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Autor Thema: Fahrten außerhalb der Saison
MichaH

Beiträge: 1.061
Registriert am: 17.09.2000


Hallo!
Weiß jemand von den Saison-Fahrern ob es legale Möglichkeiten gibt das Fahrzeug außerhalb der Saison im Verkehr zu bewegen?

Möglich wäre ein Kurzzeitkennzeichen, dazu habe ich im Internet aber die Aussage gefunden dass ein zugelassenes Fahrzeug so nicht bewegt werden darf. Ist ein Saisonfahrzeug außerhalb der Saison zugelassen?
Dann bleibt noch das Problem, dass "Ausflüge" nicht gestattet sind, sondern nur reine Überführungsfahrten.

Gäbe es vielleicht eine andere, kostengünstige Möglichkeit das Fahrzeug ein oder zwei Tage außerhalb der Saison beliebig zu fahren?

Vielen Dank schonmal!

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


was meinst du mit:
"Ist ein Saisonfahrzeug außerhalb der Saison zugelassen?"? verstehe ich nicht. EIGENTLICH ja nicht!

Dass es Probleme gibt, Saisonzugelassene Fahrzeuge mit 04er, 06er oder 07er Kennzeichen zu fahren, weiss ich auch. Ich weiss jetzt aber nicht, auf welchen Kennzeichen-Typ sich das genau beschränkt.
Bei 07 bin ich mir ziemlich sicher, aber bei 04 und 06 hab ich so meine Zweifel. Das sollte eigentlich gehen! (mit den normalen Einschränkungen dieser Kennzeichen)

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Korrektur!

04 scheidet laut diesem Link auch aus:
www.stva-ac.de/Dienstleistung/Merkblaetter/kurzkennzeichen.html

Den Punkt 1 "Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein." würde ich schon so deuten, dass es ein saisonbedingt ruhendes Fahrzeug eingeschlossen ist. (vermutrlich meinst du DAS mit deiner Frage) Denn "für den Verkehr" ist es ja EIGENTLICH zugelassen, darf eben bloß nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Ob das allerings jemand mitbekommt, dass das Auto zugelassen ist, is die andere Frage (solange nichts passiert!). Aber die 04er sind ja ohne anschließende Neuversicherung ein teurer Spaß für 5 Tage. Da ist für einen Trabant eine 365-Tage-Zulassung bei nur einer Benutzung außerhalb der Saison schon günstiger.

Ich vermute, bei 06er-Kennzeichen ist es ähnlich. Aber dafür ist erst mal Bedingung, das man einen kennt, der es auch rausrückt!

[Bearbeitet von Chris601 (16-11-2006 - 10:08)]

POSTKUGEL

Beiträge: 2.620
Registriert am: 24.04.2002


Das wahrscheinlich "einfachste" wird sein, das Fahrzeug für den geplanten Nutzungszitraum (also auch wenn's nur fuer ein paar Tage ist) einfach wieder auf Normalzulassung umzumelden. Man kann ja z.B. nach einer Woche wieder auf Saison zurueckmelden.

Viel teurer als das Kurzzeitkennzeichen duerfte die Aktion auch nicht werden, evtl. sogar billiger. Ich besitze z.B. fuer alle Saisonfahrzeuge auch noch einen normalen Kennzeichensatz, es fallen also wirklich nur die Schreibgebuehren sowie Steuer+Versicherung fuer die paaar Tage an.

[Bearbeitet von POSTKUGEL (16-11-2006 - 11:37)]

Chris601

Beiträge: 9.390
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stimmt. das dürfte das sinnvollste sein.
Trabi Hornberg

Beiträge: 145
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Es gibt auch keine andere möglichkeit umes bei legal zulassen.
trabantini

Beiträge: 383
Registriert am: 21.09.2002


Also nach Aussage meiner Zulassungstelle sind saisonzugelassene Fahrzeuge in nicht gekennzeichneten Monaten auch nicht zugelassen. Daher ja auch der Hinweis: "Bei Ablauf einer Pflichtuntersuchung im Stilllegungszeitraum, ist diese im ersten Monat der Zulassung zu erledigen."

