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Autor Thema: Anhänger TÜV
MAlpha

Beiträge: 169
Registriert am: 24.03.2002


Seit vielen Monaten ist die HU meines Dübener Eis abgelaufen. Ist es sinnvoll, die vollen zwei Jahre zu warten, um dann die neue Plakette zu holen (... damit nicht rückdatiert werden kann)? Hat jemand Erfahrung damit?

Selbstverständlich steht der Wowa gut geschützt... da braucht niemand Sorge zu haben.

Gabriel

Beiträge: 1.188
Registriert am: 14.06.2003


Kommt darauf an, wie lange der TÜV abgelaufen ist, die TÜV-Gebühr für Anhänger ist ja nicht so hoch...wenn er ca nen Jahr abgelaufen ist, würd ich ihn neu machen... andere Alternative ist abmelden und wenn er genutzt werden soll, neuen TÜV machen und wieder anmelden, ist aber auch etwas Aufwand, lohnt sich aber auch eher nur beim PKW...
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Es soll auch Prüfer geben, die bei deutlichen Überziehungen ernsthafte Spierenzien machen - gut wäre insofern wohl, sich am potentiellen Prüfort vorab mal "unauffällig" zu erkundigen.
Ggf. wäre die genannte Variante mit vorübergehnder Stillegung tatsächl. die beste Variante.
MAlpha

Beiträge: 169
Registriert am: 24.03.2002


Das wäre ja wohl die Ober-Frechheit, wenn der KÜS-Mann, den ich bezahle, da Ärger machen will. Ich würde solch ein Verhalten von meiner Verkehrsrechtschutz prüfen lassen, wenn sich Konsequenzen daraus ergeben sollten.
Nein, abmelden ist schlecht, das wären wiede r 41 EUR rd. für "nicht kategorisiertes Fahrzeug" plus etwa 12 EUR Abmeldegebühr. So werde ich mich wohl doch im Frühling mal zur KÜS begeben.
Danke für die raschen Antworten
Toni

Beiträge: 5.932
Registriert am: 23.10.2005


Geh doch mal hin zu deiner Prüfstelle und frag mal freundlich nach wie das in so einem Fall abläuft. Ich würde aber sagen, das wird wohl zurückdatiert.
Pass auch auf wenn du zur Prüfstelle hinfährst, dass dich da nicht zufällig einer Kontrollieren will.
Christian K

Beiträge: 3.150
Registriert am: 27.04.2004


Sehr interessanter Thread übrigens!
Wir haben hier Motorrad, dessen TÜV-Plakette März 2007 anzeigt. Das Motorrad ist nach wie vor zugelassen und Steuern/VS wurden die ganze Zeit bezahlt.
Bin gespannt, wie das da läuft, falls jemand aus unserem Haushalt mal wieder Lust hat, damit zu fahren.
Obelix

Beiträge: 653
Registriert am: 29.09.2004


Wird das Fehzeug nicht zwischenzeitlich offiziell abgemeldet, wird der TÜVer bis 18 Monate zurückdatieren.
Im 18. Monat wird dann eine Vollabnahme fällig.
Bei mehr als 3 Monaten Verzug kann schon 1 echter Mangel zur Stillegung (Kennzeicheneinzug) durch den TÜV führen.
Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


Hier gibt es in dem Fall die HU nur für ein Jahr wenn die letzte schon so weit zurückliegt.

Aber nur wenn der Halter der selbe bleibt, wird das Fz. verkauft bekommt der neue Halter die vollen 2 Jahre.

Meine ETZ 250 ist auch so ein Kandidat, im April war HU fällig, ich bin aber in diesem Jahr keinen Meter damit gefahren. Das muss sich im kommenden Jahr ändern! Dann muss ich auch gleich zum TÜV.

