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Autor Thema: H-Kennzeichen neue Richtinien ab 2012 ?
YA

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Registriert am: 27.06.2005


Die ganz grosse Aufregung, was mega-kurze Nummernschilder oder gar typ-bezogene Wunschnummern betrifft, finde ich nur eins: Langweilig.

Wenn ich mir die Kennzeichen auf einer Veranstaltung anschaue, kommts mir fast so vor, als ob die Leute einem Uniformitätszwang erlegen wären. Und dabei wollen alle Individualisten sein ... grandios.

Und es kann mir niemand erzählen, dass eine Kurznummer ein Auto aufwertet... wer legt das denn bitteschön fest? Gibt es da Zusatzpunkte bei Bewertungen auf Veranstaltungen für?

das moss

Beiträge: 7.651
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Die Diskussionen sind aus den genannten Gründen des Vorredners schlicht und ergreifend zeitlich überholt.....

Einige Zulassungsstellen schützen (clevererweise) ihre Kurzbestände vor den Idioten mit den breiten Reifen und den schmalen Kennzeichen und dem hohen Geltungsanspruch und dem flachen Intellekt.......

Aber ein vernüftiges Gespräch mit der Behörde nach einem HU-Vermerk der kuze Kennzeichen technologisch bedingt, hat noch nie geschadet.....

standard

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"Uniformitätszwang" - weil ich z.B. einem 601er (möglichst) auch ein 601er Kennzeichen verpasse?? - Kann man vielleicht so sehen, muß man aber nicht (als 601er-Fan schon gar nicht... ).
Und mir persönlich stechen ultrakurze Buchstabe-Zahl-Kennz. nach wie vor deutlich mehr ins Auge, als es jede 0-8-15-Ware tut. Daß diese vor allem solchen Fzgn. zugestanden werden sollten, denen nix anderes passt - keine Frage!

[Bearbeitet von standard (31-08-2016 - 22:26)]

das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


XX - P 601 ist neuerdings schon Kurzkennzeichen?

XX - A 1 ist Faxenkram, der neuerdings an irgenwelchen vierrädrigen Fahrzeugen prangt....

standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Du liest wiedermal nur heraus, was Du (nicht) verstehen willst...
XX-601 ist (m.bescheidenen Erachtens) ein Fankennzeichen, Kurz-Kz. ist ein anderes Paar Schuhe (ggf. sehr gerne z.B. an einen ´breibereiften´ Ami passend... ).
Deluxe

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Registriert am: 13.12.2001


Dennoch ist es beachtlich, wie oft man auch in der Vergangenheit schon extrem kurze Kennzeichentafeln an irgendwelchen normalen Fahrzeugen erspähen konnte, während man den Muttis auf der Zulassungsstelle bisweilen nichtmal dann eins abtrotzen konnte, wenn man das Auto mit auf den Hof bzw. die Heckklappe der Murmel gleich bis auf die Theke mitgeschleppt hat.
Und es dann trotzdem hieß: kurze Tafel gibt's nicht.

Wenn das jetzt entspannter ist, umso besser. Bisher aber wurde ich das Gefühl nicht los, daß es für gecleante 3er Gölfe kein Problem war, für Oldtimerfahrer aber schon.

Mir kann's fast egal sein - auch meine Murmel ist ein Kombi. Bis auf den Murmelanhänger aus einem Limousinenheck...bin schon gespannt was da dann geht und was nicht. Bisher kann ich über die Zulassungsstelle in MW nichts Schlechtes sagen.

JL

Beiträge: 1.783
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Das liegt aber an der Zulassungstelle!
KYF-S1 wurde beim 1.1er mit Saisonkennzeichen in der Familie fast aufgedrängt.. (Zulassungstelle Sangerhausen)

2 Buchstaben und 2 Zahlen gibt es im (FS-Kreis)zwar für Anhänger aber nicht für PKW`s

das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


Mottokennzeichen hab ich auch..... nur bei 07 ists eher schwierig...

Aber dann sowas.... und auch noch am Anhänger....

Was für eine Verschwendung....

