: 17.09.2000


Nur um hier etwas nicht durcheinander zu bringen, das Fernabsatzgesetz gilt meines Wissens nur bei b2c-Geschäften (neudeutsch Business to Customer). Bei Privatverkäufen handelt es sich um einen rechtsverbindlichen, einklagbaren Vertrag ohne Rücktrittsrecht (abgesehen von versteckten Mängeln), dieser ist auch durch das BGB geregelt und nicht durch das Fernabsatzgesetz. Das man besagtem Verkäufer einen gewerblichen Handel unterstellen kann, sei einmal dahingestellt.
P 500

Beiträge: 98
Registriert am: 02.04.2005


@schumi: Ich bin froh, dass es hier noch Menschen gibt die vernünftig denken!
Wenn ich meinen Kommentar dazugeben darf?
„Geschmacklos erster Güte mit einer großen Portion Dummheit!!
Wer derartiges postet, muß unter Minderwertigkeitskomplexen leiden und hier nach Beachtung suchen.
Aber mit dieser Aktion hast du dein Gesicht garantiert verloren!
Warum nimmst du den Wasserkocher nicht einfach und spendest ihn einer sozialen Einrichtung? Unsere Anerkennung hättest du sicher gehabt!
Es gibt in dieser Zeit so wenige Freuden und die kleinen Dinge werden noch von solchen Ignoranten kaputt gemacht.
Dann macht man sich noch über die Rechtschreibung lächerlich, der Verkäufer ist Türke und dafür schreibt er schon ganz gut deutsch!
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Dieser ganze Ebay-Vorgang und die anschließende Diskussion der User untereinander ist meines Erachtens mal wieder typisch dem aktuellen Zeitgeist entsprechend.
Oder kurz gesagt: Zum kotzen!

Kann man den heutzutage nicht mehr vernünftig miteinander umgehen? Nicht mehr sachlich diskutieren? Nicht mehr freundlich fragen? Muß immer gleich mit Paragraphen und dem Anwalt gedroht werden?

Ich habe letztens auch was bei Ebay verkauft. Der Käufer kann/will aus verständlichen Gründen vom Kauf zurücktreten und hat sich bei mir gemeldet und freundlich angefragt. Wir haben uns geeinigt, bei Ebay die gütliche Einigung gemeldet und ich habe die Provisionsgutschrift von Ebay erhalten.
Es geht also auch anders. Und zwar ohne Anwalt, ohne Anfeindungen, ohne Diskussionen und ohne Streß.
Amen!

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