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Autor Thema: Rechtliche Frage - 400 Euro Job
Trabantfan

Beiträge: 754
Registriert am: 18.03.2000


Hallo !

Folgende Problem:

Ich war jetzt ziemlich genau 4 Jahre als Aushilfsvorführer im einem Kino beschäftigt. Das lief auf 400 Euro Basis.

Vor nen paar Monaten bekam ich eine Abmahnung weil ich einen Film 15 min zu zeitig gestartet habe.

Nun war ich vorige Woche die ganze Woche im Kino weil der Vollzeitvorführer im Urlaub war. Habe also als 400 Euro Kraft seine Arbeit gemacht. Egal, ich habs gerne gemacht.

Naja, auf jeden Fall hab ich dann Dienstag in der letzten Vorstellung einen Film nicht richtig in eine Rolle gelegt, so daß er beim Laufen über eine Kante schliff und unschöne Laufstreifen bekam. Die Kopie war also so ziemlich im Eimer und konnte so nicht mehr gezeigt werden. Eindeutig meine Schuld.

Nun wurde ich gestern ins Kino bestellt und mein großer Chef, der steht über meiner Theaterleiterin, hat mich meine Kündigung im "beiderseitigen Einvernehmen" unterschreiben. Meine Theaterleiterin saß genauso geschockt da wie ich. Nichts ist hier im "beiderseitigen Einvernehmen" passiert! Ich musste trotzdem unterschreiben. Sozusagen fristlos gekündigt.

Ich hab in den vier Jahren nicht einmal wegen Krankheit gefehlt und auch keinen bezahlten Urlaub bekommen, steht eigentlich auch nen 400 Euro Jobber zu.

Lief alles kacke und ich bin auch ziemlich down wegen der ganzen Sache.

Nun aber zu meiner Frage.

Hab ich nach 4 Jahren 400 Euro Job einen Anspruch auf irgendwelche Abfindungen oder sowas in der Richtung? Hat ja jemand von euch Ahnung?

Freue mich auf Antworten.

Grüsse, Bassron_de !

P.S. Und Kino hat mir immer so´n Spaß gemacht..........

U_N_Bekannt

Beiträge: 1.307
Registriert am: 15.10.2004


Hallo,

ich hab mal ein bisschen gegoogelt, da ich auch nicht so genau weiß, wie das so bei 400-Euro-Jobs läuft, mich die Problematik aber interessiert. Folgendes habe ich gefunden:

"Aushilfen/Studentische (Teilzeit-)Mitarbeiter haben, wie andere Arbeitnehmer auch, Anspruch auf

- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Feiertagsvergütung (eine vorsätzliche Umgehung der Feiertage ist unzulässig!)
- bezahlten Urlaub
- ggf. Weihnachtsgeld.

und unterliegen dem Kündigungsschutz!

Vertragliche Regelungen wie "UrlaubsEntgelt-/Feiertagsansprüche ... sind bereits im Stundenlohn enthalten..." sind unzuläßig! Auch wenn solche Klauseln im Vertrag enthalten sind, verfällt dadurch nicht der gesetzliche Anpruch auf die o.g. Leistungen.

Arbeitsrechtliche Ansprüche können sich ergeben durch:

- Arbeitsvertrag (mündlich oder schriftlich)
- aus Gesetzen (Kündigungsschutz, UrlaubsEntgelt, etc.)
- aus Tarifverträgen
- aus Betriebsvereinbarungen (ausgehandelt zwischen Arbeitgeber & Betriebsrat)
- aus "betrieblicher Übung", wenn bspw. Zahlungen mehrfach erfolgt sind
und dadurch Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden sind.
- aus höchstrichterlicher Rechtssprechung, weil zahlreiche Fragen im
Arbeitsrecht erst durch die Gerichte geklärt werden können.

Ist strittig, welche Anspruchsgrundlage zum Zuge kommt, greift der Grundsatz, dass die für den Arbeitnehmer günstigste Regelung gilt (wenn bspw. der Arbeitsvertrag 25 Urlaubstage vorsieht und der Tarifvertrag 30, so greift der Tarifvertrag mit 30 Tagen)."

