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Autor Thema: Patente für Ost-Symbole
Deluxe

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Das Trabi-Team Chemnitz e.V. (Romy) und das Trabi-Team Westerzgebirge (Erik). Im TTC war ich selber Mitglied - ich weiß also, was schon vor 3-5 Jahren so los war...
Das sind alles keine Neuheiten - da gärt es schon seit Jahren. Und v.a. mit der ITT-Leitung gabs immer wieder Differenzen. Und da die ITT-Leitung sich von Intertrab rein personell kaum unterscheidet, habe ich mir die beschriebenen Gedanken gemacht...
Beppo

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Noch mal kurz zu Charlies Posting:
Ich weiss auch, wer Willy ist, wir sind uns zwar schon über den Weg gelaufen, haben aber noch nicht miteinander geredet. Aber aus diversen Beiträgen in der Supertrabi ist schon zu erkennen, das er mit dem Herzen am Trabant hängt und das stelle ich auch nicht in Frage.
Was mir "sauer aufgestossen" ist, war die Tatsache, das unser Forum als "anonym" bezeichnet wurde - das hängt aber sicher mit der Einstellung vom InterTrab-Vorstand bzw. Geschäftsführer zu www.trabantforum.de zusammen - ich erinnere nur an die geplatzte Veröffentlichung unserer Weihnachtsfeier und die damit zusammenhängenden Kommunikationsprobleme.
@ - Willy, Vorschlag von mir: Irgendwann setzen wir uns mal zusammen (sehr gerne auch mit anderen Usern aus diesem Forum) und labern über dies und jenes.
Außerdem sollte man über einige Entscheidungen in Bezug der Vermarktung des Trabant-Schriftzuges neu nachdenken - über Romy und Erik wurde in diesem Zusammenhang schon alles gesagt.

PS: Meine InterTrab-Mitgliedsnummer zum nachschlagen für den Vorstand 231

willy

Beiträge: 51
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Hallo, ich kann nur aus meinem Wissesnstand berichten.
Wir haben vor Vergabe der Rechte mehrmals in der Supertrabi und auch uns bekannten Firmen mitgeteilt, dass wir die Rechte nun ordnugsgemäß vergeben wollen. Über Kosten wird in der Geschäftswelt in der Regel verhandelt, es kamen meines wissen kaum oder keine Anfragen ob oder zu welchen Konditionen wir die Rechte weitergeben wollen. Einen Firma aus dem Westen hat angefragt und verhandelbare Vorschläge unterbreite. Ich bin der Meinung, uns war es egal wo der Firmensitz ist. Alle Anderen haben wir angesprochen mit mehr oder weniger erfolg.
Fakt ist jetzt, dass diese Fa. ihre rechte waren will, dies ist in der Marktwirschaft leider so üblich.
Es geht weder um Standort noch um Persöhnliche belange. Wie ich schon einmal geschrieben habe, Inter-Trab e.V. hat den Schriftzug schützen lassen und aus der Vereinskasse die Anwaltskosten und auch jetzt noch die Folgekosten bestritten. Ich gehe davon aus Wäre ein anderer auf den Gedanken gekommen so hätten wir mit Sicherheit schon eher diese Diskusionen geführt, nur nicht mit uns sondern wenn überhaupt mit einem anderen.
Ich möcht nur zum Abschluß noch einmal betonen wir haben es nicht aus Gewinngier gemacht sondern aus interesse an der Sache. Nun möcht ich mit diesem Thema abschließen es ist gesagt was zu sagen ist, es können nur noch Wiederholungen kommen.
Wer genauere Informationen haben will kam mich gern anschreiben Mailadresse ist bekannt, ich werde versuchen die Fragen nach gründlicher Recherche zu beantworten.
Gruß
Willy
willy

Beiträge: 51
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Hallo Beppo,
vielen dank für die Einladung ich bin offen für alles was dem Hobby zuträglich ist.
Mein Einwand mit anonym sollte kein Angriff oder Beleidigung sein, ich schreibe mir nun mal lieber mit Menschen die ich kenne und es entsteht eine gewisse verbindlichkeit in den Aussagen wenn mann den gegeüber kennt, daher meide ich in der Regel Internettforen, es ist ein leichtes sich ein Pseudonym zugeben und eine Mailadresse mit irgend welchen Kürzeln.
Ich habe aber erfahren können hier wird doch mit offen Karten gespielt.

