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Autor Thema: Politesse im Jagdfieber
green Angel

Beiträge: 93
Registriert am: 26.02.2004


Komme ich doch heute früh gegen neun aus dem Haus und was finde ich vor? Strafzettel, zwei Stück. Der Parkplatz auf dem ich stand darf nur für eine halbe Stunde mit Parkscheibe belegt werden. Okay, zugegeben stand ich da schon seit gestern abend 18.00. Uhr. Aber trotzdem ist das doch alles andere als ligitim mir zwei Strafzettel ranzuhängen. Ich habe meinen Trabi zwischenzeitlich nicht einmal weg bewegt. Nun frage ich euch, darf die das überhaupt?
Wenn nicht geh ich nämlich auf jedenfall dagegen an.
Man sollte vielleicht auch noch dazu sagen das die gute Frau sowieso ein persönliches Problem mit mir hat.
MMX 1

Beiträge: 110
Registriert am: 11.09.2002


ich sag mal so, du kannst froh sein das es nur zwei waren. wenn es geschrieben steht das man nur ein halbe stunde parken darf bedeutet es endweder aller einer halben stunde dein wagen zu bewegen und wenn es nur zentimeter sind (parkscheibe nicht vergessen)oder die strafzettel kassieren! und ein strafzettel beteudet nicht das du den ganzen tag da rum stehen darfst. dagegen angehen würde ich an deiner stelle nicht. und glaube mir ich hatte schon drei stück dran ich habe erst gedacht die nette frau hat ihren block an meine scheibe getan bis ich die unterschiedlichen uhrzeiten gesehen habe.
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Nein das ist nicht erlaubt.
Du kannst für ein und das selbe vergehen nicht zweimal herangezogen werden.
Wenn du Widerspruch einlegst und in diesen schreibst das du zwar falsch geparkt hast aber das Auto innerhalb der zwei Strafzettel nicht bewegt wurde dann müssen sie einen zurückziehen.Am besten natürlich gleich unter angabe von Zeugen

Wenn du dir hast nichts zu schulden kommen lassen und die Person ein Problem mit dir hat frage doch mal ganz freundlich ob sie schon mal ein Verfahren wegen Nötigung am Hals hatte , den sie dürfte wissen das sie das falsche Parken nur einmal verwarnen kann und hat auch sicher ihren ersten Zettel am Auto gesehen als sie den zweiten rangesteckt hat , aber du hast ja den Ärger mit dem Widerspruch usw. ergo die Nötigung

MMX 1

Beiträge: 110
Registriert am: 11.09.2002


@TV P50 das würde also heißen ich parke falsch, bekomme einen strafzettel und kann dann so lange parken wie ich will?!?! ich weiß ja nicht wo du wohnst bei uns "isses bissl andorsch"
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Ich gehe hier vom vorliegenden Fall aus mehr nicht natürlich kann man nicht mit einem Straffzettel ewig im Parkverbot stehen.
Beispiel wäre wenn ich von A nach B fahre und werde einmal angehalten und habe keine Warndreieck dabei bekomme eine Verwarnung und fahre weiter nach B. 5 min später werde ich von der nächsten Streife angehalten und soll wieder bezahlen weil ich kein Warndreieck dabei habe. Das muß man nicht hinnehmen und bekommt auch Recht.

Wie immer im Leben ist alles Auslegungssache. Aber wie geschrieben im vorliegenden Fall behaupte ich, das wenn es zum Prozess kommt es bei der Bezahlung von einer Verwarnung bleibt insofern der Wagen dort wo er stand den Verkehr nicht behindert oder sonst zu Beeinträchtigung geführt hat.

Und das wird auch bei deinen Amtsgerichten so sein MMX

Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Also ich kenne das Problen von green Angel zur Genüge, habe nämlich mal genau in dem selben Eingang gewohnt und auch dort geparkt.
Eigenartigerweise hat es auch immer mich dort erwischt, andere konnten parken ohne Ende das trifft ebenso auf manche zu, die auf den (nicht benötigten) Behindertenparkplätzen fast jede Nacht parken. Denen passiert auch nie was
Ich hatte damals die Erfahrung machen dürfen, das es billiger ist ohne Parkscheibe zu parken als die Parkzeit zu überziehen Ob das jetzt noch so ist, kann ich nicht sagen.
Außerdem würde ich sowieso diese Parknischen von 20 bis 8 Uhr freigeben, das wäre bei der Knappheit hier angebracht.
HUGOzwei

