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Autor Thema: Brauche Euren Rat: Freier Tag zur Geburt?
601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


Mahlzeit!

Aufgrund einer aktuellen Problematik im Arbeitsleben bitte ich Euch mal um Rat:
Weiß eine/r von Euch, ob es irgendwo ein Gesetz oder eine Regelung gibt, die mir gestattet, zur Geburt meines Kindes einen Tag frei zu bekommen? Also DIESEN Tag.

Ich hab schon im Netz gewühlt, aber nichts gefunden.

DANKESCHÖN!!!

HUGOzwei

Beiträge: 2.817
Registriert am: 26.01.2000


das was du meinst fällt unter "sonderurlaub". dazu gibt es keine regelungen im bundesurlaubsgesetz. solche regelungen sind in den betrieben meist in tarifverträgen oder betriebsvereinbarungen geregelt. einen rechtlichen anspruch auf sonderurlaub hast du nicht. entweder dein chef gewährt dir einen freien tag oder er tut es nicht.

solltest du einen tag von deinem normalen dir zustehenden urlaub für die geburt des kindes haben wollen, dann musst du ebenfalls mit deinem arbeitgeber darüber verhandeln, da es sich hier um einen urlaubsantrag handelt der zeitlich nicht festgelegt ist.

heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Es gibt kein solches Gesetz.
Da muß dein Chef einfach nur kulant sein (issers nicht, gibt er dir wenigstens spontan an dem Tag einen Tag Urlaub).

Macht er nichts, ist er ein A.......
Ist leider so.
Ich bekam frei.

HUGOzwei

Beiträge: 2.817
Registriert am: 26.01.2000


kleiner tipp: nutze doch einfach die möglichkeit, ohne krankenschein krank zu sein an diesem tag.

du musst dann deinen arbeitgeber lediglich an diesem tag informieren, dass du krank bist und am nächsten tag wieder erscheinst. lt. gesetz musst du als arbeitnehmer nämlich erst ab dem 4. tag einen krankenschein vorlegen.

§5 Entgeltfortzahlungsgesetz

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

[Bearbeitet von HUGOzwei (19-03-2007 - 09:48)]

601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


Ich danke Euch!

An die Möglichkeit der Krankschreibung für einen Tag bzw. Krankschreibung, weil man einen Angehörigen pflegen muss, hab ich auch schon gedacht. Aber ich wollte eigentlich direkt im Anschluss in Elternzeit gehen, was vermutlich auch nicht zu funktionieren hat (aus personellen Gründen und Magentablettenschluckgründen der Leitungsebene).

Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


Meines Wissens nach, wirst du nur mit krank geschrieben, wenn dein Kind bis 10 oder 12 Jahre (bin mir nicht ganz sicher) krank ist. Also wird dich kaum ein Arzt auf legalem Weg krank schreiben, nur weil deine Frau hochschwanger ist und jeden Augenblick das Kind kommen könnte.
Allerdings kommt es bestimmt auch nicht gut an, wenn du zufäligerweise in der Zeit des Krank-seins Vater wirst.
Frankenstein

Beiträge: 2.378
Registriert am: 18.06.2002


ich habe damals paar wochen vorher mein chef angefragt und habe dann 14 tage urlaub dafür bekomm. da wir net 100%tig wußten an welchem tag es nun kommt. hat dann aber ganz gut geklappt.

quote:

Sonderurlaub

Der Anspruch auf Sonderurlaub ergibt sich nicht aus dem Bundesurlaubsgesetz. Die Voraussetzungen ergeben sich aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder dem Arbeitsvertrag (eigene Hochzeit, Umzug, Geburt des eigenen Kindes, Todesfälle von nahen Angehörigen). Sonderurlaub wird in der Regel nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet und gesondert vergütet.

Sonderurlaub kann aber auch unbezahlter Urlaub sein. So können Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, dass dem Arbeitnehmer unbezahlte Freizeit gewährt wird (mehrwöchige Teilnahme an einem Sportwettbewerb im Ausland). Ein durchsetzbares Recht auf einen solchen Sonderurlaub gibt es nicht (Ausnahme: z.B. Todesfall in der Familie in einem entfernten Land).