Wiederrum gilt für normale Kennzeichen, dass man mit entstempelten Kennzeichen (also nicht zugelassen) und einer gültigen Doppelkarte im ehemailgen Zulassungsbezirk + angrenzendem Zulassungsbezirk zur Durchführung von einer Pflichtuntersuchung fahren darf.

Danny

Beiträge: 475
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@Chris601! Ich hab mein Trabi von 05 bis 09 auf Saison zugelassen und dazwischen fahr ich auf 07er
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Frage 1: legal?
Frage 2: sicher?
Anne

Beiträge: 3.555
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Wenn der Trabi mit in dem 07er Kennzeichen eingetragen ist, ist es legal. Würde ich jetzt behaupten.
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Das glaube ich sogar!
Ist bloß die Frage, wie er da reingekommen ist. Als er abgemeldet war? Weil die Zulassungs-Triene nicht aufgepasst hat? Oder weil es tatsächlich legal sein sollte, was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann.
Anne

Beiträge: 3.555
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In Berlin ist irgendwie alles anders....
Andre

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außerhalb des Saisonzeitraumes gilt das Fahrzeug als nicht zugelassen, also völlig problemlos mit 07 etc. zu bewegen
Deluxe

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Es steht aber doch trotzdem im Computer der Zulassunhgsstelle!

Und wenn es dort als Saisonzulassung drinsteht - wie kommt es dann bitte in den Sammelfahrzeugschein fürs 07er???

MichaH

Beiträge: 1.061
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So, laut Aussage der Versicherung wäre eine Überführung mit Kurzzeitkennzeichen möglich.

Allerdings (leider) nur zu Überführungszwecken womit eine Fahrt aus privatem Anlass nicht möglich ist. Und diese als Überführung zu "tarnen" ist unmöglich. Somit hat sich das für mich erledigt, schade.

Chris601

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ähh, das is im Übrigen völlig normal für 04er

mit denen DARF man EIGENTLICH gar nich "rumgurken".

Genau wie mit 06ern und 07ern! (jeweils mit anderen Auflagen)

Das sich da weder jemand dran hält noch das es kontrolliert wird ist eine andere Frage!

MichaH

Beiträge: 1.061
Registriert am: 17.09.2000


Wobei es aber Anlässe gibt, die so unverkennbar nichts mit einer Überführung zu tun haben, dass das arg nach hinten losgehen kann!
Danny

Beiträge: 475
Registriert am: 20.04.2000


Warum soll meine Zulassung nicht legal sein? Der Trabi ist seit Jahren auf 07er zugelassen und seit letzten Jahr auch auf Saison! Das habe ich nur gemacht damit ich in der Saison den Trabi uneingeschränkt nutzen kann und außerhalb der Saison kann ich ihn trotzdem mal bewegen damit er nicht Monate lang rumsteht (Standschäden)
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Hm - ich habe mich kürzlich auf der Zul.stelle erkundigt wegen 07er: die Dame meinte aber ausdrücklich, daß die auf dieses Kennzeichen eingetragenen Fzge. >richtig< abgemeldet (also nicht vorübergehend stillgelegt) sein müssen. Ein Saisonfzg. ist doch nun aber nicht wirklich "abgemeldet" - ist das also evtl. eher eine Grauzone
@ MichaH: `Ne Hochzeit vielleicht?

[Bearbeitet von standard (16-11-2006 - 17:45)]

MichaH

Beiträge: 1.061
Registriert am: 17.09.2000


Gut geraten standard!
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


@standard:
Das heißt doch aber, daß man ein Fahrzeug endgültig stillegen muß, wenn man es auf 07er anmelden will. Und zur endgültigen Stillegung gehört auch eine Verbleibserklärung/Schrottschein usw.

Wie soll das funktionieren????