"Abfindung:
Der Anspruch auf Zahlung einer Abfindung ist in §§ 9, 10 KSchG geregelt und setzt voraus, daß das KSchG im jeweiligen Arbeitsverhältnis gilt. Voraussetzung für eine Abfindung ist auch, dass die Kündigung seitens des Arbeitgebers des Arbeitsverhältnisses unwirksam ist (bspw. aufgrund des KSchG)."

So, wie ich das verstehe, ist vor allem erst mal wichtig, was in Deinem Aushilfsvertrag zum Thema Kündigungsfristen steht. Und festzustellen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Aber so richtig kennt sich da wohl nur ein "Rechtsverdreher" aus...

Hoffentlich findest Du bald was Neues - nicht den Kopf hängen lassen!

Magnumdriver

Beiträge: 535
Registriert am: 04.07.2004


Wieso "mußtest" du unterschreiben? Da ja wohl von beiderseitigen Einvernehmen keine Rede sein kan,, war die Unterschrift wohl eher ein Eigentor.
Mit einer oder zwei Abmahnungen wäre eine Kündigung nicht so einfach gewesen ohne Dein Einverständnis.
Die 400,00 Euro Jobs sind in vielen Dingen aber den "normalen" Arbeitsverhältnissen gleichgestellt.
Was Abfindungen und dergleichen angeht, würd ich mal googlen.

Sorry, wenn das etwas hart rüberkommt.

Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Dem würde ich mich anschließen. Wenn Du den Schriebs unterschrieben hast, wirste wohl ziemlich alt aussehen. Was heißt eigentlich "mußte"??? Was wär denn passiert, wenn nicht? Hättense Dich verhauen oder gefoltert oder nicht ausm Büro gelassen?
*kopfschüttel*
Trabantfan

Beiträge: 754
Registriert am: 18.03.2000


Ehrlich gesagt hab ich gar nicht gesehen was ich da unterschrieben hab. Ich war nämlich voll am heulen. Und dann wollten die noch die Schlüssel von mir und alles gleichzeitig.

Kann man da nicht irgendwie Einspruch einlegen? Wenigsten gegen die Formulierung in der Kündigung?

Wie finde ich einen Anwalt der sich mit sowas auskennt?

Grüsse, Trabantfan!

U_N_Bekannt

Beiträge: 1.307
Registriert am: 15.10.2004


Ich würde als erstes so schnell wie möglich (Fristeinhaltung) zum Arbeitsgericht gehen. Die sagen einem dann schon, ob ein Widerspruch sinnvoll und erfolgversprechend ist. Ist nicht so teuer, wie gleich zum Anwalt rennen...

Kann verstehen, das man in so einer Situation noch nicht viel nachdenkt. Als es mich (und viele andere in unserem Betrieb auch) traf und der Chef mitteilte, das man sich leider wegen Rationalisierung trennen müsste, hat es mich auch ziemlich kalt erwischt. Dachte nur daran, irgendwie mit Würde und ohne zu heulen rauszukommen und mich in ein stilles Eckchen zu verkriechen... Naja, ist inzwischen Geschichte und das Leben geht weiter.

Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Das kann fast jeder Anwalt, es gibt aber Spezialisten für Arbeitsrecht. Geh mal auf dein zuständiges Amtsgericht, z.B. in der Kreisstadt. Dort holst du dir auch gleich einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe bzw. Beratungshilfe, was du genau brauchst, das wissen die dort. Da du wahrscheinlich nicht allzuviel Einkommen hast (das nehme ich einfach mal an), übernimmt dann das Gericht die anfallenden Kosten. Ist bissel Schreibkram, aber es hält sich im Rahmen.
Anwälte können die dir auch nennen.
Viel Glück!
Magnumdriver

Beiträge: 535
Registriert am: 04.07.2004


Genau, und ein brauchbarer Anwalt macht die erste Beratung in der Regel recht preiswert und sagt dir klipp und klar, ob es sich lohnt irgendwas zu unternehmen.
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


