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Autor Thema: KFZ verschrottet...Wiederzulassung möglich ?
Rookie51

Beiträge: 135
Registriert am: 13.07.2013


Moin,

beim Abdecker meines Vertrauens bin ich auf einen interessanten 601 deLuxe gestossen. Kaufen kann ich den schon- aber nur in Teilen. Er meinte, mit dr Verschrottung des Fahrzeugs würde die Rahmen-Nr. "gelöscht", eine Wiederzulassung nicht möglich sein- und er gesetzlich verpflichtet, das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr zu ziehen.
Da der Zustand des Trabers ausgezeichnet ist, ein Wahnsinn solch eine Exemplar auszuschlachten.
Wie ist die juristische Lage?
Meine Zulassungsstelle war leider nicht zu erreichen.

Danke
Rookie51

[Bearbeitet von Rookie51 (05-08-2015 - 16:31)]

TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Kann problemlos mit einem Vollgutachten wieder zugelassen werden. Wenn der Brief noch da ist, würde sogar eine einfache HU reichen, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb der letzten 7 Jahre endgültig (amtlich) aus dem Verkehr gezogen wurde.

Findet sich alles in der STVZO unter Wiederinbetriebnahme eines endgültig außer Verkehr gesetzten Fahrzeuges.

Heutzutage gelten Autos die länger als 7 Jahre abgemeldet sind als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Das passiert automatisch. Heute meldet keiner mehr endgültig ab.

Etwas anders ist es nur wenns ein Abwracker war. Diese FIN´s sind teilweise regestriert und dürfen nicht wieder in Betrieb genommen werden. Da hilft nur ein Karosserietausch.

Marlene

Beiträge: 1.083
Registriert am: 17.01.2007


Interessante Frage. § 14 Abs. 2 Satz 2 FZV besagt "Eine Wiederzulassung kann abgelehnt werden, wenn die vorgelegte Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit einem Aufdruck "Verwertungsnachweis lag vor" versehen ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II zusätzlich durch Abschneiden der unteren linken Ecke entwertet wurde." Es können sich auf den ersten Blick verschiedene Probleme ergeben. Angenommen, dem Schrotti liegen die Papiere mit dem oben genannten Vermerk/Abschnitt vor; dann "kann" die Zulassungsstelle die Wiederzulassung ablehnen. Sie muß also nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen, ob einer Wiederzulassung nichts entgegensteht, z.B., wenn trotz des Vermerks die Abwrackprämie an den ehemaligen Halter nicht ausgezahlt wurde oder das Auto gar nicht als "Prämienbeschaffer" gedient hat. Ansonsten wäre wohl Schicht im Schacht, denn die Abwrackprämie darf natürlich nicht durch einen Weiterverkauf mit anschließender Wiederzulassung unterlaufen werden. Hat der Schrotti die Papiere nicht und sind sie auch sonst nicht aufzutreiben, brauchst Du ja ne eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Papiere vom früheren Halter - der wird sich tunlichst hüten, wenn er mit den Papieren die Prämie kassiert hat. Also erstmal klären, was mit den Papieren ist, dann mal bei Deiner Zulassungsstelle nachfragen, wäre so meine erste Idee.
Rookie51

Beiträge: 135
Registriert am: 13.07.2013


Danke für Eure Antworten.

Also Abwrackprämie wurde nicht kassiert- Auto wurde später in der cheune entdeckt.
Aber es gibt natürlich einen amtlichen Entwertungsnachweis von dieser Firma.

Also am besten..vermutlich Vorbesitzer ausfindig machen, KFZ-Brief -wenn vorhanden- besorgen, Zulassungsstelle kontaktieren...

Dank
Rookie

[Bearbeitet von Rookie51 (05-08-2015 - 16:47)]

Murphy

Beiträge: 1.775
Registriert am: 21.03.2006


Nach 7 Jahren ist das Fahrzeug endgültig aus dem kba Register raus. Also Abnahme nach Paragraph 21( vollgutachten) mit der originalen FIN und gut ist.
Gegebenenfalls möchte die Zulassungsstelle eine eidesstattliche versicherung(vom Notar) als eigentumsnachweis sehen.
Marlene

Beiträge: 1.083
Registriert am: 17.01.2007


Wenn keine Prämie kassiert wurde, sehe ich da kein Problem. Ruf halt mal bei der Zulassungsstelle an, teile denen die FIN mit und frage, ob einer Wiederzulassung etwas entgegensteht. Das ist, gerade wenn man die Papiere nicht hat, ein guter Schutz vor Überraschungen, nicht, daß das Auto zur Fahndung steht.
 

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