[Bearbeitet von willy (27-06-2004 - 15:24)]

Beppo

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Genau so ist das. Schön, das wir das klären konnten
Ich spreche dich mal an, wenn ich dich sehe - oder du hältst Ausschau nach einem Kerl mit einem T-Shirt auf dem "Beppo" steht, das müsste dann ich sein

Wenn ich das nicht bin, sollte ich darüber nachdenken, den Schriftzug "Beppo" schützen zu lassen
Sorry, kleiner Scherz am Rande - lockert das Thema vielleicht wieder bissel auf

charlie601

Beiträge: 944
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"... Die beiden Links von HUGOzwei beziehen sich doch auf das DDR-Staatswappen und so zu entnehmen, auf FDJ-, SED- usw Symbole. Die Möglichkeit der Patentierung ehemaliger volkseigener Symbole ist schon mehr als fragwürdig, aber wer bekommt Recht??? (Recht haben und bekommen ...)

Da dies möglich scheint, zumindest äußerlich so wirkt, hat InterTrab mit dem Schutz der Marke doch zu 100 Prozent richtig gehandelt. Ich würde jetzt mal nicht die "Hammer-und-Zirkel-Kaffeetassen" mit dem "Trabant"-Namen/Schriftzug durcheinander schütteln. ..."


Mein Posting vom 09.06.2004 bringt auch heute noch meine Auffassung zum Ausdruck. Hätte InterTrab damals 1999 nicht reagiert, hätte auf alle Fälle ein anderer Interessent seine Rechte angemeldet.

Laut der Nutzungsordnung dürften für eingetragene Vereine (Trabantclubs) keine Nachteile erwachsen, vorausgesetzt es liegt zwischen ihnen und InterTrab eine Vereinbarung (laut § 4, Abs. 1) vor. Die Position für alle nicht eingetragenen Vereine ist leider nicht geregelt. Als Nicht-InterTrab-Mitglied setze ich mit hierfür jedoch keine Mütze auf.

Die Nutzungsverordnung wurde durch die Mitgliederversammlung des Vereins "Internationales Trabant-Register e.V." am 29. Mai 1999 beschlossen und mit Wirkung vom 20. Juni 1999 (vor immerhin über 5 Jahren) in Kraft gesetzt und in der Vereinszeitschrift "Super Trabi", Ausgabe Nr. 17, Seite 49 veröffentlicht. InterTrab besteht nicht nur aus einem Vorstand sondern hat sicherlich auch einige hundert Mitglieder, wenn ich Beppos Mitgl.-Nr. sehe.

Warum gewerbliche Nutzer (laut § 4, Abs. 2) erst jetzt, nach 5 Jahren, auf die Barrikaden gehen ist mir persönlich nicht schlüssig. Da wurde im Geschäftsumfeld unwissend oder bewusst etwas versäumt. Doch "Unwissenheit schützt vor Schaden nicht", dieser Leitsatz galt auch schon in der volkseigenen DDR und sicher ist er so alt wie die Menschheit selbst. Doch dies ist nicht das Problem der nichtkommerziellen und ehrenamtlichen Vereinsarbeit.


Meine Vorschläge:

1. Die Form der schriftlichen Vereinbarung für eingetragene Vereine müsste mal im Super Trabi abgedruckt werden und gleichzeitig als ausdruckbare PDF-Datei unter www.supertrabi.de zur Verfügung gestellt werden, damit schnell und unbürokratisch eine rechtliche Sicherstellung, auch im Nachhinein für die e.V's, erfolgen kann.

