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Autor Thema: DDR-Schild am Heck --> Mängelschein ?
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


solange DU dabei keine Mängelscheine ausfüllst...
magiceye04

Beiträge: 353
Registriert am: 18.11.2001


Auch wenn es hier gar nicht dazugehört...
quote:
601 Uncrowned:
@ Deluxe: DD-RAM


Nee, DDR-SD-RAM. Das DDR heißt schließlich Double Data Rate.

Porschekiller

Beiträge: 2.220
Registriert am: 04.12.2003


So, ich habs seit heute in der Heckscheibe. Mittelgroß, oval, blechern:

DDR

. Und es kann mir keiner nehmnen. Ich habe es allerdings "feige" mit Saugnäpfen von innen an die Heckscheibe gemacht. Fetzt trotzdem. Danke an Waldi von den Cossebaudern für diese Idee.

Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


So hab ich's schon ewig - und wieso "feige"? Man bohrt doch ein Auto nicht wegen des Nationalitätskennzeichens an...

das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


wenn das Auto aber schon wg. einen Nationaltätenkennzeichens angebohrt ist, werde ich sicherlich deswegen keine Löcher schließen...
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Im Rahmen einer Vollrestaurierung würde ich's glatt machen...
heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Kommt drauf an, was man machen will..
Ich hab vom 68er den Rückfahrscheinwerfer entfernt (war mitten im Heckabschlußblech angeschraubt).
Was nun machen mit den Löchern?
Schweißen und sich ordentlich Farbe um die Löcher verbrennen oder zukitten (und trotzdem sieht blöd aus)?

Nö, hab ich einfach die 2 Löcher noch etwas aufgebohrt und eine alte ADMV - Plakette dran geschraubt. War die beste Lösung.

Irgendwann wird er mal komplett gemacht, dann aber wirklich 100%ig ohne Löcher

U_N_Bekannt

Beiträge: 1.307
Registriert am: 15.10.2004


Hier nun die Antwort auf meine Anfrage bei der Berliner Zeitung:

quote:
über ähnliche Fälle bzw. über die Fortsetzung in diesem Fall wurde nicht berichtet. Sorry

Da sind wir nun also so schlau wie vorher...

icke WES

Beiträge: 767
Registriert am: 12.11.2004


@de Luxe, im Ramen einer Vollrestaurierung wäre ein neues Heckblech die einzige Lösung, die Löcher spurenlos zu beseitigen. Deshalb würde ich das DDR-Schild als Bestandteil des Autos betrachten und somit dranlassen.
@icke, @x-man, der von Euch vielzitierte §60 STVZO existiert gar nicht mehr, da die STVZO schrittweise durch andere Verordnungen ersetzt wird. Die bereits aufgehobenen §§ finden sich so oder so ähnlich in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) wieder. Nur hab ich da nichts darüber gelesen, ob deutsche KFZ zum Verkehr im Inland ein (in-, ausländisches oder gar ein der der eigenen Fantasie entsprechendes) Nationalitätskennzeichen tragen dürfen bzw. müssen.
Deutsche KFZ sind eindeutig am Nummernschild zu erkennen. ein Nationalitätskennzeichen müssen Fahrer deutscher KFZ nur bei Fahrten ins Ausland anbringen, wenn die dortigen Vorschriften dieses verlangen.
heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Auch wenns mittlerweile völlig am Thema vorbeigeht:
Ein Heckblech wegen 2 kleinen Löchern komplett wechseln...und dazu noch als einzigste Lösung?
Schon mal ein Heckblech gewechselt?
Schon mal 2 Löcher in einem Blech zugeschweißt?
Na?
Und ein Nationalitätenkennzeichen als Bestandteil eines Autos ansehen?
Nö, ich muß sowas nicht dran haben nur um ums Schweißen drumherum zu kommen. In meinen Augen nur eine schlechte Notlösung.

[Bearbeitet von heckman (17-02-2007 - 22:25)]

Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


@icke WES: Falsch!

