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Autor Thema: EWG Richtlinie
morricone

Beiträge: 3
Registriert am: 28.02.2005


Ich hab schon einmal hier gepostet und ihr wart alle sehr nett zu mir, vielleicht klappt das ja diesmal wieder. Habe beschrieben, wie ich gerade dran bin einen trabant 1.1 in Österreich einzelgenehmigen zu lassen.. nun, nach dem gespräch mit dem obersten verantwortlichen im amt der nö. landesregierung muss das auto der ewg richtlinie 91/441 entsprechen. ich weiss mal, dass ich dazu zumindest einen geregelten kat nachruesten muss. ok, das leuchtet ein, kostet nun auch nicht welt...

ausserdem darf das betribesgeraeusch nicht mehr als 77dB betragen. dass die bremsen ok sein muessen und die beleuchtung, stellt auch kein gewisses problem dar. das hauptproblem ist folgendes:

alle fahrzeuge, die im ewg raum seit 1970 zugelassen wurden, mussten ein zertifziertes messverfahren durchlaufen, das sich ewg eichtlinie 70/220 nennt. darin waren gewisse standards festgelegt, nach welchen sich die autobauer richten mussten. diese richtlinie wurde stetig modifiziert. ich weiss nicht, welche nun die aktuellste ist, tut auch nichts zur sache, denn der mindeststandard, um in oesterreich eine einzelgenehmigung zu bekommen ist die ewg richtlinie 91/441 bzw. auch US 83.

Da unsere Freunde aus dem Osten damals der EWG ziemlich was gesch... haben, wurde diese richtlinie eben nicht auf den lieben trabi angewandt. der deutsche tuev kann jedoch aufgrund des fahrzeugbriefs eine art bestaetigung ausstellen, dass das fahrzeug dieser richtlinie entspricht. und nun meine bitte:

hat jemand von euch einen trabant 1.1. fahrzeugbrief, den er mir irgendwie zukommen lassen kann (scan per E-Mail, Fax,...), anhand dessen ich einmal anfragen kann, ob dieses auto dieser richtlinie entspricht? es sollte sich eben um ein original mit keinen zusaetzlichen umbauten handeln...

ich denke mal, die 1.1 er Serie ist ziemlich bauartgleich und weicht deswegen nicht von fahrzeug zu fahrzeug ab, oder gibt es mehrere variationen des 1.1ers?

zu guter letzt kommt noch erschwerend hinzu, dass ich das fahrzeug aus ungarn importieren werde (dort sind sie billiger als in deutschland) und noch eine ganze stange an uebersetzungen, behoerdenwegen etc. zu erledigen haben werde. um zu wissen, ob es sich auszahlt, muss ich mal grundlegend wissen, ob das fhrzeug o.a. richtlinie entspricht.

Danke fuers zuhoeren (tut gut nach den wochen der aufregung...)

Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


Seawas Michael!
Na, das mit der EWG-Richtlinie ist mal wieder typisch EG-Bürokratie
Bei mir im Club www.trabantclub-sdh.de haben wir 2 originale 1.1er Kombi. Ich muss mal telefonieren, ob die mir mal ein Fax oder Scann von dem Brief schicken können.
Meld mich dann wieder.

Grüße aus dem Mühlviertel

Andi

morricone

Beiträge: 3
Registriert am: 28.02.2005


Hi Andi, wusste ja, auf den "neuen österreicher" ist ja doch verlass

schen gruass nach OÖ und wegen der zulassung als "übersiedlungsgut" deiner limo mach ich mir keine sorgen, das funktioniert hier (hoffentlich) unproblematisch!

[Bearbeitet von morricone (28-02-2005 - 20:33)]

Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


Ich erwarte ja auch schon ganz seeeeehnsüchtig den 1. April herbei... dann darf ich endlich wieder meinen Kübel aus der Garage holen und damit fahre ich gleich zur typisierung
Meine Limo folgt dann vielleicht dieses aber spätestens nächstes Jahr dann
morricone

Beiträge: 3
Registriert am: 28.02.2005


Hallo zusammen. Nur der Vollständigkeit halber, um das offene Post abzuschließen. Seit Sommer 2007 hab ichs nun auch geschafft und hab einen österreichischen Trabi. Wer mehr wissen will: www.ddr1.at Und wer Unterstützung beim Typisieren braucht: Einfach melden!
 

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