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Autor Thema: Fahrzeug beschädigt. Videoüberwachung erlaubt?
MAD

Beiträge: 590
Registriert am: 24.08.1999


Moin Leute.

Da mir gestern (natürlich am Idiotentag, äh "Männer"tag) beide Außenspiegel am Trabi abgebrochen wurden, überlege ich meinen PKW mit Video zu überwachen.

Das Auto steht direkt vor dem Haus, ich könnte aus dem Fenster eine Kamera darauf richten und ganztägig Einzelbilder aufzeichnen.

Nun ist die Frage, ob das

a) erlaubt ist (da es eine öffentliche Straße ist)

b) die Polizei bei einer Wiederholungstat als Beweisstück akzeptiert

Anzeige gegen unbekannt wird ja nichts bringen. Ich werd jetzt erstmal einen "Zeugen Gesucht" Zettel in mein Auto kleben. Wobei das sicherlich hoffnungslos ist.

Grüße,
mad.

Rex

Beiträge: 1.449
Registriert am: 29.11.2000


Solange sich niemand daran stört, kannst du das folgenlos machen.
Sobald sich aber irgend ein Passant dadurch belästigt oder gar in seinem allg. Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt fühlt, dann mußt du das sofort einstellen, da sonst vielleicht Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen dich möglich wären. Eventuell geschossene Fotos solltest du deshalb auch keinesfalls irgendwo veröffentlichen (Internet, Bild-Zeitung usw.).
Sicher kann auch das Gericht eventuelle Fotos als Beweismittel heranziehen, aber das ist immer eine Frage des Einzelfalles und hängt von den genauen Umständen ab.
Obelix

Beiträge: 653
Registriert am: 29.09.2004


Fahrzeug beschädigt. Videoüberwachung erlaubt?
Nein

Die Überwachung öffentlicher Räume ist nur der Polizei gestattet. (BDSG §6b)

MAD

Beiträge: 590
Registriert am: 24.08.1999


...hab ich mir fast gedacht.

Wie wäre es dann mit einem Schild/Aufkleber "Dieses Fahrzeug wird videoüberwacht." zur Abschreckung?

Ich hoffe nur, dass die Spiegelzerstörung ein Einzelfall bleiben wird.

Obelix

Beiträge: 653
Registriert am: 29.09.2004


Dann wird ein "Abgeschreckter" die Polizei rufen und via Kennzeichen den Halter identifizieren.
Anschließend werden Haus und Wohnung nach der Videokamera durchsucht.
Alternativ könntest du auch den Abstand zum Gehsteig etwas "großzügiger" einschätzen beim Einparken.

Für legale Videoüberwachung legste nen Wecker, Drähte und nen Bild von Schäuble auf die Rücksitzbank.

Fay_von_kleinestinker

Beiträge: 1.774
Registriert am: 14.10.2002


Aber es gibt doch auch so Videoüberwachungssets für Autos zu kaufen.. Da muß es doch auch ne Regelung geben?!
Obelix

Beiträge: 653
Registriert am: 29.09.2004


Das sind Innenraum-Überwachungen und dürfen nicht die Umgebung des Autos erfassen.
Auch Kameras in Banken und Geschäften müssen so eingerichtet werden, dass man nicht erfasst wird, wenn man einfach draussen vorbeiläuft. Die zuständige Behörde ist der "Landesdatenschutzbeauftragte". Der darf auf Antrag auch Ausnahmen genehmigen.
Butcherbird

Beiträge: 440
Registriert am: 29.06.2008


SOLANGE die kamera auf umfriedetem besitztum steht darfste filmen was du willst. mit ausnahme dem was ÜBER den gartenzaun her zu sehen ist. (wenn du aufzeichnen willst mußt du das schwärzen oder einfach entgegengesetzt der straße positionieren )

ich tu ma schnell aus " der landesbeauftragtedes datenschutzes baden württemberg"

(sadalber, schwafel, kakel...) Alle Menschen haben das Grundrecht, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen, ohne dass ihr Verhalten durch Kameras aufgezeichnet wird.

Daher müssen

* eine strenge Zweckbindung,
* eine differenzierte Abstufung zwischen Übersichtsaufnahmen, dem gezielten Beobachten einzelner Personen, dem Aufzeichnen von Bilddaten und dem Zuordnen dieser Daten zu bestimmten Personen
* die deutliche Erkennbarkeit der Videoüberwachung für die betroffenen Personen,
* die Unterrichtung identifizierter Personen über die Verarbeitung ihrer Daten sowie
* die Löschung der Daten binnen kurzer Fristen

strikt sichergestellt werden.

Jede Einrichtung einer Videoüberwachung sollte der datenschutzrechtlichen Vorabkontrolle unterzogen werden. Das heimliche Beobachten und Aufzeichnen, die gezielte Überwachung bestimmter Personen sowie die Suche nach Personen mit bestimmten Verhaltensmustern müssen grundsätzlich verboten sein. Ausnahmen müssen im Strafprozeßrecht und im Polizeirecht präzise geregelt werden. Videoüberwachung darf nicht großflächig oder flächendeckend installiert werden, selbst wenn jeder Einsatz für sich gesehen gerechtfertigt wäre. Auch ein zeitlich unbegrenzter Einsatz ohne regelmäßige Erforderlichkeitsprüfung ist abzulehnen. Der Schutz der Freiheitsrechte erfordert überdies, dass heimliches Aufzeichnen und unbefugte Weitergabe oder Verbreitung von Aufnahmen ebenso strafbewehrt sein müssen wie der Missbrauch video-technisch gewonnener – insbesondere biometrischer – Daten und deren Abgleiche.
(sadalber sadalber, nachzulesen hier: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/konf/2000/03_14_3.htm )

ich denke ma wenn du dich darin eingelesen hast haste nen gewissen überblick.

https://www.datenschutzzentrum.de/video/videomv.htm#1

hier, das ganze in bisschen verständlicher, hab ich grad gefunden

standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Ärgerlich sowas! Ich bin immer wieder froh, meine Autos AUF dem Grundstück in doch relativ weitgehender Sicherheit zu wissen - bei nachts in der Stadt parken z.B. habe ich ggf. auch immer ein ungutes Gefühl und versuche das möglichst zu vermeiden (stelle ggf. lieber das Westblech dort ab ).
Videoüberwachung nur auf dem eigenen Grundstück oder IM Auto - wurde ja schon richtig gesagt. "Draussen" darf nur der Antiterror( )minister und sein Gefolge ausspähen...

P.S.: Das mit dem "Idioten"tag möchten wir aber doch lieber überhört haben - ich denke nicht, daß solche Ausfälligkeiten an diesem Feiertag die Regel sind...

 

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