So ist das nunmal im real existierenden Kapitalismus leider: Du kannst Dir jahrelang den A.... aufreißen, nie krank und immer da sein, wenn´s "brennt". Zum Dank wirst Du irgendwann in den Körperteil getreten, den Du Dir die ganze Zeit aufgerissen hast...
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Mach deine Arbeit immer richtig,
doch eines ist dabei sehr wichtig:
Du musst keinem was beweisen -
dir keinesfalls den A.... aufreissen!
Denn ein Polster an dieser Stelle,
erspart beim Tritt vom Chef ´ne Delle

Fiel mir eben bei der (leider wahren) Feststellung von standard grade ein.

Schumi

Beiträge: 3.544
Registriert am: 08.11.2004


Also wenn das, was Du da unterschrieben hast, in der Tat ein Aufhebungsvertrag war, hast Du vermutlich schlechte Karten.

Anders wäre es bei einer Erklärung, in der Du nach der Kündigung auf sämtliche Rechtsmittel (z.B. Klage vorm Arbeitsgericht) verzichtest und alle Ansprüche (z.B. ausstehende Zahlungen oder Urlaub) als abgegolten bestätigen würdest. Das wäre nichtig, das darf sogar der Pförtner vom Arbeitsgericht zerreißen. Den Fall hatte ich selber schon.

Allerdings ist die Art des Aufhebungsvertrages, so wie Du die Situation schilderst, alles andere als fein. Von daher würde ich auch wie alle anderen empfehlen, Dich beim Arbeitsgericht zu erkundigen, ggf. sofort Klage gegen die Kündigung einzureichen und (möglicherweise über Prozesskostenbeihilfe) einen Anwalt hinzuzuziehen.

Trabantfan

Beiträge: 754
Registriert am: 18.03.2000


HI !

Danke für die Antworten.

Hab jetzt mal meine Unterlagen sotiert. Nen Vertrag finde ich leider nicht mehr von damals wo ich eingestellt wurde.

Habe damals auch keine Abmahnung sondern eine Ermahnung bekommen. Hat wohl einen anderen Stellenwert. Tut ja auch nichts zur Sache.

Hier hab ich mal das Schreiben gescannt was ich unterschrieben habe. Leider. Seht ihr da ne Möglichkeit?

http://people.freenet.de/Bassron/Schreiben_NMB.JPG

Nee, jetzt wo ich klarer denken kann, könnte ich mich für meine Unterschrift echt in A**** beissen.

Grüsse, Trabantfan!

Link berichtigt, Chris601

[Bearbeitet von Chris601 (23-03-2005 - 12:45)]

U_N_Bekannt

Beiträge: 1.307
Registriert am: 15.10.2004


Sieht leider sehr nach Aufhebungsvertrag aus, wg. der Formulierung "... im gegenseitigen Einvernehmen..."

Rechtskundigen Rat würde ich mir an Deiner Stelle aber auf jeden Fall holen. Daumendrück!

[Bearbeitet von U_N_Bekannt (23-03-2005 - 12:57)]

heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Na ja, das sieht eher nicht wie ein Aufhebungsvertrag aus,sondern wie ein mit der Schreibmaschine getackerter Wisch..
Wende dich trotzdem an dein örtliches Arbeitsgericht, die stehen immer auf der Seite des Angestellten/Arbeiters und versuchen fast immer, da etwas rauszuschlagen.
Die Prozesskostenhilfe wird/kann aber u.U. zurückgefordert werden, durch eine jährliche Prüfung deiner finanziellen Gegebenheiten unzwar in einem Zeitraum von 3 Jahren.
Auch wenn du das da Unterschrieben hast, schreibe ich dir gute Chancen zu, dort zumindest eine kleine Abfindung in Form eines Obulus zu erstreiten.
Das wiederrum lohnt sich aber nur, wenn du wie gesagt die folgenden 3 Jahre nicht viel Geld verdienen wirst, da die Prozesskostenhilfe bei einem derartigen
Verfahren schnell 1500 € übersteigen.
Mehr Abfindung wirst du aber voraussichtlich nicht erhalten.