2. Nicht eingetragene Vereine müssten eine ähnliche Nutzungsmöglichkeit erhalten.

charlie601

Beiträge: 944
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Damit wir wissen um WAS es geht:
Für Kopier- und Übertragungsfehler übernimmt @charlie601 keine Verantwortung!


Nutzungsordnung für den markenrechtlich geschützten Schriftzug "Trabant" des Vereins Internationales Trabant-Register e.V.

Präambel

Der Verein "Internationales Trabant-Register e.V." (Inter Trab e.V.) mit Sitz in 08056 Zwickau, Dr.-Friedrichs-Ring 12, Vereinsnummer 1205 beim Amtsgericht Zwickau, ist der Inhaber der (weiter unten festgelegten) Marken, für die (weiter unten festgelegten) Waren und Dienstleistungen eingetragen sind.

Der Verein ist willens und hat das Recht, hinsichtlich dieser Marken interessierten Dritten Nutzungsrechte zur Benutzung der Marken und der für sie eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu erteilen.


§ 1 Zweck der Ordnung

Zweck der Ordnung ist die Sicherung der einheitlichen Kennzeichnung der Aktivitäten von Vereinen, Clubs und Organisationen einschließlich ihrer Publikationen, die dem Ziel der Traditionspflege und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der "Legende auf Rädern" zur Erhaltung und Bewahrung sowie zum Schutz ihres guten Rufes dient. Sie regelt die Gewährung und Überwachung der nachfolgend genannten Benutzungsrechte und Benutzungsbedingungen, sie schützt die Benutzungsberechtigten und die Öffentlichkeit vor dem Mißbrauch der Kennzeichnungen sowie dem dadurch möglicherweise verursachten ideellen und materiellen Schaden und setzt alle Rechtsmittel zur Verfolgung von deren rechtswidriger Benutzung ein.


§ 2 Eingetragene Schutzrechte

Schriftzug "Trabant" - Wort/Bildmarke DD 623 115 für die Waren/Dienstleistungen.

Internationale Klasse 12: Fahrzeuge.

Schriftzug "Trabant" - Wort/Bildmarke 399 21 284 für die Waren/Dienstleistungen.

Internationale Klasse 09: Magnetaufzeichnungsträger, insbesondere Compact-Disks, Videokassetten, Magnetbänder und ähnliche Speicher für Bild und Ton, Schallplatten.

Internationale Klasse 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Druckerzeugnisse, Photographien; Schreibwaren.

Internationale Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Internationale Klasse 28: Spiele, Spielzeug, Turn- und Sportartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind.

Internationale Klasse 39: Veranstaltungen von Ausflugsfahrten und Reisen.

Internationale Klasse 41: Ausstellungen für kulturelle Zwecke; Veranstaltung und Leitung von Kolloquien, Konferenzen, Kongressen, Seminaren und Symposien; Durchführung von Life-Veranstaltungen; Veranstaltungen von sportlichen Wettkämpfen; Veranstaltung von Wettbewerben; Information über Veranstaltungen; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Herausgabe von Texten.


§ 3 Vertretung

Der Vererein "Internationales Trabant-Register e.V." hat einen Vorstand, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Zur Vertretung des Vereins "Internationales Trabant-Register e.V." in Angelegenheiten der eingetragenen Marken des Vereins ist der Vorsitzende, im Fall seiner Verhinderung einer seiner Stellvertreter befugt. Die Verhinderung muß nicht nachgewiesen werden.


§ 4 Kreis der Berechtigten

(1) Der Verein "Internationales Trabant-Register e.V." gestattet Trabantclubs auf Antrag unter Vorlage eines Nachweises als eingetragener Verein und nach Abschluß einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Verein "Internationales Trabant-Register e.V." mit Verpflichtung des Antragstellers zur Anerkennung und Einhaltung der Nutzungsordnung die Benutzung der Marken gemäß § 2 ohne weitere Einschränkungen.