DUOcalle601

Beiträge: 2.038
Registriert am: 09.06.2006


obelix, kannst du deine aussage auf irgendwas beziehen ? is ja abenteuerlich was du da beschreibst

niemand wird gezwungen in deutschland gültigen tüv zu besitzen

Obelix

Beiträge: 653
Registriert am: 29.09.2004


niemand wird gezwungen in deutschland gültigen tüv zu besitzen
Na Gott sei Dank! Ich dachte schon, die STVZO mit dem §29 wären irgendwie von Bedeutung.

Guckst du auch: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/anlage_viii_132.html

Christian K

Beiträge: 3.150
Registriert am: 27.04.2004


Die Globalisierung hat doch den Vorteil, das doch jeder von Euch mindestens einen im Ausland lebenden Verwandten hat, oder nicht?
Und da sollte es doch über diesen Person möglich sein, ein Auto dort anzumelden.
Ist es vielleicht das, was "DUOcalle601" meinte mit der Aussage: "niemand wird gezwungen in deutschland gültigen tüv zu besitzen"?
Also ich habe eine Cousine in Finnland, aber dort ist der Unterhalt eines Autos viel teurer als bei uns.
Und einen Cousin in Neuseeland, wo es in Sachen Autos voll easy zugeht. Aber in beiden Fällen müßte das Auto erstmal dorthin, um es für die Zulassung abnehmen zu lassen. (außer wenns ein Neuwagen ist).
In Neuseeland müssen die Autos nur 20 Jahre alt sein, um als Oldtimer einführen zu können, und nicht 25 wie in den USA.
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Beim ersten Überlesen nichts gefunden dahingehend.

Allerdings weiß ich von jemandem, der sich mit der Sache einmal intensiver beschäftigt hat, dass es (wohl) tatsächlich so ist, dass man kein zugelassenes Fahrzeug mit abgelaufener HU besitzen darf. Egal, ob das Fahrzeug nun am Straßenverkehr teilnimmt oder nicht und auch, wenn das Fahrzeug in der eigenen garage steht. So jedenfalls die Theorie (die ich bisher allerdings nicht bestätigen kann, auch nach flüchtigem Lesen vom Gesetzestext)

Die Praxis ist einfach. HU abgelaufen - weiter zugelassen - Garage .. Es wird keinem Auffallen. Im Besten Fall gibts irgendwann wieder TÜV und das Schätzchen kommt auf die Straßen.

btw: was ist eigentlich aus dem Verwertungsnachweis geworden, den man für die "endgültige Abmeldung" mal brauchte und den man mit "vorübergehender Stillegung" entgehen konnte? Dürfte eine ähnliche Situation gewesen sein.

Zur ursprünglichen Frage kan nich nur sagen, dass ich es so kenne, dass ab 12 Monaten nicht mehr zurückdatiert wird. Völlig haltlos aber diese Aussage.

Dass ein zugelassenes Fahrzeug nach 18 Monaten eine Vollabnahme (in welcher Form auch immer) benötigt, halte ich für ein Gerücht.

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


bei mir standen bis Sommer diesen Jahres auch mehrere zugelassene Anhänger ohne erneuerte HU (bei einem schon Jahre abgelaufen) rum - neue HU mit vollen 2 Jahren war bei verschiedenen Prüftstellen kein Problem (diskussionslos)
DUOcalle601

Beiträge: 2.038
Registriert am: 09.06.2006


obelix, ich les da nich das ich zur hu muß, da steht ja sinngemäß drin, das ich bei überschreitung die hu zurückdatiert bekomme, wie lange das sein darf steht da nich, also kann ich meine hu so lange überziehen wie ich will

so wie andre es beschreibt ist es auch ,

pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


@chris, der Verwertungsnachweis wurde durch Ebay ersetzt Ist doch wahr, wenn ich ein Auto loswerden will, stell ichs als defekt für nen Euro da rein und laß es zwei Wochen später abholen.
MAlpha

Beiträge: 169
Registriert am: 24.03.2002


Ja, danke für die Antworten.
Ich denke, dass es prüferabhängig ist, ob zurückdatiert wird.