Am 1. März 2007 tritt die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Konsequenz ist, dass alle zulassungstechnischen Paragrafen und Anlagen (z.B. §§ 24-28 StVZO, Anlagen I - VII StVZO) aus der StVZO gestrichen und - mit entsprechenden Änderungen - in die FZV überführt werden. Die FZV ersetzt allerdings (noch) nicht die StVZO, sondern ist vielmehr der erste Schritt zur Auflösung der StVZO in ihrer bisherigen Form. Es folgen - wann, ist noch völlig offen - eine Fahrzeug-GenehmigungsVO und eine Fahrzeug-BetriebsVO. Mit Einführung dieser neuen Verordnungen wird die StVZO dann endgültig abgeschafft.

§60 StVZO ist kein zulassungstechnischer Paragraf und weiterhin gültig. Irgendwann wird sich dieser in der Formulierung der Fahrzeug-BetriebsVO wiederfinden lassen. Das ist aber noch Zukunft.

[Bearbeitet von Icke (17-02-2007 - 23:00)]

Icke

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Registriert am: 19.09.2001


@icke WES: Bzgl. §60 hast Du doch recht. Ab 01.03.07 fällt dieser mit der FZVO weg.
X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


Stimmt icke!!!!

Endlich einig!!

GLG

Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


@X Men:

Wenn ich hierfür auch ausreichend Grundlage finde, dann sehe ich auch eine Fehler ein. (ausserdienstlich)

@all: Ich sehe hier alles aus einem lockeren Blickwinkel. Also bitte wirklich nicht persönlich nehmen, wenn ich mal anderer Meinung bin und das vielleicht etwas bestimmt formuliere. Ich denke, es gibt andere Dinge und andernorts Sachen, über die es zu streiten lohnt.

In diesem Sinne halte ich es mit Beppo: "Macht doch Wasser wollt". Sorry Beppo, dass ich Dich jetzt hier reingezogen habe.

[Bearbeitet von Icke (19-02-2007 - 20:52)]

hoechi

Beiträge: 145
Registriert am: 30.01.2007


hey!

die FDJ gibt es noch. deshalb wahrscheinlich geschütztes zeichen...

www.fdj.de

und: unsere gesetze beruhen doch auf dem GG, oder? aber seit der vereinigung deutschlands ist das GG eigentlich ungültig geworden:

>>
6. Artikel 146 wird wie folgt gefaßt: „Artikel 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
<<

http://www.bpb.de/wissen/FMJCMZ,0,0,Grundgesetz.html

wir müssten uns also mal gemeinsam hinsetzen und ne verfassung äh... verfassen...

Gruß Hö
www.simsondienst.de

Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Zitat: "...unsere gesetze beruhen doch auf dem GG, oder? aber seit der vereinigung deutschlands ist das GG eigentlich ungültig geworden"

Falsch, da im Einigungsvertrag geregelt ist, dass für die neuen Bundesländer das auch jetzt noch gültige GG gilt.

Die Einigung hat also nicht das GG außer Kraft gesetzt.

Vielmehr bestünde die Möglichkeit nach Artikel 146, dass schlussendlich das Volk in freier Entscheidung eine neue Verfassung beschliessen könnte.

Inwiefern aber dies über den Einigungsvertrag bereits "eleminiert" wurde, weiß ich nicht.

Schlussendlich hat das Volk immer das letzte Sagen und könnte Staatsformen in Frage stellen und kippen.

icke WES

Beiträge: 767
Registriert am: 12.11.2004


@hoechi,
mit der FDJ vehält es sich so: Sie wurde in der Bundesrepublik in den 70ern als verfassungswiedrig eingestuft und als solche verboten. Da die DDR-Regierung unter de Maizière die FDJ vor dem Beitreitt im Ostteil Deutschlands nicht verboten hat, gilt das Verbot der FDJ nur im Alt-Bundesgebiet.
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


@Icke - kein Problem, aber korrekt muß es heissen "Macht doch alle WASSER wollt."

Sorry fürs OT

Icke

Beiträge: 2.749
Registriert am: 19.09.2001


Wer von euch war das?

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