(2) Ist eine kommerzielle Nutzung vorgesehen, z.B. für die Nutzung der unter § 2 genannten Marken in Verbindung mit Verkaufs- und Merchandisingartikeln und/oder kommerziellen Dienstleistungen, die den unter § 2 aufgeführten Waren oder Dienstleistungen entsprechen, ist diese seitens des jeweiligen Clubs bzw. Herstellers schriftlich beim Verein "Internationales Trabant-Register e.V." zu beantragen und das zur Nutzung vorgesehene Layout der Ausführung einzureichen. Dei Genehmigung einer kommerziellen Nutzung ist mit einer Verwaltungsgebühr, die gesondert nach Art und Umfang der jeweiligen Nutzung zu bestimmen ist, zu belegen. Stimmt der Verein "Internationales Trabant-Register e.V." der beabsichtigten kommerziellen Nutzung zu, ist die Nutzungsberechtigung schriftlich unter Verpflichtung des Berechtigten zur Anerkennung und Einhaltung der Nutzungsordnung zu vereinbaren.

(3) Die erteilten Genehmigungen sind im halbjährlichen Rhythmus im Magazin "Super Trabi" zu veröffentlichen.

(4) Der Vorstand hat die Pflicht, jährlich einmal Rechenschaft über die erteilten Genehmigungen vor der Mitgliederversammlung abzulegen.


§ 5 Keine Übertragbarkeit

Die den Berechtigten gewährte Befugnis zur Führung der Marke/n darf nicht an dritte Personen oder Firmen übertragen werden.


§ 6 Benutzungsbedingungen

(1) Mit den Marken DD 623 115 und 399 21 284 dürfen von den Berechtigten nur solche Leistungen und Produkte gekennzeichnet werden, die dem Ziel der Traditionspflege und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der "Legende auf Rädern" zur Erhaltung und Bewahrung sowie zum Schutz ihres guten Rufes dienen bzw. diesem nicht entgegenstehen.

(2) Gleichfalls genutzt werden dürfen die Marken DD 623 115 und 399 21 284 durch die Berechtigten zur Werbung für die Leistungen und Produkte auf ihren Drucksachen, Geschäftspapieren, Briefbögen, Rechnungen und Verpackungen. Ebenfalls dürfen sie die Marken auch sonst in ihren Geschäftsräumen und an ihren Geschäftsfahrzeugen anbringen.


§ 7 Pflichten der Beteiligten bei Schutzrechtsverletzung

(1) Der Verein "Internationales Trabant-Register e.V." übernimmt die Verpflichtung, irgendwelchen Störungen, welche dritte Personen den Berechtigten in der Nutzung der Marken bereiten, gegen diese dritten Personen zu verfolgen.

(2) Hierzu wird der Vorstand des Vereins "Internationales Trabant-Register e.V." durch die Mitgliederversammlung beauftragt, die Originalität des geschützten Schriftzuges bei einer Nutzung für die eingetragenen Waren und/oder Dienstleistungen zu kontrollieren sowie die Berechtigung zur Nutzung zu prüfen und bei festgestellten Verstößen die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten.

(3) Jeder Berechtigte hat die Pflicht, die ihm zur Kenntnis kommenden Verstöße gegen den Schutz der Marken DD 623 115 und 399 21 284 unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.


§ 8 Einnahmen

Die erzielten Einnahmen sowohl durch den Eingang von Spenden als auch durch den Verkauf von Merchandisingartikeln und die Genehmigung zur kommerziellen Nutzung der Marken DD 623 115 und 399 21 284 sind ausschließlich zur Pflege der Tradition der Automobilwerke Sachsenring Zwickau und zur Deckung der Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Aufrechterhaltung und Verteidigung der Marken entstehen und welche zunächst vom Verein "Internationales Trabant-Register e.V." verauslagt werden, zu nutzen.