[Bearbeitet von Frankenstein (19-03-2007 - 11:53)]

HUGOzwei

Beiträge: 2.817
Registriert am: 26.01.2000


601: wenn du in elternzeit gehen willst, dann kannst du dies tun. dein arbeitgeber kann da nix dagegeben haben. allerdings beginnt die elternzeit eh erst nach der mutterschutzfrist zu laufen... heisst: die mutter des kindes darf ohnehin paar wochen nach der geburt nicht arbeiten - in dieser zeit muss sie dem betrieb die absicht und die dauer der elternzeit bekannt geben. in deinem falle, wäre es dann so, dass du deinem betrieb die absicht und die dauer der elternzeit bekannt geben musst - der betrieb kann dem nicht widersprechen!!! deine frau muss dann nach der mutterschutzfrist direkt wieder arbeiten gehen. weil darf soweit ich weiss nur 1 person zu hause bleiben.
Joey_A

Beiträge: 914
Registriert am: 15.09.2004


1.du willst KEINE Elternzeit und sagst deinem Chef VORHER nix von der Geburt und hast nicht häufig unentschuldigt gefehlt > dann kannst du einen bis drei Tage wie oben beschrieben ohne Krankenschein vorzeigen zu müssen dich selber krank schreiben, WENN in deinem Arbeitsvertrag nichts anderes steht, und dir mündlich ncihts anderes (zb. schon nach dem 1. Tag / betriebsabhängig) mitgeteilt wurde, >>> nach der Geburt fällt aber auf, dass der Tag für die Geburt war und wenn du nen fiesen Chef hast, dann ist das vorsätzliches Fehlen am Arbeitsplatz und Betrug/gelogen und damit ein WICHTIGER GRUND für eine fristlose Kündigung § 626 BGB (Bürgerliches Gesetz Buch) fristlose Kündigung und § 5 und 7 EntgeltFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz)

2. Du fragst deinen Chef, ob er dir Sonderurlaub gibt (freiwillig), da sein Unternehmen auch SOZIALE VERANTWORTUNG für seine Mitarbeiter hat und das ja dann nett wär

3. Du nimmst dir nen Tag Urlaub > kriegste den nich genehmigt, haste Recht drauf den Grund zu erfahren... gerechtfertigt wären zb. ausgelastete Produktion, hohe Auftragslage, Personalmangel, Termingeschäfte etc.

4.
Du kannst frühestens 8 Wochen nach der Geburt Elternzeit nehmen, dein Chef MUSS dir das genehmigen... Deine Frau geht ab der 9. Woche nach der Schwangerschaft wieder normal arbeiten (überleg dir das... stillen etc.! evtl günstiger sie das erste halbe Jahr, du das zeite halbe Jahr )... der zuhausebleibende Elternteil bekommt nur xy% von seinem bisherigen Lohn

5. stellt dein Chef sich quer, sind Betriebsrat, Arbeitnehmerverbände, Gewerkschaften (auch für Nichtmitgleider- da potentielle Neumitglieder) gern zu Auskünften bereit

6. viel Glück

Schumi

Beiträge: 3.544
Registriert am: 08.11.2004


Henri, hast Du denn Deinen Chef überhaupt schon mal drauf angesprochen? Ein ehrliches Wort von Mensch zu Mensch kann oft mehr bringen als das sture Pochen auf Gesetze (die es in dem Fall eh nicht gibt).

Ansonsten wie gesagt: Krankenschein

601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


Vielen Dank für Eure Auskünfte!
Das Universum hat's gut gemeint, sodass sich eine gute Lösung gefunden hat und ich frei bekomme.

Ich gehe übrigens direkt ab Geburt in Elternzeit, da meine Freundin studiert und das Mutterschutzgesetz explizit NICHT für Studentinnen gilt! Ich gestalte mir einen lustigen Sommer auf dem Campus, immer in der Nähe der Milchbar!

601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


@ Schumi: Ja, sicher! Aber hat sich ja schon erledigt.
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Richtig so - immer hübsch stillen so lange es geht, das erspart dem neuen Erdenbürger möglicherweise später so manche üble Allergie und sonstige Furchtbarkeiten.

Letztes Beispiel war unsere Kleine, als wir hoffnungslos vergrippt das Bett hüteten (auch die Milchbar) und das (nach 5 Monaten) nach wie vor voll gestillte Baby NULL Symptome zeigte. Als einzige von 4 Personen...

Hmmm - aber was freie Tage zur Geburt angeht:
Das kannste sowieso nur als Rahmen abstecken - meine kam 11 Tage "zu spät"...

 

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