Danny

Beiträge: 475
Registriert am: 20.04.2000


Also wo ich den Trabi damals als 07er zugelassen hab war er stillgelegt! Ich hab ihn aber zwischen durch aber immer wieder normal zugelassen und Tüv gemacht damit der Brief nicht verfällt! Nun mit Saison spare ich mir das an&abmelden und kann ihn halt nutzen wann ich will
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Genau das ist ja das schöne an den Saison-Kennzeichen. Nur habe ich mittlerweile 3 Saison-Autos und incl. Steuern, Tüv etc. läppert es sich halt doch ganz ordentlich zusammen - für teilweise nur 1000-1500km im Jahr. Drum werde ich bei den Oldies wohl doch auf das 07er umsteigen, zumal ja noch zwei gut 40-45-jährige Autos in der Perspektiv-Warteschleife sind. Dann wird die Sache erst richtig lukrativ...
@ Deli: Wenn das Auto abgemeldet und sogleich auf das 07er Kennzeichen eingetragen wird, dürfte das kein Problem sein - evtl. hab ich die Dame aber auch mißverstanden. Fakt ist, daß man auch Autos OHNE Papiere - lediglich mit einer "Originalitätsbescheinigung" von TÜV oder Dekra und mit Vorlage einiger aussagekräftiger Fotos auf 07 eintragen kann.
Schorsch601S

Beiträge: 223
Registriert am: 09.09.2005


Außerhalb der Saison ist ein Fahrzeug stillgelegt und kann problemlos mit Kurzzeitkennzeichen ("gelber Nummer") bewegt werden - habe ich schon gemacht.
Die Bestimmungen zur 07er-Nummer sind regional unterschiedlich. Teilweise wird der Nachweis einer Mitgliedschaft in einem Verein gefordert, müssen Treffen nachgewiesen werden...
Und: Die 07er-Nummer darf (leider) nicht für Bewegungsfahrten verwendet werden.
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Aber für "Probe- und Einstellfahrten"...
Shadowrun

Beiträge: 186
Registriert am: 24.07.2006


Ich hatte mal gehört dass man mit Saisonkennzeichen für TÜV / Zulassungsarbeiten auch außerhalb der Saisonzeit fahren darf ??!!??
Trabi Hornberg

Beiträge: 145
Registriert am: 01.08.2006


Wenn ein Fahrzeug zugelassen iist egal ob Saison oder anderweitig darf kein 2.Kennzeichen benutzt werden.So sieht die gesetzlage aus. Saison abmelden.Normal anmelden oder sonstiges Kennzeichen wie 07 oder Kurzzeit usw.
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Das 07er-Kennzeichen wird in der gesamten Oldtimerszene immer attraktiver. Und immer öfter beantragt und auch erteilt.

Es ist somit nur eine Frage der Zeit, wann dort auch Mißbrauch in erweiterten Größenordnungen festzustellen sein wird. Noch hat man reichlich Wissenslücken im Polizeibereich. Aber ich würde wetten, daß diese mittelfristig ausgeglichen werden. Und dann kann es mit "Probe- und Einstellfahrten" die keine sind, sicher auch mal eng werden.
Zumal auch heute schon (besonders im Youngtimerbereich) genug Unfug mit dem 07er Kennzeichen getrieben wird - damit sollte zumindest die 30-Jahres-Regelung halbwegs legitimiert sein.

Mal sehen, wenn mal wieder was altes fertig ist, wird es für den Bereich bis Baujahr 1970 wahrscheinlich auch bei mir ein 07er Schildchen geben.

standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


"Probe- und Einstellfahrten" sind allerdings so schwer nicht glaubhaft zu machen... Wenn ich mir ein 07er holen sollte, werde ich die Autos damit aber sicher auch nicht im Alltag bewegen!
Unbestreitbar gibt es genug Zeitgenossen, die das leider ungeniert tun - und somit all den anderen allerhand versauen können. Genau deshalb kommt wohl auch tatsächlich die 30-Jahre Regel - um wenigstens 2er-Polo und -Golf-Grotten etc. außen vor zu halten.
Fakt ist, daß ich keinen 07er Besitzer kenne, der jemals mit einem so beschilderten Fahrzeug angehalten/kontrolliert wurde.
Schorsch601S

Beiträge: 223
Registriert am: 09.09.2005


@ Trabi Hornberg
Zur Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens müssen die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Außerhalb der Zulassungs-Saison bekommt man problemlos ein Kurzzeitkennzeichen. Ein Abmelden ist nicht erforderlich.
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