Beiträge: 2.817
Registriert am: 26.01.2000


also ich seh das auch so, dass man für 1 tat nicht zweimal bestraft und zur kasse gebeten werden kann.

das heisst allerdings nicht, dass man dann dort ne woche oder so stehen bleiben kann. soweit ich weiss, ist man als fahrzeughalter beim abstellen des fahrzeuges auf öffentlichen flächen verpflichtet, mindestens alle 3 tage nach seinem auto zu sehen. demnach dürfte man also max. 3 tage mit 1 knöllchen parken.

die politesse hätte max. die chance, das auto nach 3 tagen bei nichtreaktion des halters nochmals mit nem knöllchen zu schmücken oder abschleppen zu lassen. allerdings muss bei letzterem schon ein grund vorliegen.

green Angel

Beiträge: 93
Registriert am: 26.02.2004


Erstmal danke für die Statemants. Also folglich werde ich das auf keinen Fall hinnehmen und Widerspruch einlegen. Eben so wußte ich es auch, zumindest zu 90%, das man für die gleiche Sache nicht zweimal bestraft werden kann. Wie gesagt ich stand über Nacht dort, habe aber niemanden dort behindert und mein Fahrzeug auch nicht bewegt.
@ Beppo, du hast schon recht, aber leider ist meine Garage mit zwei Trabis schon voll gestellt und ringsrum war wieder mal wie meistens nix frei. Vielleicht sollte ich so nen Parkplatz kaufen. Naja, auffallend ist es halt schon das manche Autos nie nen Strafzettel bekommen egal wo sie stehen, z.B. große, dicke, fette Audis aus
der 12
im übrigen mit der Parkscheibe hast du recht, besser gleich raus lassen
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Mal so gedacht:

Er stand seit gestern 18 Uhr dort - folglich 1 Strafzettel pro Tag. In der Summe 2.

Jeweils ein Vergehen innerhalb der 24 Stunden - also doch rechtlich unbedenklich?

M.E. nach sind die 2 Zettel ok.

Rex

Beiträge: 1.449
Registriert am: 29.11.2000


Es gibt Länder, da werden solche Probleme vom Cleaner erledigt.
MMX 1

Beiträge: 110
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noch mal zu "man kann nicht mehrmals für eine sache bestraft werden" was geschieht wenn man ca. 40km/h zuviel in der geschlossenen ortschaft fährt? meines wissens nach ist die pappe weg, mann bekommt den einen oder anderen punkt in flensburg und ein paar lächerliche euronen darf man dann auch noch abdrücken?!
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Ist das jetzt ernst gemeint
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Also ich habe mir jetzt mal die Gesetzteslage angeschaut.

In den §§1 ff. OWiG ist alles "sehr gut" beschrieben.

Abgestellt wird u.a. auf die Handlung: Eine Handlung ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter tätig geworden ist oder im Falle des Unterlassens hätte tätig werden müssen. Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend.

Mit dem Abstellen des Fahrzeuges ist er nur einmal tätig geworden. Grundsätzlich kann man dies nur einmal ahnden. Also nur 1 Strafzettel.

Evtl. könnte man vorwerfen, dass Du nach dem 1. Zettel nicht gehandelt hast, um den Zustand zu ändern. Somit wäre der Unterlassungstatbestand gegeben, der wiederum geahndet werden kann.

Also alles sehr kniffelig. Nicht umsonst haben wir ja die Rechtsprechung.

Wenn ich natürlich 2 mal durch die gleiche Radarfalle fahre, dann handel ich ja 2 mal -

HUGOzwei

Beiträge: 2.817
Registriert am: 26.01.2000


icke: ich seh das genauso. allerdings zu punkt 2: der handlungszeitraum ist nicht definiert. es ist nicht zwingend vorgeschrieben, alle halbe stunde nachzusehen, ob man n ticket hat. hier geht die akt. rechtsprechung soweit ich weiss von 3 tagen aus, in denen der halter sein fahrzeug zu kontrollieren hat

^^ und deshalb werden z. b. halteverbotsschilder wegen einzurichtender baustellen auch immer schon 3 tage vorher aufgestellt, weil die verpflichtung zum nachsehen nach dem auto innerhalb dieser zeit gesehen wird

Icke

Beiträge: 2.749
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@Hugo: Genau! ..und fehlende Definitionen werden durch die Rechtsprechung mit Grundsätzen gefüllt. Deshalb müsste man dort schauen bzw. in einschlägigen Kommentierungen zum Owig § Co.