[Bearbeitet von heckman (23-03-2005 - 07:44)]

Frido

Beiträge: 526
Registriert am: 10.09.2003


Erstmal "Beileid" zu der Behandlung- ist leider heutzutage Standart. Bei uns in der Fima machen sie das neuerdings 2x jährlich mit ein paar Leuten.
Zur Abfindung: Als Faustregel gilt 1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Drück Dir die Daumen.
Gruß
Frido
X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


@ trabantfan,

leider hast Du mit der Unterschrift das Ding leider in den Sand gesetzt!
Du hast unterschrieben, das alle Ansprüche abgegolten sind usw. Du kannst zwar ein Arbeitsgerichtsverfahren anstreben, aber da bräuchtest Du die gute Dame als Zeugin. Ich glaube aber auch net, daß diese dann für Dich aussagen wird.

Abfindungsanspruch besteht in der Regel nicht bei einem 400 Euro Job.
Da Du aber keinen Urlaub bekommen hast, verlange von dem Herrn eine Urlaubsbescheinigung, diese steht Dir zu. damit könntest Du dann beim Gewerbeamt Beschwerde einlegen und damit hätteste vielleicht ne kleine Chance noch vorm Arbeitsgericht!!! Aber ich sehe das eher leider als dumm gelaufen an. Wenn er dich unter Druck gesetzt hat, dies zu unterschreiben, weil Du sonst kein weiteres Geld erhalten würdest, sieht das wieder ganz anders aus. Dann stehen die Chancen schon besser. Ausserdem gibt es auch keinen Grund im gegenseitigen Einvernehmen zu kündigen.

Gruss

Schumi

Beiträge: 3.544
Registriert am: 08.11.2004


Also ich kann mich dunkel ans 1. Lehrjahr erinnern. BVWL, speziell Verträge / Rechtsgeschäfte.

Bei manchen Verträgen ist eine bestimmte Form vorgeschrieben, bei anderen wiederum nicht. Wenn Du Glück hast, muss ein Aufhebungsvertrag eine bestimmte Form haben, und die würde (wenns so wäre) sicher anders aussehen, als der Wisch, der Dir da aufgenötigt wurde. Müsste man sich halt mal schlau machen (Arbeitsgericht / Anwalt), das wäre vielleicht ein Silberstreif am Horizont

X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


Ja, er ist an eine gewisse Form gebunden.
Darauf hab Ich nun auch nicht geachtet, oder es wurde nicht mitkopiert!!!???

Wo steht denn der Name wer gekündigt hat??
Desweiteren fehlen mir die näheren Angaben des Arbeitgebers, etc.

Dennoch dürfte diese Kündigung wirksam sein. Versuch dein Glück

IFA89

Beiträge: 395
Registriert am: 15.07.2002


Ich glaub eigentlich nicht, dass du das Ding mit der Unterschrift "in den Sand" gesetzt hast.

Der Chef hat dich ja quasi genötigt das Ding zu unterschreiben, indem er deine Unerfahrenheit (so mußt du dass dann darstellen...ich weiß natürlich nicht ob das stimmt das du in solchen Sachen unerfahren bist) und die psychische Schocksituation ausgenutzt hat.

Mit einer normalem Kündigung wäre er nämlich nicht durchgekommen, wieso lässt er dich sonst so etwas unterschreiben ?

Geh erstmal zum Amtsgericht.

Dort bekommt JEDER kostenlose Rechtsberatung vom Rechtspfleger.

Da kannst du dann erstmal abklären, ob der Gang zum Anwalt lohnt bzw. ob du Prozesskostenhilfe bekommst.

Auf jeden Fall würde ich der Kündigung die du unterschrieben hast sofort schriftlich widersprechen, und deinem Chef unter Zeugen überreichen.

Ob`s für einen späteren eventuellen Prozess vorm Arbeitsgericht was bringt weiss ich nicht, aber mit einem Widerspruch kannst du erstmal nichts verkehrt machen.

blue601

Beiträge: 1.552
Registriert am: 17.03.2001


ist da jetzt schon was bei rausgekommen?
 

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