[Bearbeitet von Beppo (15-02-2017 - 20:12)]

WANNI

Beiträge: 319
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Deluxe schade das du nichts über die Zulassungsstelle in MW schreiben kannst!
Ich dafür um so mehr, im negativen Sinne, ich denke am Dienstag hätten wir jedemenge Zeit gehabt uns über die Zulassung eines Wohnwagen zu unterhalten!
Einen Online Termin, oder einen Telefonisch abgemachten Termin (diesen gibt es nichtmal mehr vor Ort von den Damen und Herren) konnte ich nicht bekommen, weil mittlerweile wohl alle DDR Wohnwagen beim TYP ausgenullt werden!
Nachdem sich mein Arbeitszeitbeginn sehr stark näherte und ich nachfragte, war den alles scheiß egal, in 2,5 Stunden nur 9 Nummern abgearbeitet!
Bei dem Hinweis, das MW die geilste Zulassungstelle in D ist sagten sie nur " Das Wissen wir"
So und das wars erstmal von mir
Beppo

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quote:
das moss
geschrieben: 23-08-2016 08:12 EST

Weil es das nie flächendeckend geben wird....


Ich glaube, da kann ich widersprechen, denn ich habe soeben jenes hier gefunden

http://www.kulturgut-mobilitaet.de/aktuell/aktuelle-artikel/3434-oldtimerkennzeichen-jetzt-auch-als-saisonkennzeichen

Wenn das wirklich so stimmt, wäre das mal eine gute Entscheidung unserer Obersten.

Toni

Beiträge: 5.932
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Jo, die Bleche werden noch voller
Ich finds relativ schwachsinnig - besser wäre eher gewesen, die HU-Fristen mal etwas zu lockern für Oldtimer. 3 Jahre oder so.
Beppo

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Je voller, umso schlechter lesbar.
Für Trabant macht es bei Saison noch keinen Sinn, weil man nichts spart. Bei Wartburg, Barkas und Co. sieht das schon anders aus.

Um die HU Intervalle kümmere ich mich als nächstes.

PS: Bin gespannt, wenn ich meinen 353 auf Saison-H ummelden werde und dabei das Gutachten über ein bauartbedingt kurzes Kennzeichen hinten vorlege. Dann ist einstellige Ziffer ein Muß und ich kann den Zulassungsdamen nachträglich den Mittelfinger zeigen. Das wird ein innerer Vorbeimarsch werden!

[Bearbeitet von Beppo (15-02-2017 - 20:32)]

Zoni

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@beppo: man spart die Haelfte der Steuern bei Saison und das sind fast 100 euro
pesechszig

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Kostet aber trotzdem noch knapp 20€ mehr als ein normal angemeldeter Trabi. (halbes Jahr)
Beppo

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Richtig, das schrieb ich oben ja schon. Wohnt man allerdings in oder an einer Umweltzone, kann man mit der Kombination H und Saison schon einiges klären.

Ich bin allerdings auf der Suche nach dem offiziellen Gesetzestext noch nicht fündig geworden. Irgendwas vom Gesetzgeber verbreitetes, in dem alles drin steht und ab wann es gilt, was man den Damen vom Amt auf den Tresen legen kann.

Hegautrabi

Beiträge: 11.164
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Müsste das nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht werden?
das moss

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Mmmmhhhmm

Jetzt erdreistet sich doch jemand frech, nach den Quellen zu fragen.....

Hier ist was los.....

Beppo

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Klar ist hier was los.
Die Grunddrucksache habe ich bereits gefunden
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0701-0800/770-16.html
und die umfasst mal locker 160 Seiten. Nicht ganz uninteressant bzgl. Zulassungsvorschriften etc.
Nur eben der endgültige Beschluß fehlt mir noch.
Hegautrabi

Beiträge: 11.164
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Achtung, das Dokument ist nicht barrierefrei.
Durchlesen werde ich mir das aber nicht zur Gänze...
trabi

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Registriert am: 26.12.1999


"Artikel 9
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am …(Einsetzen: erster Tag des
siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats) in Kraft.
(2) Artikel 6 Nummer 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(3) Artikel 2 und 4 treten am 20. Mai 2018 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
"

Beppo

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Telefonische Auskunft der Zulassungsstelle ERZ:
"Von dieser Variante ist uns noch nichts bekannt."

Ich bleibe aber an der Sache dran.

