Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


Suche:
 
Autor Thema: Versicherung Reihengarage gegen Feuer
Muldentaler

Beiträge: 603
Registriert am: 27.09.2002


Angeregt von Deluxe seimem Thema "In Sachsen geht der Feuerteufel um" stellt sich mir folgende Frage: Ich habe in einer Garagengemeinschaft eine Eigentumsgarage auf Pachtland. Wie ist bzw. kann diese Garage gegen Feuer versichert werden? Mir geht es dabei im Schadenfall nicht um meine eigene Garage, sondern um die nebenstehenden Garagen samt Inhalt und den Feuerwehreisatz. Der entstehende Schaden kann schnell fünf- bis sechsstellig werden. Man muß das Problem sicherlich von drei Seiten betrachten: 1. Das Feuer wird duch z. B. einen Kurzschluß von dem eingestellten Auto verursacht ... zahlt dann die KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden und gilt das auch bei Saisonzulassung (Ruheversicherung)? 2. Der Brand wird durch einen Kurzschluss in der Garagenelektroinstallation, Elektrogeräte oder durch Selbstentzündung von gelagerten Stoffen verursacht. 3. Das Feuer wird durch einen Brandstifter gelegt.
Ich würde lieber ein paar Euro vorher investieren, als im Schadenfall aus den Schulden nicht mehr heraus zu kommen. Wer kennt sich damit aus?

[Bearbeitet von Muldentaler (23-11-2009 - 07:47)]

Gabriel

Beiträge: 1.188
Registriert am: 14.06.2003


....im Zweifelsfall der Versicherungsvertreter, ich weiß ja nicht ob Du auch Wohneigentum hast (zB ein Haus) wenn die Garage sich in der Nähe befindet(muß nicht auf dem selben Grundstück sein), kann sie dann aber trotzdem in der Gebäudeversicherung enthalten sein. Hier ins Forum kann man aber viele Sachen reinschreiben, im Grunde hilft Dir nur das, was Schwarz auf Weiß von Deiner (bestehenden/abzuschließenden)Versicherung zugesichert wird. Dir wird nur der Gang zu selbiger wirklich weiterhelfen.
Gruß Gabriel
stephanfranz

Beiträge: 1.226
Registriert am: 28.11.2005


soweit ich weiß besteht für ein saison fahrzeug nach ablauf der saison eine ruhende versicherung. demnach denke ich das schäden ausgehend von deinem fahrzeug abgedeckt sind. trotzdem würde ich dir auch raten dich mal mit deinem versicherungsvertreter zu unterhalten. ob die versicherung bei brandstiftung zahlt bezweifel ich stark. jedenfals nicht bevor der täter gefasst ist. dann würde die versicherung zahlen und den brandstifter in die pflicht nehmen.

man in was für einer gegend wohnt ihr das da der feuerteufel umgeht? bei mir fahren sie nur ins garagentor....

Elfriedewilli

Beiträge: 1.918
Registriert am: 09.03.2005


...... und mir pissen sie gegen das Garagentor und schmeißen die leeren Bierpullen auf´s Garagendach
 

Springe zu:

Impressum | Datenschutz