Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: Fahrten außerhalb der Saison
Danny

Beiträge: 475
Registriert am: 20.04.2000


Ich wurde in knapp 7 Jahren 07er auch noch nie angehalten!

P.S. Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs

DUOcalle601

Beiträge: 2.038
Registriert am: 09.06.2006


ausserhalb des saisonzeitraums bewege ich mein motorrad ab und zu mit 06 er nummer

keine probleme bei kontrollen gehabt, jagut war bisher nur eine,

hab ja keine motorradpapiere bei, nur das rote heft, das reicht ja, somit weiß ja keiner obs motorrad angemeldet ist oder nich bzw wie es angemeldet is.

Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Ich war am 31.10. mit dem Wintertrabi unterwegs, zu Testzwecken. Mit dem Saisonkennzeichen 11-03 dran und zusätzlich die roten Kennzeichen (Überführungs- und Probefahrt) in Front- und Heckscheibe. Natürlich wurde ich angehalten (ich werde mit roten Kennzeichen IMMER angehalten) und kontrolliert.
Da ich die Fahrt eingetragen und alles nötige an Bord hatte (Warndreieck, Sanikasten etc.) gabs nur ein "da brauchen wir ja nicht weiter diskutieren, angenehmen Feiertag noch." aber verbunden mit dem Hinweis, das die Kennzeichen eigentlich nicht in die Scheibe gehören.
zwigge79

Beiträge: 880
Registriert am: 02.02.2004


@schorsch Das hab ich bei uns anders erlebt. Ich bekam die 5 Tageszulassung unter Vorlage einer Versicherungsdoppelkarte problemlos, mit dem Hinweis doch bitte alle erforderlichen Daten selbst einzutragen. Solche Sachen scheinen sehr unterschiedlich gehabt zu werden, ähnlich wie bei Beantragung des 07er Kennzeichens.
Trabi Strietzl

Beiträge: 3.045
Registriert am: 03.10.2001


So wars bei meinen 5 Tages- Kennzeichen auch immer. Deckungskarte vorgelegt, Kennzeichen und Schein bekommen, in den ich meine Fahrzeugdaten selbst eintragen sollte.
Shadowrun

Beiträge: 186
Registriert am: 24.07.2006


Das 5 Tage KEnnzeichen ist ja gerade für KJauf und Überführung weshalb gar keine Fahrzeugpapieren nötig sind da man diese zB beim Kauf eines zu überführenden Fahrzeuges gar nicht besitzt.

Ich zitiere mal aus dem Onlineservice von Lübeck wo ich mir mein letztes geholt habe da so auch nicht wohkreisgebudnen ist:

quote:

Dieses Kennzeichen darf ausschließlich für Probe- oder Überführungsfahrten verwendet werden.

Es ist nicht notwendig, dass der Antragsteller in Lübeck wohnt. Außerdem muss das Fahrzeug, für das das Kurzzeitkennzeichen verwendet wird, nicht schon bei Antragstellung bekannt sein, etwa bei einem beabsichtigten Fahrzeugkauf.

Das Kennzeichen ist für fünf Kalendertage einschließlich des Tages der Zuteilung gültig. Eine Zuteilung, bei der der Gültigkeitsbeginn in der Zukunft liegt, ist nicht möglich.

Ist die Bundesrepublik Deutschland Ausgangspunkt der Fahrt, so gilt das Kurzzeitkennzeichen gemäß den bestehenden Abkommen auch für Überführungsfahrten in die Niederlande, in die Schweiz und nach Österreich. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Fahrzeugschein vollständig durch die Zulassungsbehörde ausgefüllt wird.
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

* Personalausweis oder Pass in Verbindung mit Meldebescheinigung
* Versicherungsbestätigungskarte für Kurzzeitkennzeichen
* ggfs. Zulassungsvollmacht

Gebühren:

10,50 Euro


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