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Autor Thema: Wiedervereinigungsvertrag
Grandmaster

Beiträge: 9
Registriert am: 03.12.2003


Moin Moin,

da ich hier nun des öfteren im Forum gelesen habe, daß im Wiedervereinigungsvertrag geschrieben sein soll, daß z.B. in der DDR zugelassene Fahrzeuge ohne Änderungen in der BRD verkehren dürfen. Und auch andere Dinge, die speziell Fahrzeuge von damals betreffen dort geregelt sein sollen, habe ich mich mal auf die Suche nach den entsprechenden Stellen im Vertrag gemacht, und leider nichts gefunden. Hat einer von Euch evtl. eine genaue Quellenangabe, wo ich das nachlesen kann?

Viele Grüße und einen schönen Wochenbeginn wünscht

Benjamin

Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Das steht auch nicht im Einigungsvertrag, sondern in den Anlagen zum Einigungsvertrag. Allerdings find ich grad keine Volltextausgabe MIT Anlagen...
Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Findet man unter

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/GESAMT_index.html

Volltextsuche anklicken!

Als Suchbegriffe "StVZO" und "EinigVtr" eingeben. Der erste angezeigte Verweis führt zur entsprechenden Anlage.

[Bearbeitet von Icke (25-07-2005 - 19:06)]

Grandmaster

Beiträge: 9
Registriert am: 03.12.2003


Danke Euch beiden, ich hatte auch immer nur die Ausgabe des Einigungsvertrags ohne Anlagen gefunden.
Falls es noch von interesse ist, warum ich danach suche:
Mein TÜVer macht im moment ein paar Probleme, weil er meit, das wenn er den Seitenständer meiner MZ bei laufendem Motor ausklappt, der Motor ausgehen muss.
kat

Beiträge: 1.194
Registriert am: 25.11.2004


Soviel ich weiß, darf der Seitenständer nicht - wie original - unten bleiben, wenn das Motorrad aufgerichtet wird. Er muß automatisch zurückklappen. Da gab es später irgendeine Version mit zwei Federn.
Ich hatte bei solchen Problemen den Seitenständer immer ausgebaut und danach wieder rein, ist ja kein großes Problem.
Sachsenring601

Beiträge: 803
Registriert am: 17.12.2004


Das Seitenständerproblem habe auch ich an meiner ES 175/1! Ich nehme seither immer das Distanzstück mit zum TÜV, so könnte ich vorort ohne großartigen Aufwand den Ständer ausbauen.

Signatur:
Keinen Kraftstoff verschwenden - beim fahren auch an kinetische Energie denken!
spritmonitor.de

phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


Entweder muss am Seitenständer ein Kontakt angebracht sein, der mit der Leerganganzeige gekoppelt ist. Erlischt die Leerganganzeige (Einlegen eines Ganges) und ist der Seitenständer noch unten, wird die Zündung unterbrochen.

Eine zweite zulässige Alternative ist das Anbringen einer zweiten Feder, sodass der Ständer automatisch hochklappt, wenn das Fahrzeug aufgerichtet wird.

Dies ist wahrscheinlich eine der Vorschriften, die nachträglich auch noch auf DDR-Fahrzeuge greift, wie bspw. auch die Pflicht, eine Warnblinkanlage nachzurüsten.

Allerdings ist es wohl eine Vorschrift, die nicht einfach nur doof ist... Wird mal der Ständer vergessen oder klappt er sich unabsichtlich hinunter kann das böse Folgen für Mensch und Maschine haben.

Sachsenring601

Beiträge: 803
Registriert am: 17.12.2004


Mit dem Bestandsschutz ist eben so eine Sache, z.B. sind auch die DDR- Sturzhelme verboten. Aber wie sieht es denn aus, wenn ich mit ´nem Oldtimermotorrad und einem bunten Pilotenhelm unterwegs bin. Bislang wurde mein DDR- Helm noch nicht bei Kontrollen moniert.

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Keinen Kraftstoff verschwenden - beim fahren auch an kinetische Energie denken!
spritmonitor.de

N66

Beiträge: 696
Registriert am: 10.03.2001


Wenn wir gerade dabei sind:

Ist die alte Anhängerbefestigung beim Dübener Ei noch erlaubt? So nen Werkstattheini wollt mir weis machen, dass ich ne neue bräuchte. Aber ich frag sicherheitshalber erst mal euch ;-D. Gab es da ne neue Regelung oder will der mir hier nur irgendwelche Märchen erzählen?

[Bearbeitet von N66 (29-07-2005 - 14:26)]

Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Meinst du das hier ?

Wenn ich richtig geguckt habe, habt ihr am Dübener Ei die selbe wie im Foto - und das ist meine vom Lastenanhänger, und der wiederum hat grade den TÜV mit Bravour bestanden. Am Qek hab ich auch die gleiche dran, das hat noch nie jemanden gestört oder wurde bemängelt. Nur ausgeschlagen darf die Zugöse nicht sein, also kein Spiel haben im angehängten Zustand.

Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


@N66: Erstmal Glückwunsch euch beiden!!

Bezüglich der Kupplung habe ich auch gehört, dass alte generell nicht mehr zulässig seien. Irgendwo stand mal was - auch im Forum.......finds leider nicht.

CASI

Beiträge: 1.551
Registriert am: 26.11.1999


Ich habe diese "Klappbügelkupplung" auch an meinem Qek. Bislang geb es beim TÜV keinerlei Probleme. Mein TÜV´er wackelt und zerrt zwar immer wie ein blöder an der Verbindung, aber solange kein Spiel vorhanden ist, nimmt er sie ab. (So sein Wortlaut)
Sven

Beiträge: 1.169
Registriert am: 13.03.2000


*grübel* wo stand das, dass ddr-sturzhelme nicht verboten sind...?!? *grübel* hatten wir hier glaube ich schon mal... oder im robur-forum?
war jedenfalls ne üble paragraphen-reitere mit dem ende, dass die helme wieder erlaubt sind
Sven

Beiträge: 1.169
Registriert am: 13.03.2000


http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/helmpflicht.php

...google sei dank...

 

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