§ 9 Vertragsstrafen

(1) Falls die Berechtigten trotz Abmahnung wissentlich oder grob fahrlässig gegen eine Bestimmung dieser Nutzungsordnung verstoßen, ist der Vorstand berechtigt, für jeden derartigen Fall Vertragsstrafe bis zur Höche von 5.000 DM zu fordern.

(2) Gegen diesbezügliche Entscheidungen des Vorstandes besteht das Recht des schriftlichen Einspruches beim Vorstand innerhalb einer Frist von 10 Tagen. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Einspruch.

(3) Die Vertragsstrafen sind auf ein gesondertes Konto zu entrichten. Sie werden für die in § 8 genannten Zwecke eingesetzt.


§ 10 Verlust des Benutzungsrechtes

(1) Die den Berechtigten gewährte Befugnis der Zeichenführung gilt nur für die Zeit der Verpflichtung zur Anerkennung und Einhaltung der Nutzungsordnung. Sie erlischt von selbst durch Kündigung der Vereinbarung oder durch Beendigung oder Verlust der Rechtsfähigkeit. Mit dem Erlöschen ist jede weitere Benutzung der im Besitz befindlichen mit den Marken DD 623 115 und 399 21 284 gekennzeichneten Materialien zu unterlassen, diese sind entweder unkenntlich zu machen oder dem Verein "Internationales Trabant-Register e.V." kostenlos auszuliefern.

(2) Die Kündigung ist schriftlich, gerichtet an ein Vorstandsmitglied, zu erklären. Die Austrittserklärung ist nur zum Schluß des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig.

(3) Bei Beendigung der Rechtsfähigkeit eines Berechtigten tritt der Rechtsnachfolger in die Rechte und Pflichten des Berechtigten ein, sofern er dies dem Vorstand innerhalb einer Frist von 3 Monaten seit Eintritt der Veränderung mitteilt und bei ihm die Voraussetzungen für die Berechtigung gegeben sind. Andernfalls gilt die Berechtigung vom Zeitpunkt der Beendigung oder des Verlustes der Rechtsfähigkeit an als beendet.

(4) Ein Berechtigter, der in erheblichem Maß gegen die Nutzungsordnung verstoßen hat, kann durch Beschluß des Vorstandes von der weiteren Berechtigung ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluß ist der betroffene Berechtigte persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluß ist schriftlich zu begründen und dem betroffenen Berechtigten mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Der beroffene Berechtigte kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Macht der betroffene Berechtigte vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft er sich dem Ausschließungsbeschluß.

(5) Ein Anspruch auf Rückvergütung irgendwecher Art besteht nicht.

Die Nutzungsverordnung wurde durch die Mitgliederversammlung des Vereins "Internationales Trabant-Register e.V." am 29. Mai 1999 beschlossen und mit Wirkung vom 20. Juni 1999 in Kraft gesetzt.

Internationales Trabant-Register e.V.
Der Vorstand


(Die Nutzungsordnung für den markenrechtlich geschützten Schriftzug "Trabant" des Vereins Internationales Trabant-Register e.V. ist in der Vereinszeitschrift "Super Trabi", Ausgabe Nr. 17, Seite 49 veröffentlicht.)

[Bearbeitet von charlie601 (27-06-2004 - 17:05)]

HUGOzwei

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das alles beantwortet aber meine frage noch nicht, warum die lizenz an nur EINE firma vergeben wurde???

weshalb hat man nicht, wenn man doch nur zum schutze und im interesse der fans gehandelt haben will, die sache so gestaltet, dass mehrere firmen auf antrag kostenfrei den schriftzug nutzen können?

ich für meinen teil ziehe daraus die konsequenz, dass ich die shirts, die ich bisher bei happy promotion mit dem schrifzug in der vergangenheit gekauft hatte, in ehren halten werde und künftig auf den kauf von schriftzug-shirts verzichten und die firma logoshirt boikottieren werde.

ich bleibe auch diesmal bei meiner meinung, die ich schon seit jahren vertrete: kein kommerz auf kosten des trabant und der fans!