Ein Freund hatte das mal:
Er hat seinen Trabant im Januar auf Saisonkennzeichen (05-09) zugelassen. Dabei hätte er die HU/AU bis Februar bekommen müssen. Hat er aber nicht, weil "Wenn Sie den Trabi im Mai fahren wollen, die Plakette abgelaufen wäre." Daher hat ihm die Zulassungsstelle gar keine Plaketten zugeteilt, wohl aber das Zulassungssigel.
Im Mai hat sich der Freund den TÜV geschenkt und ist dann im Juni hin. Die HU/ AU wurde jeweils für ein Jahr erteilt, weil keine alten Plaketten vorhanden waren. Den Eintrag in der Zula Teil 1 haben die glatt ignoriert.

Mir ist bekannt, dass ich bei Saisonkennzeichen den ersten Saisonmonat, im Falle meines WoWas der April 2010, zum TÜV fahren kann. Es ist im ersten Monat praktisch egal, was für einen TÜV der Wagen hat, weil ich ja in den Nicht-Saison-Monaten nicht hätte fahren dürfen.
Außerdem ist im April meine HU genau 1 Jahr (datiert auf 04/09) abgelaufen. Bin wirklich gespannt, was für eine Plakette es gibt. Wenn es sich um 04/11 handeln sollte, zahl ich einfach doppelt (ärgerlich genug), dann müsste ich ja ohnehin 04/12 bekommen, da ich nach erfolgter HU ja eine zweite machen lassen kann.

Klarheit ist anders...

Schorschdeluxe

Beiträge: 1.255
Registriert am: 21.03.2006


Das kommt auch immer auf den Prüfer an.

Bei nem Hänger der 3 Jahre abgelaufen war, hab ich volle 2 jahre neu bekommen.
Gleicher Fall Saison 3-10, Tüv 9 abgelaufen, bis 10 gefahren, in 3 hin und volle 3 jahre bekommen. En freund hatte auch saison 5-10, tüv juni 06 abgelaufen, die haben tatsächlich so gerechnet, das der intervall, wenn er eingehalten würde, wieder richtig auskommt, so hat er nen halbes jahr tüv bekommen, bis juni 1010.

albern sowas, unser nachbar hat sein hänger restauriert. Tüv jan 08 abgelaufe... Toll hat jetzt 3 monate tüv bekommen.

so ein schwachsinn. Deutschland halt...

trabi

Beiträge: 2.162
Registriert am: 26.12.1999


jup. deu. ich neigte früher dazu meinen klaufix nur alle paar jahrzehnte zum tüv zu schleppen. ergebniss wahren immer 2 volle jahre nach vorführung der warnblinker (mehr wollten die (tüv nord) nie sehen)

andere prüforga, anderer hänger: durchgefallen weil der prüfkucgelkopf in der kupplung klapperte.. der hinweis auf den strammen sitz an MEINER kupplung brachte nichts... wieder nach hause. selber hänger und tüv nord: warnblinker geht. fertsch.

Schorschdeluxe

Beiträge: 1.255
Registriert am: 21.03.2006


Prüfkugelkopf... ist ja interessant. Noch nie gesehn sowas.
Also bei Anhänger bis jetzt immer die erfahrung, Hänger muss fest sein, am Auto, Bremsen musser und Leuchten
MAlpha

Beiträge: 169
Registriert am: 24.03.2002


Solche Köpfe haben den geringstzulässigen Durchmesser und sind daher natürlich auch kleiner als beinahe jede Trabant-Kupplung. Ich habe auch schon Erfahrungen mit denen machen dürfen und daher jetzt eine KK92 Kupplung am Wowa, wofür ich den Griff an der Deichsel habe absägen müssen. Die KK 92 hat aber - wie ihr wisst - eine Grippöffnung, sodass sich daraus kein Nachteil ergibt.
 

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