TV P50

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Registriert am: 06.12.2001


da sieht man wieder was "moderne" Medien möglich machen.
Da hat sich der Bundesrat nach der Abstimmung kaum wieder hingesetzt, da sind die Beschlüsse schon in irgendeinem sozialen Netzwerk online abrufbar.
Und wenn auch noch beschlossen wurde, dass eine Maßnahme sofort umzusetzen ist, dann wirds ganz schwierig, weil die Amtschimmel garnicht so schnell informiert werden, geschweige denn sie darauf reagieren können.

[Bearbeitet von TV P50 (17-02-2017 - 09:47)]

trabi

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Das gabs auch ohne moderne Medien schonmal. Da waren gewisse Grenzorgane auch noch nicht so richtig informiert...
Andre

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dann beschäftigt Euch mal damit, wie ein Gesetzgebungsverfahren abläuft und wie am Ende und durch wen das Gesetz dann auch tatsächlich in kraft gesetzt wird

das ist ein ENTWURF

Hegautrabi

Beiträge: 11.164
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Eben. Deshalb meine Frage nach dem Bundesanzeiger.
Nach meinem Wissen tritt das frühestens mit der dortigen Veröffentlichung in Kraft.
Jabberwockey

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Registriert am: 14.11.1999


http://www.auto-motor-und-sport.de/news/klarstellung-zum-h-kennzeichen-saisonkennzeichen-ist-erlaubt-7741783.html

Gruß, Jabberwockey

Beppo

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Perfekt, Danke! Bin außerdem mit einem trabantfahrenden Mitarbeiter einer Behörde (Zulassungsstelle) im Kontakt, welcher meinte: Bei uns geht das schon.

Er hat die Klarstellung also bereits früher erkannt.

Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Heute war ein besonderer Tag. In Verbindung mit meiner Recherche zum Saison-H-Kennzeichen hatte ich mich auch mit der Website unserer Zulassungsstelle befasst und dort ein wenig getestet, auch Wunschkennzeichen. Anschließend eine Online-Kfz-Zulassung gestartet, betreffend eine Umkennzeichnung, und für heute 9:45 Uhr einen Termin vereinbart. Kurz vorher dort eingetroffen, den Button Online-Kfz gedrückt und eine Nummer gezogen. Aufruf erfolgte wirklich pünktlich und ich kam eher dran, als andere Wartende ohne Online-Reservierung.

Innerhalb von rund 20 Minuten war alles erledigt und ich hatte mein Motorrad mit einem neuen Kennzeichen versehen. Nötig wäre es nicht gewesen, aber wenn ich sowieso mal dorthin muß, kann man gleich einiges zusammen erledigen. Jetzt habe ich ERZ MZ 150 am Motorrad.

Abschließend habe ich die Damen vom Amt (4 in einem Büro) gefragt: "Wissen Sie schon was von H-Kennzeichen in Verbindung mit Saison?" und als Antwort kam:
"Das soll wohl kommen."
"Da muß erst ein Gesetz beschlossen werden." (Muß es nicht, weil es nur eine Korrektur ist)
"Erst muß es im Anzeiger der Verkehrsministeriums veröffentlicht sein." (Völlig korrekt)
"Dieses Jahr sind Wahlen, bis dahin ist das sicher in Kraft. " (Wohl wahr)

Fakt ist: Es dauert nicht mehr lange und wer mag, kann es nutzen.
Ich werde mit Sicherheit davon Gebrauch machen und mir überlegen, in welcher Reihenfolge ich es abarbeite.

PS: Vielleicht erinnert sich der eine oder andere an meine Probleme bei der Wiederzulassung meines W353 nach dem Neuaufbau. Probleme wegen dem kurzen Kennzeichen hinten und ich durfte mein altes Kennzeichen nicht mehr wieder bekommen. Es war dieses hier (früher ohne, später mit Saison 4-10)

Nunja, seit heute gehört es mir wieder, zumindest reserviert bis September

und ausgerechnet die selbe Dame, die damals die Probleme machte, musste es mir reservieren.
Wer zuletzt lacht, lacht am besten.

601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


"Wer zuletzt lacht, lacht am besten."

Aber leider nicht gebührenfrei...

DUOcalle601

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Registriert am: 09.06.2006


Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen

Die vom Bundesrat am 10.02.2017 beschlossene Änderung zu § 9 Abs. 3 der FZV tritt voraussichtlich im 4. Quartal 2017 in Kraft. Danach können Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.


Quelle: Zulassungsstelle Berlin

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