kaufen und verkaufen - alles gut und schön und richtig. aber nicht mit solchen einschränkungen oder einzel-lizenzen, die die position anderer absichtlich schwächen. sicherlich leben wir in einer marktwirtschaft, aber Intertrab sollte sich dafür schämen, hierfür den schriftzug zu opfern. oder wie heisst es so schön in einem meiner lieblingssprüche "DIE GIER FRISST DAS HIRN!"

phi

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Ich überlege mir, ein T-Shirt mit folgendem Aufdruck fertigen zu lassen

charlie601

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@HUGOzwei, ich kann nirgendwo entnehmen, dass nur EINE Firma einen Nutzungsvertrag mit InterTrab abschließen darf. In der Nutzungsordnung steht es so jedenfalls nicht.

Diese Frage dürfte dir aber der Florian von InterTrab beantworten, hier seine eMail-Adesse:
pe.flo.barth@t-online.de

Deluxe

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Wäre es nicht vielleicht an der Zeit, das ganze Drum und Dran mal ÖFFENTLICH zu sagen?
Nicht immer nur die nackten Fakten, sondern auch mal das WIE und WARUM!
charlie601

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In den vergangenen Ausgaben von Super Trabi standen die "Fakten". Da nicht jeder User dieses Magazin liest hatte ich z.B. einiges hier zitiert, u.a. auch die Nutzungsordnung einkopiert. Für das "Drum" und "Dran" können doch immer nur Vermutungen herhalten - Fakten sind da schon wahrheitsgemäßer und können auch objektiver betrachtet werden.

Wenn ich persönlich ein Geschäft mit z.B. dem T-Shirtdruck und -handel betreiben würde und damit "Kohle" verdiene so würde ich mir von InterTrab die entsprechende Genehmigung besorgen und fertig.

Rainman

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Es gibt - laut Mailauskunft vom Florian - keine Lizenz mehr mehr für Textildruck & Zubehör, dies soll über logoshirt geregelt werden.

Persönlich hab ich damit kein Problem Lizenzen zu bezahlen - nur besteht diese Möglichkeit eben leider nicht mehr, welche zu erwerben

[Bearbeitet von Rainman (28-06-2004 - 16:14)]

Deluxe

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@charlie:

Ich möchte das Drum und Dran ja auch nicht von den anderen Usern, sondern von InterTrab selber hören/lesen. Man könnte dafür z.B. das "Vereinsmagazin" nutzen...

charlie601

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@Deli, auf unserer Freitaler Homepage (klicke oben auf das Häuschen) findest du unter >> Home >> Zum Markenschutz "Trabant" (Linksammlung im Hauptframe) die drei letzten Veröffentlichungen aus dem Magazin Super Trabi sowie die Nutzungsordnung.

1) Zum Markenschutz für das Logo "Trabant"
2) Konsequentes Vorgehen gegen Markenschutz-"Wilderer"
3) Inter Trab e.V. will Marke "Trabant" intensiv nutzen
4) Nutzungsordnung für den markenrechtlich geschützten Schriftzug "Trabant"

charlie601

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@Rainman, so etwas ist natürlich echt "Asche". Ich interpretiere hier den § 4 (2) der Nutzungsordnung doch etwas anders - obwohl ich kein Jurist bin. Leider nützt dir das nicht viel.

Aber als Gewerbetreibender würde ich trotzdem (Nicht per eMail!!!) ein offizielles Antragsschreiben an den Verein "Internationales Trabant-Register e.V." Dr.-Friedrichs-Ring 12, 08056 Zwickau senden. Wichtig: als Verteiler würde ich das Schreiben 2-fach ausfertigen 1x an den Geschäftsführer und 1x an den Vorstand.

Deluxe

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@charlie:

Gelesen habe ich das auch. Und das meinte ich auch nicht mit "Drum und Dran". Das, was in der ST stand, sind ausschließlich die Fakten. Sozusagen die vollendeten Tatsachen, vor die Fans und Händler gestellt werden.

