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Autor Thema: Gewährleistung bei Privatverkauf
Doc

Beiträge: 43
Registriert am: 22.04.2002


Hallo zusammen,

da ich mich aus Platzgründen von einem meiner Trabser trennen wollte habe ich jetzt auch eine potentiellen Käufer gefunden, der allerdings am Telefon dann von einer ihm zustehenden Gewährleistung sprach. Nun kann man über den ADAC Musterkaufvertrag die Sachmängelhaftung als Privatmann ausschliessen, aber verdeckte Mängel bleiebn natürlich davon unberührt. Aber was ist ein verdeckter Mangel? Eine Roststelle am Schweller die ich "wissentlich" mit Unterbodenschutz überstrichen habe, oder der 15 Jahre alte Zahnriemen (es geht um einen 1.1er) der möglicherweise bei der Abholuung den Geist aufgibt (von dem ich ja gewusst habe)....
Welche Erfahrungen habt ihr in dieser Sache?

Danke und m.f.G.

Andreas

Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


drauf schreiben: gekauft wie gesehen und wir hatten nie Probleme.
Soweit ich weis muss man auch als Privatmann Garantie übernehmen, es sei denn man schließt sie vorher aus.
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


verdeckte Mängel sind bsp. ein versteckter nicht genannter Unfallschaden, gravierende (die Rechtssprechung neigt das wohl zur Einzelfallprüfung) Abweichungen vom beschriebenen Zustand (Rost ist bei einem 15 Jahre alten 1.1er hinnehmbar, da bekannt) etc.

Wenn dir schon jemand beim Privatverkauf was von Sachmängelhaftung vorfaselt würde ich die Finger von lassen, das gibt Streit.....

wer so was will soll 1500,- € draufpacken und sich mit dem Händler rumärgern.....

Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


IM Beitrag eben bei ebay: es geht um folgenden Artikel:
http://cgi.ebay.de/Kolben-mit-Kolbenringe-fuer-Trabant-601_W0QQitemZ150096542340
und dazu Mr.Coke sein Beitrag:
Könnte man den, nur mal theoretisch, auf seine Artikelbeschreibung Festnageln? Es steht ja nicht da "wie Abbildung" sondern Nagelneu!
Kam ja letztens wieder irgendwo in der Klotze das, auch wenn man als Privati die Gewährleistung ausschliesst, man trotzdem Belangt werden kann!
Doc

Beiträge: 43
Registriert am: 22.04.2002


Danke erstmal,

gekauft wie gesehen heisst de facto daß man nur das akzeptiert hat was man gesehen hat, insofern ist der Komplettausschluss der Sachmängelhaftung wohl die bessere Formulierung.
Ich sehe es aber auch eher wie moss, daß man jemand der mit dem Thema anfängt besser keine Geschäfte macht. Im Netz war z.B. ein Fall beschrieben, 5er BMW, 200000 km für 5000 Euro verkauft, dann 200 km später WaPu kaputt mit Folgeschäden für Kühler etc., Schaden angeblich lt. Käufer 2000 Euro. Der Verkäufer ist vors Gericht gezerrt worden und hat letztendlich einem Vergleich über 400 Euro zugestimmt um seine Ruhe zu haben. Das Ganze mit ADAC Mustervertrag von Privat an Privat und doch ganz tief in die weiche Masse gegriffen.

Danke nochmal und Gruss

Andreas

Mr Coke

Beiträge: 150
Registriert am: 12.06.2004


Ja, wenn der potentielle Käufer schon sooo fragt würde ich einen Vertrag mit ihm auch lieber vermeiden! Meine Frage im Tread "eben bei ebay" bezog sich darauf das ich auch ab und zu mal einen Trabant verkaufe und auch nicht so recht weiß wie die Rechtslage darin ist und was der Käufer im Ernstfall fordern kann!
 

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