Inwiefern die 3 Tageregelung bei festen Parkverbotszonen anzuwenden ist, kann ich auch nicht beantworten.

Ich denke, dass jeder Fahrzeugführer verpflichtet ist die Straßenverkehrsordnung etc. zu beachten. Bei festen Parkverbotszonen ist also zu unterstellen, dass hier vorsätzlich bzw. grob fahrlässig eine Nichtbeachtung stattfand, die die Anwendung der 3 Tageregelung, wo ja jemand zuvor ordnungsgemäß gehandelt hat und erst später die Parkverbotszone eingerichtet wurde, nicht gerechtfertigt ist.

POSTKUGEL

Beiträge: 2.620
Registriert am: 24.04.2002


Hier ist aber die Frage, ob der Vorsatz nachweisbar ist. Angenommen, ich habe das Verbotsschild uebersehen und war z.B. in einer fremden Stadt etwas einkaufen, dann duerfte mir kaum jemand einen Vorsatz nachweisen koennen.

Wenn es jedoch gegenueber meiner Wohnung ist, dann ist die Sache eigentlich klar. Denn man kann dann davon ausgehen, dass ich als Anwohner dort die Beschilderung kenne und somit bewusst ordnungswiedrig gehandelt habe.

Und da ich mir der Sache bewußt war, sind die 2 "Knoellchen" schon ganz ok!

sa4_one

Beiträge: 767
Registriert am: 16.05.2004


Man könnte die Sache auch gleich umgehen, indem man sich eine "mitlaufende" Parkscheibe bei ebay kauft!!

[Bearbeitet von sa4_one (24-06-2004 - 16:46)]

pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


Und wenn sie dich mit der mitlaufenden Parkscheibe erwischen, wird es richtig teuer. Würde ich nicht machen wollen.
green Angel

Beiträge: 93
Registriert am: 26.02.2004


@ icke, danke mal fürs nachschauen in den Paragraphen, wie gesagt ich werde auf jedenfall Widerspruch einlegen.

Man kann nicht erwarten das ich mir nachts aller halbe Stunde den Wecker stelle um zu schauen ob ein Parkplatz wieder frei ist oder um nach zu sehen ob ich einen Strafzettel dran hängen habe. Wäre es der Fall gewesen von früh bis abend würde ich das sicher noch anders sehen, aber so nicht.

Naja, schon traurig wenn Leute, die mit einem ein Problem haben, ihren Beamtenstatus so mißbrauchen wie diese Frau. Denn ich habe es bisher bei noch keinem anderen falsch geparkten PKW gesehen.

Ich werde euch auf jedenfall auf dem Laufenden halten wie die Sache ausgeht. Im Fall euch passiert auch mal so etwas.

Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Wie der Zufall es will, habe ich heute beim Einkaufen an der Kasse eine Politesse gesehen. Da bin ich gleich hingestürmt und habe sie befragt. Also im absoluten Parkverbot können in Abständen von 1 Stunde Strafzettel erteilt werden. Alternativ steht das Abschleppen im Raum.

Blöd nur, dass ich das mit der Parkscheibe nicht mehr im Kopf hatte.

green Angel

Beiträge: 93
Registriert am: 26.02.2004


Teil II

Heute bekomme ich Post vom Ordnungsamt mit zwei schriftlichen Verwarnungen wegen der oben von mir geschriebenen Sache.
Erster Strafzettel vom abend des 21.6.04, 25 Euro Strafe. Zweiter Strafzettel von früh des 22.6.04, 5 Euro Strafe. Wie passt das den bitte zusammen? Habe auf jedenfall sofort Widerspruch eingelegt und warte nun erstmal ab.
Naja, habe mir schon überlegt ob nicht rein Ausversehen mal ein Blumestock von meinem Fensterbrett fällt, wenn die Tusse da unten lang läuft. Lohnt sich ja im 6. Stock.

kupy

Beiträge: 7.303
Registriert am: 11.10.1999


Hast Du ne Haftpflichtversicherung? Also Privathaftpflicht?
green Angel

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hab ich
 

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