Was ich meinte ist eine weniger juristisch gehaltene persönliche Stellungnahme des InterTrab e.V., in der klargelegt wird, wie mit den traditionellen Textil- und Fanartikelhändlern verfahren wird, die zum Teil schon jahrelang mit solchen Artikeln ihr Geld verdienen...
Die haben zum Teil länger daran gearbeitet, als es InterTrab überhaupt gibt. Gegen die von heute auf morgen plötzlich mit Rechtsanwälten vorzugehen, halte ich für die weniger feine Art.

[Bearbeitet von Deluxe (28-06-2004 - 20:00)]

charlie601

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Ja @Deli, da können wir nix dazu sagen. Diese Antworten kann nur InterTrab selbst an die betreffenden Händler bzw. Gewerbetreibenden geben.

Allerdings gibt es auch s.g. Geschäftsgeheimnisse. Als Gewerbetreibender würde ich mir eine Vertragsveröffentlichung zwischen meiner Firma und InterTrab in einem Forum oder im Magazin Super Trabi strikt verbieten.

[Bearbeitet von charlie601 (28-06-2004 - 20:17)]

willy

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@hugozwei (ich lerne dazu )
Zitat >weshalb hat man nicht, wenn man doch nur zum schutze und im interesse der fans gehandelt haben will, die sache so gestaltet, dass mehrere firmen auf antrag kostenfrei den schriftzug nutzen können?<
Inter-Trab e.V. hat den Vereinen die kostenlose Nutzung in der Satzung zugesichert, nach Anmeldung und Sicherstellung, dass der Schriftzug zum Eigennutz verwand wird.
Wenn jemand Geld mit dem Schriftzug verdient ist ist es doch ligitim das man teilt. Widerholung: die Rechte zu erwerben und zu vertreten sind nicht kostenlos.
Hätten sich die Vertreiber der Artikel gemeldet so wäre keine Exklusive Nutzung vergeben worden. Da alle meinten Inter-Trab e.V. mein es nicht so ernst mit der Lizensvergabe, haben alle fröhlich drauf los prduziert und kassiert, nun wo sich die Vorzeichen geändert haben geht das wehgejammer los. Ich kann den Firmen nur empfehlen sich mit dem Vorstand in Verbindung zu setzen und die möglichkeiten zu diskutieren. Gruß Willy

[Bearbeitet von willy (29-06-2004 - 23:40)]

CASI

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Naja - Anscheinend hat bislang noch niemand dazugelernt !
CASI

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/Quote from Willy:
Wir von Vorstand Inter-Trab e.V. sind für offene und kontroverse diskusionen bereit, bitte aber nicht in diesem Forum. /quote

... sagt ja wohl alles.

Ich gehe nun lieber pennen.

Wenn ich so einen Schwachsinn lese, dann ist es auch bei mir mit gesundem "Wossi" Verständnis einfach vorbei. (

Um kontroverse Konversation seitens Intertrab wird dringends gebeten !!!

POSTKUGEL

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Ich lese nichts darueber, wie es bei Eigenproduktion fuer Eigenverwendung ausserhalb von Vereinen aussieht. Also Privatperson X macht sich 5 T-Shirts die er/sie selbst traegt und einen Heckscheibenaufkleber fuer das eigene Fahrzeug.

Ich gehe mal davon aus, das dies mangels Regelung frei ist.

Deluxe

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Genau so ist das. Du kannst auch 1000 Shirts produzieren, solange Du sie nicht verkaufen willst sondern nur selber trägst.

Übrigens finde ich es schon spaßig, wie InterTrab jetzt die Schuld bei den Firmen sucht. Die haben zum Teil schon produziert, als Ihr noch überlegt habt, was ein Vertrag eigentlich ist! Und nun erwarten die Grafen von InterTrab, daß die Firmen zu Kreuze gekrochen kommen. Ist doch absurd!
So mancher arbeitet in der Zeit lieber und versucht seine Existenz zu sichern, als mit Leuten herumzudiskutieren, die nachher sowieso machen was sie wollen...

Rainman

Beiträge: 483
Registriert am: 10.04.2002


hm, nennt es naiv, aber so wirklich gehört hab ich persönlich erst vor kurzem davon, dass Intertrab sich die Rechte gesichert hat vielleicht hätte Intertrab ein wenig ehr an Firmen/die Öffentlichkeit rantretten sollen und Lizenzgebühren/~modelle diskutieren sollen? Im Normalfall meldet sich ein Marken-Inhaber bei Produktionsfirmen um Geld für die Nutzung zu verlangen und wartet nicht darauf, dass jemand mal bei ihnen anfragt...oder macht dies in aller Deutlichkeit öffentlich bekannt - wie jetzt in einer der letzten ST...meiner Meinung nach zu spät. Es gab Möglichkeiten dies beim IFA-Stammtisch u.ä. zu verkünden.

Zum anderen blick ich noch nicht durch bei "Vereine dürfen es kostenlos nutzen" - aber auf der anderen Seite steht doch die produzierende, verkaufende Firma...die sicherlich Lizenzen zahlt und diese dann indirekt auf den Preis aufschlägt...? Wäre ein Wunder wenn nicht - ähnlich also zur Märchensteuer...somit würde die Lizenz einem Verein dann doch extra kosten?

Mal ganz davon abgesehen - gibt es noch Möglichkeiten für solche Vereinsanfragen Ausnahmen zu machen und Lizenzen zu erwerben?

@Willy:
Hab dir mal ne Mail geschriebselt mit Fragen/Vorschlägen diesbezüglich.

phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


Wie ist das, wenn ich ein (oder eine sehr kleine Menge) T-Shirt(s) mit einem Trabant-Schriftzug drauf für den Eigengebrauch herstellen lasse? Muss der, der diesen Auftrag für mich erledigt und dabei ja Geld verdient an InterTrab etwas abgeben oder eine Lizenz (die ja nur von Logoshirt vergeben wird) einholen? Oder muss er nur etwas abgeben, wenn er eine "Serienproduktion" für ein breites Publikum fertigt?
POSTKUGEL

Beiträge: 2.620
Registriert am: 24.04.2002


Wo kein Kläger, dort kein Richter. Da muessten ja die Intertraber erstmal darueber bescheid wissen. Nur, wirst Du denen das auf die Bemme schmieren?
charlie601

Beiträge: 944
Registriert am: 17.09.2003


@phi, als Auftraggeber (Kunde) bist DU voll verantwortlich für die Inhalte deiner Druckdaten. Der Auftragnehmer (Drucker/Dienstleister) druckt das was du willst! (Ausnahmen: unlizensierte Pornografie, Verfassungswidrigkeiten und Pipapo...).

Der Drucker/Dienstleister dürfte niemals deine Druckdaten zum Selbstzweck weiterverwenden, er würde seinen Gewerbeschein riskieren (Berufsverbot!!!).

willy

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@ Rainman
Antwort ist in arbeit
HUGOzwei

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also wenn ich für den eigenbedarf produzieren lassen darf, kann ich ja weiterhin zu romy und erik gehen und sagen, die sollen mir die shirts produzieren, oder seh ich da jetzt was falsch? die dürften dann halt bloss nicht mehr pauschal, sondern nur noch nach kundenwunsch anbieten???
HUGOzwei

Beiträge: 2.817
Registriert am: 26.01.2000


das trabi-forum hier ist mit dieser diskussion bei google übrigens auf platz 5 gelistet, wenn man die worte logoshirt und trabant eingibt. die firma logoshirt wird mit den beiden suchbegriffen gar net gefunden. die sollten ihren webmaster kündigen

[Bearbeitet von HUGOzwei (01-07-2004 - 12:39)]

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